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Berechtigt die Leg zu prüfen?!?! (sparkto)
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SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 13:09
Folgendes, habe das bis jetzt immer so verstanden das laut gesetz nicht verpflichtet aber berechtigt bin die Legitmation des Vorlegers zu prüfen...

und wenn ich einen Kunden vor mir habe, der mir ein Sparbuch einer KundIN vorgelegt, sehe ich doch auch wenn da kein kennwort usw vereinbart ist, nach ob er als Verfügungsberechtigt eingetragen ist...

und wenn ich dann sehe, das dies nicht der fall ist,

MUSS ich denn auszahlen, nein oder?

Ich kann doch auch nein sagen, und den Kundnen darauf hnweisen, das er sich als verfügungsberechtigt eintragen soll...

bla bla bla...


wie sieht ihr das?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 13:14
Ein Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier und ein qualifiziertes Legitimationspapier!

Das heißt, jeder der das Buch vorlegt ist berechtigt die versprochenen Leistungen also 2000€ monatlich bzw. Zinsen 2 Monate nach Gutschrift zu erhalten!

Aber wir als Bank sind dennoch nicht verpflichtet auszuzahlen:
z.B ein Mann legt ein Sparbuch vor, Kontoinhaber eine Frau!

Verfügungsberechtigte kannst du normalerweise hinten im Buch nachsehen oder in der EDV zumindest bei uns im Prodialog!

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 13:16
Das Sparbuch/Sparkassenbuch ist ein qualifiziertes Legitimationspapier, das bedeutet:

Bei einem Sparbuch mit 3 Monatiger Kündungsfrist (alle anderen haben den Freibetrag von 2000 Euro im Monat nicht) darfst du:
-Gekündigtes Geld
-Oder die 2000 Euro bzw. was davon noch über ist, an den Vorleger(!) des Sparbuches auszahlen, ohne Rechtsfehler zu begehen wenn es nicht der Eigentümer des Sparkontos ist.

Aber: Es heißt klar und deutlich, du darfst, müssen tust du nicht.

Du darfst die Legitimation verlangen, machst aber in keinem Fall was verkehrt.
Es kann dir also keiner was tun wenn:
-dem typ das sparbuch nicht gehört, er es dir vorlegt und du ihm 2000 Euro auszahlst (falls noch frei im jwlg. Monat)
-du dem Kunden nicht auszahlst, bevor er dir nicht seinen Ausweis gezeigt hat.
-oder dem typen einfach nicht auszahlst....

Rechtlich machst du in keinem dieser Fälle etwas verkehrt, bist weder Belang- noch Haftbar.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 13:38
nun ja ich hatte eigentlich auch richtig gehandelt,

aber habe es dennoch falsch gemacht...

folgendes...

vor kurzem Kd am r legt sparbuch vor,
sparbuch läuft auf eine frau und der Kd is männlich...

klar werde ich stutzig und sehe nach...

Fehlanzeige, ist nicht verfügungsberechtigt.. etc...

weigere mich auszuzahlen, - sprich auf der Quittung zu unterschreiben...

Kd regt sich super auf, in der HS hatte ich nie probleme, wieso machen sie mir schwierigkeiten... bla bla bla...

kläre den kd auf...

geht zur kasse dort wird es ausgezahlt,

dort kriege ich von den Kd, vor der Kollegin zu hören,

" Sie sollten sich das nächste mal BESSER informieren wie sie Ihren JOB zu machen haben"!

Kollegin die Kollegin ist noch azubi und lernt noch dazu...

aber ich habe doch richtig gehandelt

bin nicht verpflichtet aber berechtigt die leg zu prüfen

und wenn ich auf sowas stoße, klar weigere ich michb dann

aber wie vorhin erwähnt - obwohl es richtig war- war es dennoch falsch...

????

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 13:42
Du hast absolut richtig gehandelt!

Du hättest evtl. um den Kunden zu beruhigen seine Lebensgefährtin oder so anrufen können, ob du an ihn auszahlen kannst (Vollmacht) und dann anbieten können, das man ihn als Verfügungsberechtigten einträgt!

Brauchst halt dann den Auftrag von der Kto inhaberin!

Du hast wirklich richtig gehandelt denk dir nichts

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 14:04
Na ja, meine Ausbilderin die an der Kasse war und ausgezahlt hat hat mich des besseren belehrt...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 14:13
was deine Kollegin vielleicht erwartet hätte, wäre das du sie frägst was du machen sollst, weil das sonst evtl. blöd wirkt vor dem Kunden, aber du hast wirklich richtig gehandcelt meiner meinung nach

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 14:13
Es war vielleicht nicht die Ideallösung wie sich die Bank es gewünscht hätte, aber von Falsch kann man auch nicht sprechen. Kopf hoch.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 14:24
hatte vorher noch mal um sicher zu gehen ne andree Kollegin befragt, die war auch meiner Meinung gewesen...


nur wenn man azubi ist, wird einem so oder so nicht geglaubt...

was soll‘s auf jeden fall weiss ich das ich richtig lag...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 15:34
DAs würd ich garnicht sagen das einem sowieso nicht geglaubt wird!

Wenn du dir das immer einredest, dann kommt es dir nur öfter so vor als ob!

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 18:40 - Geaendert am: 05.10.2004 18:44
Was sagt die Ausbildnerin, wenn der Azubi vom Sparbuch auszahlt, ohne zu prüfen und das Sparbuch wurde gestohlen.

