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Auszahlung an Minderjährige
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jenny0706
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.04.2004 15:36
Hi Leute, hab da ma ne Frage:

Darf ich grundsätzlich an Minderjährige, die mir ihr Sparbuch am Schalter vorlegen, auszahlen oder nicht?!

=> Wie ist da konkret die gesetzliche Regelung (die ja meistens eh von der Praxis abweicht ;-) )
Cicek
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2004 15:49
also in der praxis machen wir das so wenn das jetzt 10 euro oder so sind und das kind 12 dann passts
und wenn mal ein 17 kommt und 100 will dann auch
aber normalerweise immer mit eltern zusammen oder wenn die ein schreiben von den eltern dabei haben

aber wie das gesetzl. geregelt ist weiß ich jetzt grad auch nicht
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2004 16:17
gibts bei euch kein giro ab 12?? das ist bei uns ein giro bei dem die kids auch eine karte bekommen, spr. über ihr guthaben verfügen können. über ihr guthaben heißt KEINE überziehung!
die meisten kiddies die jünger als 12 sind haben ja so eine art "schülersparbuch", und bei uns ist es in der praxis wirklich so das wir dan auch an sie auszahlen, gesetzlich gesehen müssen wir ja an den vorleger eines sparbuches auszahlen, in den meisten fällen kennen wir die kids ja auch.
JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.04.2004 16:23
Wir zahlen bei uns auch an Minderjährige aus wenn die beträge nicht alzu hoch sind!!!
Sonst die gesetzliche Regelung ist natürlich der Taschengeldparagraph!!!

*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung*

jenny0706
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.04.2004 16:33
@ ezekiel

Klar gibt es bei uns auch Jugendgirokonten!!!
Meine Frage bezieht sich ja auf die ganz normalen Sparbücher, welche die Jugendlichen meistens noch zusätzlich haben (wo das Kommunion-, Geburtstagsgeld,... drauf geht)

An den Vorleger des Sparbuches müssen wir zwar auszahlen - soweit ich weiß, aber nicht an minderjährige Vorleger!!
ODER???
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2004 16:37
@jenny

hast recht, an minderjährige unter berücksichtigung des taschengeldparagraphen nicht.
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2004 17:07
Wie Cicek bereits gesagt hat ist eine Auszahlung im Rahmen der Taschengeldregelung in Ordnung, das heißt du kannst an einen 14 Jährigen ohne Probleme 20-30 Euro auszahlen!!!
Will dieser 14 jährige sich allerdings für 250 Euro ein Fahrrad kaufen, benötigst Du die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter!!!

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

Sombre
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.05.2004 10:10
Äh Hi!

Also soviel ich weiß ist die gesetzl. Regelung, dass das Sparbuch ein hinkendes Inhaberpapier ist, was bedeutet, dass an jeden Ausgezahlt wird, der das Sparbuch besitzt. Also ich glaub ich würde auch keine 1000 EUR an nen 10-jährigen auszahlen. Der Taschengeldparagraph greift doch nur wenn sich ein beschränkt geschäftsfähiger etwas KAUFT und nicht wenn er geld abhebt!?!?!?!?!?!?!
Das Geld besitzen darf ich doch, er darf es nur nicht ausgeben oder liege ich das falsch???
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.05.2004 10:22
ich mein bei uns gibts ne xtra vereinbarung das dsa kind frei darüber verfügen kann .. oder ich fieber mir hier wieder was zusammen..
ansonsten halt im rahmen des taschengeldparagraphen
MagicMitch
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.05.2004 10:23
Also wie ich des jetzt aus euren Antworten herauslese und mich an des Zeug aus der Schule dranerinnern kann, liegt es an der Person am Schalter. Denn manche Eltern geben ihren Kindern 5 Euro Taschengeld und andere geben dagegen schon mal 30Euro Taschengeld pro Woche. Daher is au klar das ein Kind mit einem wöchentlichem Taschengeld von 5Euro nicht soviel ausgeben/abheben kann wie eines das ewig viel Geld von den Eltern bekommt. Es muss halt vom Personal am Schalter richtig eingeschätzt werden.

Bleib cool, dann wird Dir niemals heiß

ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.05.2004 12:54
@plas

Die Regelung das das Kind frei verfügen kann bezieht sich allerdings wieder auf den Taschengeldparagraph!!!
Wenn Du einem 14 jährigen 1000 Euro auszahlst kannst Du Dich nicht auf diese Vereinbarung berufen!!!
Das Sparbuch als hinkendes Orderpapier, das heißt das bis zu einem Verfügungsrahmen von 2000 Euro an jeden der das Buch vorlegt , Schuldbefeiend ausgezahlt werden kann,
gilt nur für voll geschäftsfähige Personen!!!
Sonja1610
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.05.2004 13:08
ich hab mal in der BS gelernt, dass die Banken den Taschengeldparagraphen nicht akzeptieren, da alleine die Hergabe des Geldes schon ein rechtl. nachteil ist
JoesephineB
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.05.2004 14:29
also wir haben da in der Schule schonmal ne diskusion drüber geführt, weil wir eine aufgabe hatten, wo ein7-jähriger vom sparbuch seiner schwester für sie geld abholen sollte, ich glaub so um die 500 eur. Laut gesetzt (so unsere Lehrerin) dürften wir ja zahlen wenn er das buch vorlegt, allerding , da er minderjährig ist könnten wir das nicht mit schuldbefreiender wirkung. Ganz sicher war die sich aber auch nicht. denke mal das ist so‘n streitthema, das immer situationsabhängig ist.

LG
Joey
pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.05.2004 16:21
Sonja1610 vollkommen richtig. Ich würde mich in der Bank niemals auf den Taschengeld§ verlassen, da er erstens total schwammig ist zund zweitens da eine Auszahlung einen rechtlichen Nachteil mit sich bringt, er sowieso unwirksam ist.
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.05.2004 00:07
Hallo,

um nochmal generell auf die Auszahlung bei einem Sparbuch zurückzukommen.

Das Sparbuch ist ein qualifiziertes Legitimationspapier, welches uns erlaubt, an jeden Vorleger innerhalb des monatl. Freibetrages von 2.000 Euro auszuzahlen.

Gleichzeitig ist es aber auch ein hinkendes Inhaberpapier. Das bedeutet, dass wir nicht an jeden Vorleger zahlen müssen, sondern auch noch eine Legitimation (Perso) verlangen können.

Fazit: -> wir müssen nicht an den Vorleger auszahlen, dürfen aber.

Gruß Mike ... und schöne Pfingsten

PS: Bin jetzt ein halbes Jahr fertig mit der Ausbildung, aber daran hat sich hoffentlich nichts geändert ;-)
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2004 11:57
Also bei uns ist es ,dass die Eltern(gesetzliche Vertreter) bei der Kontoeröffnung angeben ob das Kind verfügen darf oder nicht.Damit is das Problem geregelt und die Bank weiss genau ob sie auszahlen darf oder nicht.
Der Betrag spielt dann keine rolle.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2004 13:24
@Jeff_Mills

Der Hinweis im Sparbuch, daß der Minderjährige ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters verfügen kann,
ist eine interne Regelung der Sparkassen!
Vor Gericht ist dieser Zusatz allerdings nicht haltbar!
Wir zahlen also letztendlich nicht mit schuldbefreiender Wirkung aus!
Wir hatten vor einigen Jahren einen Fall, wo ein Mitarbeiter einer 13 jährigen 1550 DM aufgrund dieser Regelung ausgezahlt hat!
Die Eltern gingen zum Rechtsanwalt und wir mußten für den Schaden aufkommen!
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2004 13:44
@Spider
Bei meinem KI erheben wir gar keine Vorschusszinsen mehr, der Freibetrag von 2.000 Euro im Monat ist also auch weggefallen.

Mal eine Frage an alle: bei welchen KI´s werden noch Vorschusszinsen verlangt?
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2004 15:48
Wir erheben noch VZ.

@iron
Danke gut zu wissen,dachte immer das das reicht.
Weil mir wurde gesagt die Eltern unterschreiben ja dafür das ihr Kind geld abheben darf dann reicht das auch*G*
Gut wenn das nicht so ist dann werd ich mich jetzt bissel drum kümmern müssen.

Alle Male Aqua Maler!!

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Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.05.2004 12:50
@ Mandy...

generell keine Vorschusszinsen zu berechnen, ist meines Wissens nach gar nicht legitim; oder hat sich in der Rechtssprechung was geändert?

Ich werde mich gerne mal erkundigen, oder weiß einer von euch, wo das steht?

Gruß Mike
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