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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Und/Oder Konto
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Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2004 21:50 - Geaendert am: 14.10.2004 15:58
Ich drohe, mich zu wiederholen ... aber es steht da oben... beiden (allgemeine Regelung), es sei denn es ist etwas anderes vereinbart...

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.10.2004 13:47
Ja @ Chava. Das ist , denke ich, auch eine eindeutige Aussage.

Grundsätzlich beide unabhängig von und/oder, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart!

Melde mich demnächst mal wieder bei Dir!

Gruß,
Walkthru
gigi2801
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.10.2004 22:04
also, es ist so.
bei einem oder-konto kann jeder kontoinahber einen dritten bevollmächtigen.
entweder die anderen kontoinhaber nehmen das so hin, oder ein anderer kontoinhaber widerspricht dieser bevollmächtigung...dann kann der bevollmächtigte nur mit dem kontoinhaber zusammen verfügen, der widersprochen hat!!!

PS: hatten wir letzte woche in der prüfungsvorbereitung von der osa dran
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