Das Sparbuch ist ein qualifiziertes Legitimationspapier: Das KI kann an den Inhaber des Sparbuchs die versprochene Leistung (2.000 €, Zinsen bis 28.2., gekündigte Beträge) zahlen.
Das Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier:
- Inhaberpapier: Sie kann die versprochene Leistung an jeden Inhaber des Sparbuchs auszahlen.
- Das KI ist nicht verpflichtet, an jeden Vorleger des Sparbuchs auszuzahlen.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 20:54 - Geaendert am: 05.10.2004 20:54
Sagt das bitte der anderen Person...

ich soll mich nicht darum kümmern und ohne mir irgendwelche gedanken zu machen OHNE WENN UND ABER bis 2000 € auszahlen...

( natürlich wenn kein Kennwort vereinbart worden ist..)

@ Hermann:

die Praxis sieht ein wenig anders aus, als es uns die Bücher sagen...

Aber dennoch danke..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 21:10
Die Praxis sieht eben nicht anders aus als die Theorie, denn die Gesetze und das Verhalten eines ordentlichen Kaufmanns sind die Grundlagen für die Gerichtsurteile. Die Gerichtsurteile prägen deshalb die Praxis.

In der Praxis wir großzügig verfahren, weil es oftmals keine Kläger gibt.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor Gericht und der Richter und der Gegenanwalt haut Ihnen die Gesetzestexte und damit die Theorie um die Ohren. Dann werden Sie nicht mehr sagen, dass die Praxis nichts mit der Theorie zutun hat.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 21:19
Verstehe Sie ja... so kenne ich das ja auch von der Theorie...

aber wenn die eigene Ausbilderin das so zu mir sagt,

tut mir leid, da muss man oder ich zumindestens seine Klappe halten...

Das ist es ja was mich " ankotzt"

habs auch verscuht zu erklären mit "nicht verpflichtet aber berechtigt..."! bla bla bla...

das einzige problem war ja das er nicht mal Verfügungsberechtigt war!!!

Und dann noch vom Kd zu hören, man soll sich über seinen Job besser informieren, da wird einem eher schlecht...
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 21:32
Schon interessant, dass richtiges und sorgfältiges Handeln bzw. Wissen eines Azubis von Seiten einer "Ausbilderin" unterbunden wird. :-(
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.10.2004 21:05 - Geaendert am: 10.10.2004 21:52
@spkazubi.

also ich stell mich auch voll und ganz auf deine Seite, und Theorie und Praxis sollten hier vollkommen identisch gehandelt werden, und Herrmann und auch die Beiträge vorher waren vollkommen richtig. Hier würde ich mal das Gespräch mit deiner Ausbilderin suchen. Denn immer an den Vorlegers des Spk. Buches auszahlen, Prost Mahlzeit, damit kommt man doch in teufels Küche. Hab auch schon mehrere Verfügungen von Kd. abgelehnt, und das wurde verstanden, dann wurden Vollmachen eingerichtet, etc. -->ein Problem weniger. Und alle Ki´s obliegen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Und dazu gehört eben auch dieses heikle Thema.

MfG
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.10.2004 22:36
Du hast richtig gehandelt.

Und ich hasse es wenn die Kunden labern " früher ging das immer, bei dem und dem war das möglich...... etc."
Früher waren halt die Vorschriften anderst.
Wenn ich sehe teilweise hat früher jeder der wollte ein Dispo bekommen usw. und lauter so Sachen.

Heutzutage wird halt penibel auf sowas geachtet und das find ich dann halt knall hart von Kunden sowas zu labern.
Wie würden sie reagieren wenn man einfahc auszahlen würde und es war ein nicht berechtigter???
Dann würden se auch meckern.

Wie man es macht is es falsch!!

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.10.2004 23:54
Das die Kd labbern: " habe ich doch bis jetzt immer so gemacht, da hat mir keiner Schwierigkeiten bereitet, wieso machen sie mir denn jetzt Probleme,?!?"

Dies kann ich irgendwie nachvollziehen, denn wenn die anderen Kollegen geschlafen haben, geht der Kd davon aus, das dies vorher schon seine Richtigkeit hatte.
Wenn man versucht es lieb und freundlich zu erklären,
verstehen es einige... andere aber so bei mir dieser Kd, werden giftig...

drohen gleich zu Herrn X zu gehen, mit dem er gut befreundet ist, und zufälligerweise auch noch Vorstandsmitglied ist!

Diese Kd sind die schlimmsten, nur weil sie den Vorstand kennen, meinen die schon gleich Sonderrechte zu bekommen und drohen gleich noch mit der Aussage: " ich werde Herrn X mitteilen, das sie mir Schwierigkeiten bereitet haben!!!
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.10.2004 00:11
Die Leute, die den Vorstand kennen sind sowieso die schlimmsten! Die kriegen eh alles in den A.... geschoben!

Und für alle Anderen: Irgendwann bist Du Herr/Frau X. Manchmal geht sowas schneller als man denkt. Und selbst wenn nicht. Ein Chef der nicht hinter den Aussagen seiner Mitarbeiter steht ist ein Schlechter!

Walkthru
Der_Pate
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.10.2004 14:23
Also an direkte Verwandte oder Lebensgefährten würde ich bis zu 2000 € (oder gekündigten Beträgen oder freie Zinsen) immer auszahlen!

Wie oben schon mehrfach erwähnt geschiet dies ja mit schuldbefreiender Wirkung und nur wenn der ernsthafte Verdacht des Missbrauchs oder des Handels gegen den Willen des Kto-Inhabers würde ich eine Leg./Vollmacht etc. verlangen. In der Praxis ist es eben oft so das die Frau das Buch vom Mann o.ä. mit in die Bank nimmt und abhebt da der andere keine Zeit hat oder es so eben einfacher und schneller für die Kunden geht.

Zu penibel sollte man da nicht sein, was nicht heißt das man sich nicht an die Vorschriften sollte! Das ist klar, nur bei solchen Fällen ist eine weitere Prüfung meiner Ansicht nach nicht nötig...
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