Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 37
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Eine Frage an Euch!!!!! [Disposition bei Pfändung]
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Azubi81
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 11:56
Hi Leute ich hab eine Frage:

wenn jmd ne pfändung über 2000 hat und aktueller Kontostand 1000 ist aber Dispo über 3000, wieviel muss man dem Pfändungsgläubiger überweisen????

Ich würd sagen 2000, da man laut BGH Urteil auch in den Dispo greifen kann, aber ich hab 2 antworten gelesen
1. 2000
2. 1000

Was meint ihr????

Danke im Voraus
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 12:00
1.000,- €

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Azubi81
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 12:04
und mit welcher begründung 1000???

ich hab aber vomBGH Urteil gelesen, da stand 2000 als antwort!
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 12:13 - Geaendert am: 29.09.2003 12:13
Ja, von diesem Urteil habe ich auch schon gehört. Da hat sich damals ein Kollege von mir sehr drüber aufgeregt.
Aber mir wurde es erst vor kurzen so erklärt, dass wir nur Guthaben auf hin eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses überweisen.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

flugmaus
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 12:21
Wenn ein sog."Pfändungs-und Überweisungsbeschluss" darf von solchen Leuten immer nur das GUTHABEN eingezogen werden (also die 1000€).
Teileinlösungen des Pfändungsbetrages sind mölglich (anders als bei Lastschriften)
Azubi81
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 12:25
ok danke schön, ich hätte jetzt auf 2000 getippt :o)
Azubi81
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 12:40
kann mir bitte jmd erklären, was ein aufgezinster Sparbrief ist? und der unterschied zum abgezinstem Sparbrief?
weiner1602
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 13:20
Also der Unterschied ist eigentlich ganz leicht.
Beim aufgezinsten Sparbrief werden die Zinsen dem anfänglichen Nennbetrag zugeschlagen und jedes Jahr wieder mit verzinst. Beim normalen Sparbrief werden die Zinsen ja auf ein Verrechnungskonto gebucht.
Beim abgezinsten Sparbrief ist es so, dass du den Brief bei Fälligkeit zum Nennbetrag bekommst. Du zahlst praktisch am Anfang bei Erwerb Nennbetrag-Zinsen-Zinseszins
Ok?
Azubi81
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 13:32
nee ist noch nicht ganz klar, denn ich hab vorhin ne aufgabe gehabt, die ich absolut nicht verstanden habe:

"Eine Kundin will 30000 anlegen und die Frage ist wie?
also aufgezinst, abgezinst oder normal? (zins überall 6%)
Bedingung der Kundin sind:
1. hohen Zinssatz
2. Gutschrift am im letzten Jahr, also bei Fälligkeit

und antwort ist aufgezinst wieso das???
ichhätte nämlich abgezinst gesagt!
Kleine
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 13:44 - Geaendert am: 29.09.2003 13:58
Die Aufgabe hatte ich auch. Sie will die ganzen 30000 anlegen. Der Abgezinste Sparbrief hat zwar den Nennwert von 30000, es werden aber weniger eingezahlt.

Beim aufgezinsten Sparbrief werden die 30000 eingezahlt und der Nennwert ist auch 30000.

Ich weiss ich kann nicht gut erklären.
Azubi81
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 13:51
ahhhhhhhhh super dankeschön:o)

jetzt hab ich es auch kappiert!
Kleine
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 13:59
Freue mich, dass ich dir helfen konnte.
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 15:02
Leigt der Vorteil in dem Beispiel in der Tatsache, dass die Zinsen beim Sparbrief mir Agio mitverzinst werden? Das wusste ich bis dato nämlich noch nicht, dass die Zinsen dort mitverzinst werden.
Ich dachte, dass die Zinsen auch beim aufgezinsten SB auf den Nennwert bezogen sind. Oder wo liegt der Vorteil für die Kundin?
Werden denn sowohl beim SB mit Disagio als auch beim SB mit Agio die Zinsen erst bei Fälligeit gezahlt???

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Bon
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 15:47
Nochmal zur Frage von oben zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss:

Richtige Antwort: Die Bank überweist die 2000 € an den Gläubiger. Da der Kunde ja einen ausreichenden Dispo hat.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 16:00 - Geaendert am: 29.09.2003 16:04
Der BGH urteilte wie folgt: "Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar".
Weitere Informationen unter:
http://www.anwalt-krueger.de/konto/kontopfaendung.htm


Allerdings sollte man auch Folgendes beachten:
Um die Existenzgrundlage der Schuldnerinnen/Schuldner zu sichern, ist für bestimmte laufende Einkünfte kraft Gesetzes ein spezieller Schuldnerschutz vorgesehen.
siehe unter:
http://www.bmfsfj.de/Anlage23783/ Broschuere_Was_mache_ich_mit_meinen_Schulden_-_deutsch.pdf
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2003 17:31
Ich habe mir jetzt noch mal ne alte Aufgabenstellung mit Lösung rausgesucht, demnach wäre die richtige Antwort noch 1.000,- € gewesen. Aber wie gesagt es ist ne alte Aufgabe.

Mir wundert nur, dass mir bei uns in der Bank noch vor ein paar Wochen erklärt wurde, dass wir NUR GUTHABEN überweisen.

Was ist denn nun richtig???

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.09.2003 19:14
Ich würde mich echt freuen, wenn hier noch mal jemand Stellung nimmt, der sich wirklich sicher ist!

Danke!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.09.2003 21:01
In der Regel werden KI´s bei Kenntnis von derartigen Problemen des Kunden den Dispo löschen.
Somit würde dann nur das vorhandene Guthaben an den Pfandgläubiger überwiesen.

Ansonst zu dieser Thematik: vgl.
http://www.vp-online.de/site01/akt_uell/docs/01_06/wir02.htm
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.09.2003 21:09
Und wie ist das rechtlich? Darf ein KI denn überhaupt nach Eingang des Beschlusses den eingeräumten Dispo noch schnell löschen???

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

azubine2002
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.09.2003 21:17
Also es ist so

wenn ein Beschluss über 2000,00 Euro kommt aber nur 1000,00 Euro Guthaben + z.B. 3000,000 Euro Dispo da ist, MUSS der Pfändungsbetrag von 2000,00 überwiesen werden (Guthaben + Dispo) .... Banken regeln dass Problem aber meistens so, dass Sie den Dispo zum Vortag löschen d.h. dass am Tag des Beschlusses gar kein Dispo mehr für den Kunden vorhanden war.....
Falls aber so eine Prüfungsfrage da ist, werden Guthaben + Dispo überwiesen...

Hoffe ich konnte euch weiterhelfen ...
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse