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Forenübersicht >> Kontoführung

Berechtigt die Leg zu prüfen?!?! (sparkto)
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MalcolmX
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.10.2004 14:41
wie du gehandelt hast war nicht falsch aber mit sicherheit nicht ideal für die bank am besten gehst du wenn du nicht sicher bist zu anderen kollegen und fragst nach. könnte ja sein dass den mann jemand kennt und sagt das des scho passt ich mein mit der zeit kennt man die kunden doch und wenn er öfter in euer zweigstelle ist. aber sonst würd ich sagen hast du richtig gehandelt und deine ausbilderin hat da nich ganz recht denn man muss nicht an jeden auszahlen.

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SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2004 16:31 - Geaendert am: 11.10.2004 22:40
@ Malcom:

ich war mir ja bei meiner sache 100% sicher, bin ja auch zu einer Kollegin gegangen und habe sie noch mal sicherheitshalber nachgefragt, die der gleichen Meinung war.

hmm, das man den Kd, kennt weil er öfters vom Sparbuch abhebt, klar.. kann man auszahlen Malcom.

aBer wie es Herr Herrmann schon erwähnt hat,

wenn ich weiss derjeinige der mir das Sparbuch vorlegt, ist der Lebensgefährte und nicht irgendwo im System als Verfügungsberechtigt, dann will ich am liebsten einfach nicht auszahlen!

Nun stell dir mal vor die beiden sind auseinander,

und nun steht die Kundin vor dir und sagt,

" Sie wussten doch das er nur mein Lebensgefährte ist, und nicht Verfügungsberechtigt, wieso haben sie ihm was ausgezahlt?!?"

Klar, kann sie zu labbern mit, sind nicht verpflichtet aber berechtigt... bla bla bla...

und wann ich die Leg. prüfen muss, das sit erst am 2000,-

aber wenn mir das schon vorher aufgefallen ist, kan man schon da was machen,

Mir ging es hier nur ums Prinzip.

Weil meine Ausbilderein sich nciht überzeugen lassen hat,
das ich richtig gehandelt habe.
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