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Forenübersicht >> Kontoführung

Eine Frage an Euch!!!!! [Disposition bei Pfändung]
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Franziskus
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2003 21:42 - Geaendert am: 30.09.2003 21:43
Also uns wurde heute noch gesagt, dass wir in der ZP bei einer solchen Frage am besten nach der alten Regelung Antworten sollten, da das Gesetzt noch umstritten sei.
azubine2002
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2003 22:00
und das wäre??
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2003 23:32
Die alte Version lautet:

Es wird nur das Kontoguthaben überwiesen.

Alles andere macht auch eigentlich keinen Sinn, denn wenn ein Kunde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß auf sein Konto bekommt, wäre es aus Sicht der Bank sehr risikoreich den Kunden noch in den Dispo kommen zu lassen, oder???
Das würde ja heissen der Kunde kann Schulden z.B. beim Finanzamt nicht bezahlen (=> Pfändungs- und Überweisungsbeschluß), die Bank aber geht das Risiko ein und überlässt dem Kunden einen "Kredit" (Dispo).

Das wäre zumindest in meinen Augen sehr unproduktiv, oder?

Ich wünsche allen noch zwei aufregende Nächte und viel Glück euch allen!!!
Franziskus
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2003 10:41
Von falsch und richtig mal abgesehen. Die IHK weiß doch auch, dass diese Frage umstritten ist. Dann nehmen die in diesem Jahr auch sicher nicht eine Frage diesbezüglich...
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 12:58
das würde ich aber nicht ausschliesen. was ich bisher so alles an lustigen und teils richtig bescheuerten fragen in alten zps gefunden habe...nenene.
bei einigen fragen wo im lösungsbogen steht "ohne auswertung" hätten sich die feinen herren an einer hand abzählen können dass das schwachsinn ist.
Alexig
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2003 20:55
Hi, kommt zwar kurz vor der Prüfung, aber vielleicht liest es ja doch noch jemand...

Es ist nicht so, dass die vollen 2000€ überwiesen werde, auch wird der Dispo nicht gelöscht, sondern:
Es werden 1000€ überwiesen, da in den AGB´s das AGB Pfandrecht geregelt ist!!!!! Das heisst wiederum, dass die Bank erst Ihre Forderungen befriedigt. Deshalb wäre es für ein KI absolut sinnlos, 1000€ in den Dispo reinzugehen, da dann Forderungen gegen den evtl. zahlungsunfähigen Kunden entstehen würden! Somit kann das KI durch das Sperren sämtlicher Konten und einer Teilüberweisung den Ansprüchen gerecht werden.

Das ist meiner Meinung nach auch der aktuelle Stand der Dinge.

Hoffe Euch hiermit geholfen zu haben!

Ciao Alex
azubine2002
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2003 21:22
Leider hast du nicht recht
habe heute in unserer Rechtsabteilung nochmal nachgefragt und ein vorhandener Dispo muss nach neustem urteil mit überwiesen werden.
´SO LAUTET DAS NEUSTE GESETZ

es wird dann aber der Dispo zum vortag gelöscht

viel glück morgen
sharon
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.10.2003 20:48
sorry azubine 2002 deine Antwort ist leider falsch.

Das Urteil hat festgestellt, dass grundsätzlich in den Dispo gepfändet werden kann, aber nur in soweit als der Kunde den Dispo auch in Anspruch nehmen will.

D. h. am besagten Beispiel, dass die Bank 1.000 überweist. Nur wenn der Kunde über seinen Dispo verfügen will, z. B. eine Überweisung einreicht, muss die Bank diesen Betrag an den Pfändungsgläubiger überweisen.

Wie aber schon ganz richtig gesagt wurde, wird die Bank dieses Problem i. d. R. umgehen, indem sie den Dispo kündigt. Das Recht den Dispo (egal ob mit oder ohne Vertrag) zu kündigen leitet sich aus Nr. 19 (3) AGB Banken her. Darin heißt es, dass die Bank ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat, wenn sich eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt oder einzutreten droht.

Hoffentlich hab ich das jetzt für alle verständlich erklärt.
Dico83
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.10.2003 17:26
Sehr einleuchtend sharon. Kenns so dass man auch nur im Guthaben pfänden darf, aber auch in den Dispo hinein wenn der Kunde zustimmt. Nich wahr?!

es grüßt


der Dico
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