Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 37
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
jayeh60985
kicej39389
aglairyagizv
EgGrot1
luca116

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Auszahlung an Minderjährige
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.05.2004 16:29
steht glaube ich in der Rechnungslegungsverordnug für Kreditinstitute (RechKredV)
MandyN
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.05.2004 21:26
@spider
sorry, ich kann dir nicht sagen, wo dazu was steht, aber wir erheben bereits seit 01.04.2003 keine vorschusszinsen mehr. ich weiß nicht, wie das bei anderen banken aussieht.

ich fand es deshalb ziemlich blöd, dass ich die berechnung von vorschusszinsen in der schule noch lernen musste. aber wahrscheinlich liegt das daran, dass die meisten kreditinstitute noch welche verlangen.
AzzKikr
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.06.2004 02:23
Hi,

es kommt auf die jeweilige Variante an.

1. Das Kind ist NICHT Kontoinhaber.
--> Die Bank DARF auszahlen: hinkendes Inhaberpapier. Alter des Vorlegers ist hier egal, weil es nicht ums sein Geld und seine Rechte geht.

2. Das Kind ist SELBST Kontoinhaber:
-->Grundsätzlich darf es nicht verfügen, da Auszahlungen einen rechtlichen Nachteil haben: Durch die Auszahlung sinkt der Forderungsanspruch des Kindes ggü. des Auszahlers.

Der Taschengeldparagraph findet hier keine praktische Anwendung.

Zur Vermeidung dieses Problemes unterschreiben BEIDE Erziehungsberechtigten bei der Kontoeröffnung inwiefern das Kind verfügen darf. Dies gilt bis auf Widerruf. Bei Verfügungen gibt es kein Limit. Wenn das Kind gar nicht verfügen soll, dürfen auch keine 5,-- EUR Taschengeld ausgezahlt werden, trotz Taschengeldparagraph.

Gegenstimmen?

MfG

AzzKikr

FullMoon
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.06.2004 08:48
Äääähm, zum Thema Vorschusszinsen:
Ist es denn nicht möglich, dass manche KI‘s keine VZ mehr berechnen, da die effektive Summe der VZ so verschiwndend gering ist, dass man da noch nicht einmal mehr von Ertrag reden kann? VZ sind doch ein Viertel des Habenzinssatzes, berechnet auf 90 Tage, oder? Und wenn der Habenzinssatz, wie es eben derzeit leider ist, so niedrig ist auf Spareinlagen, lohnen die VZ nun wirklich nicht. Und ob das in der RechKredV steht oder nicht, weiß ich net, aber im Endeffekt, da es sich ja um Erträge für die KI‘s handelt, sollte es denn auch im eigenen Ermessen der KI‘s liegen, ob sie diese VZ berechnen oder nicht.
Außerdem: ich hab natürlich auch noch die Berechnung in der Schule gelernt und ich denke, dass das auch ganz gut so ist. Ist ein kleiner Teil von Grundlagenwissen, der zum Verständnis des "Gesamtbankwissen" doch recht wichtig ist, wie ich finde. Genauso wie Wechsel oder Abgrenzung oder der ganze Driss...bin schon froh zu wissen, was das ist und wie das geht...

Bier ohne Alkohol ist wie Fahrrad fahren ohne Sattel!

 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse