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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoauflösung
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Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 13:35
Wie sieht es eigentlich rechtlich mit der auflösung eines Girokontos aufs?

Kann der Kunde dies einfach per E-Mail veranlassen?

LG
Fox
ni_steph
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2004 13:39
Ich meine das geht nicht,weil man eine Unterschrift von dem Kunden braucht, die er im beisein des Baraters abgeben soll.Anders kann ich es mir auch nicht denken,sonst könnte ja jeder hingehen und per E-Mail irgendwelche Konten auflösen.Kann ja nicht Sinn der Sache sein.Ich bin der Meinung, dass es per E-Mail NICHT geht.Mal schauen,was andere dazu sagen...
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 13:43
@nina

ich geb dir völlig recht. i

ch weiß allerdings nicht, wie die sachlage ist, wenn der kunde das schreiben einscannt und dann als mail verschickt.

aber ich denke, sowas vor ort entgegen zu nehmen ist am sichersten.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 13:50
Wenn ich in meiner Bank ein Konto auflöse, kommt immer ein Ausdruck raus, der vom Kontoinhaber unterschrieben werden muss.
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 13:59
@kallstädter

ja, bei uns auch, aber wir nehmen manchmal auch nur kundenaufträge entgegen (auf einem anderen formular).

die werden dann einfach an den kontolöschungsausdruck mit dran geheftet.
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 14:14
IHabe halt gelrnt und eine WE kann man ja schriftlich abgeben.
Laut meinen Unterlagen ist es möglich, wenn der Berater z.B. auf der Visitenkarte seine E-mail Adresse angibt diese als rechtsverbinliche Adresse zu nutzen und ich folgere daraus das auch die Kündigung durch eine Email erfolgen kann.

Bin nämlich zu faul in die Stadt zu fahren und mich dort in eine lange Schlange bei der Postbank anzustellen.
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 14:19
@Fox22

aber ihr verlangt doch sicher auch eine Kundenunterschrift oder? wie macht ihr das denn?
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 14:24
@ mandy
Ich bin nicht mehr bei der Bank.
Es geht mir auch nicht darum wie es die Banken gerne haben, sondern was rechtens ist und was die Bank akzeptieren muss.

Gruß
Fox
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 14:43
@ fox

wenn du schriftlich (via Post) dein konto kündigst
und unterschreibst, müssen sie es machen.

Schreib halt dazu wohin mit der Kohle und Feierabend
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 14:47
Auf dem Konto steht ein Betrag von null euro.
Kontobewegungen seit Eröffnung: null
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 14:51
In diesem Falle wird der Kunde normalerweise angeschrieben, ob er das Konto noch braucht und wenn er nicht reagiert, dann wird das Konto wegen Umsatzlosigkeit aufgelöst und dazu wird keine Kundenunterschrift benötigt.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 14:53
wenn das konto
gebührenfrei ist kein problem

ansonsten müsstest du die kontogebühr zahlen
wlbbroker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2004 14:56
Ne E-Mail wird rechtlich mittlerweile wie ein Brief gesehen, vorausgesetzt jedoch, da hängt eine elektr. Signatur dran, die der Empfänger auch eindeutig identifizieren kann.
Unter diesem Gesichtspunkt wäre es also möglich, es wird in der Praxis meines Wissens jedoch nicht gemacht. Man will sich ja nicht die Chance nehmen lassen den Kunden zu bequatschen, sollte er den Fehler machen und zum kündigen reinkommen ;-)
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 15:02
Die Postbank ist doch selbst schuld wenn sie mich ständig mit Broschüren vollbomben.
wlbbroker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2004 15:03
das ist ne versteckte Quersubvention an die alte Mutter
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 15:09
Anscheinend.

Meine Wohnung(16m2) ist durch das Zeug schon verstopft.

Hätte ja nen Brief geschrieben aber der Kostet und das seh ich nicht ein für den Ärger den die machen.
ni_steph
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2004 15:41
Also ich muss sagen,dass ich nach wie vor der Meinung bin,dass es per E-Mail nicht geht,auch wenn eine elektronische Signatur dranhängt,denn die ist ja nicht unbedingt 100%ig vom Kontoinhaber.Das wäre für KI‘s ein viel zu hohes Risiko meiner Meinung nach.Also die 0,56 Euro für eine Briefmarke würde ich lieber in Kauf nehmen,als mich hinterher mit der Postbank rumzuschlagen,ob das rechtens ist oder nicht oder mir sagen zu lassen,dass ich das bitte brieflich einreichen soll oder persönlich...Meine Meinung...
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 16:07
Also wenn das Konto umsatzlos ist, wie in diesem Falle, dann braucht man keine Unterschrift.
In den anderen Fällen bin ich mir sicher, dass man die Unterschrift benötigt. Hatte den Fall schonmal und da musste ich die Auflösung dem Kunden zuschicken, damit er unterschreibt.
MichaellM
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2004 17:29
Bei uns muss der Kunde des Ausdruck unterschreiben und sich legitimieren, dass er auch der Kontoinhaber ist.
Per E-mail dürfte dies sehr schwierig sein. Natürlich gibt es Ausnahmen wenn der Kunde persönlich bekannt ist oder es wurde über das Telefon irgendetwas anderes vereinbart. Auch Kündigungen per Fax mit Ausweiskopie werden bei uns akzeptiert, aber eswird nochmal Rücksprache gehalten mit dem Kunden.

MfG

MM
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 23:06
Ich denke auch, dass das per mail wenns hart auf hart kommt zu Gunsten des Kunden ausgeht.
Ich würde den Kunden bitten (ggf per mail), mir ein unterschriebenes Anschreiben (toller Satz) zu zuschicken.
So habt ihr eine Unterschrift und seid auf der sicheren Seite!
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