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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Frage zu VL Anlagen
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biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.08.2010 12:23
Ein Kunde bekommt VL vom Arbeitgeber 40,00 EUR, dass auf ein Bausparvertrag geht. Er wünscht nun die volle staatliche Förderung, und möchte Eigenleistungen bringen.
Auf den Bausparvetrag möchte er zusätzlich 10 EUR im Monat überweisen um ANSP und WOP zu bekommen.
Er beabsichtigt ein Wertpapiersparvertrag abzuschließen. Er möchte ein Immo-Fonds besparen mit mtl 100 EUR. Auf die 400,00 p.a. würde er 20% ANSP bekommen.
Muss der Arbeitgeber auf den Wertpapiersparvertrag, die Sparrate von 100,00 EUR überweisen, damit der Kunde auch ANSP von 20% bekommt?
Das gleiche auch für den Bauparvertrag? (Diese 10,00 EUR zusätzlich die er aufbringen möchte um WOP zu bekommen. )
Was muss der Kunde machen, um die volle staatliche Förderung zu bekommen?
Müssen die gewünschten Eigenleistung vom Gehalt einbehalten und auf die jeweiligen Verträge überwiesen werden damit der Kunde ANSP für Bausparen und Wertpapiere bekommt?

Freue mich auf rege Antworten..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.08.2010 12:39
Wenn der Arbeitgeber 40 € auf ein Bausparkonto überweist, bekommt der AN 9 % auf max. 470 € ASZ.
Somit bleiben 10 € für WoP.
Wenn der Bausparer monatlich 10 € überweist, kann er auf 130 € WoP beantragen.

Immo-Fonds werden nicht gefördert.
Gefördert werden Aktienfonds und gemischte Fonds mit mind. 60 % Aktienanteil. Auf max. 400 € können 20 % ASZ beantragt werden. Der Arbeitgeber muss den Betrag an die Fondsgesellschaft überweisen.
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.08.2010 14:52
Auf 130 EUR WOP?
Nicht 120 EUR, wenn er mtl. 10 EUR überweist?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.08.2010 16:28
12*10€ + 10€ die von den VL übrig bleiben sind 130€
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.08.2010 11:02
Vielen Dank, hat mir schon geholfen.

Abschließende Frage zum Verständnis,

Um die ANSP und WOP zu bekommen muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers, ein Teil des Gehaltes auf die entsprechenden Verträge überweisen.
Kann der Arbeitnehmer das nicht allein tun? Einfache Überweisungen via Dauerauftrag monatlich überweisen? Spielt das eine Rolle, von wemdie Eigenleistungen des Arbeitnehmers überwiesen werden?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 14:13 - Geaendert am: 12.08.2010 14:14
Aber Herr Hermanns Aussage ist falsch. Ich habe gerade nochmal mit unserer Bausparkasse gesprochen.
Wenn der Kunde 480€ VL erhält, bekommt er nur 9% auf 470€.
WoP erhält er nur bei eigenen Einzahlungen. Die 10€ VL die übrig bleiben werden nicht gefördert.

Das habe ich vorher auch gedacht, wollte jedoch nur mal sicher gehen.

Und nein, VL müssen direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden, da dieser diese als Bonus zu dem Gehalt draufgibt.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 14:21
vL ist nicht automatisch ein Bonus. Der AN kann dem AG auch sagen, er soll den Betrag von seinem NEtto abziehen und überweisen. Nicht jeder bekommt vL zusätzlich zum Gehalt.
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.08.2010 14:46
@Technology
Ich kenne das anders. Um WOP zu bekommen, müsste der Kunde Eigenleistungen von mindestens 50 EUR p.a. bringen.
Hat sich anscheinend geändert.

@Troy
Der Kunde bekommt, angenommen kein VL vom Arbeitgeber. Dann müsste der Kunde, um die ANSP & WOP zu bekommen, den Arbeitgeber beauftragen, vom Nettogehalt, die Beträge einzubehalten...
Richtig???

---
Das Thema hat mich schon voll aus dem Konzept geschmissen, daher kann ich echt auch wiederholt doof fragen..
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 15:37
Für WOP zahlt der Kunde selber ein. Für ANSPZ zahlt der Arbeitgeber ein. Entweder zieht er Betrag xy vom Netto ab oder der AG zahlt die vL als zusätzlichen Bonus zum Gehalt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 16:55
Da nur 470 € mit ASZ gefördert werden, kann für 10 € und für die eigene Einzahlung - falls insgesamt größer als 50 € p.a. - kann der Bausparer WoP beantragen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 16:58 - Geaendert am: 12.08.2010 17:05
Es gibt keine Doppelförderung.
Aber: Bekommt man für vL keine ASZ, kann man WoP beantragen.
Für die Gewährung der ASZ muss die Überweisung vom Arbeitgeber kommen. Für die WoP muss nur eine Sparleistung, das können auch Zinsgutschriften, Gebührenzahlungen usw. sein, über 50 € eingehen. Wer diesen Betrag überweist, der Bausparer selbst, die Ehefrau, der Arbeitgeber, das ist nicht vom Belang.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 19:59
Wieso sagt mir die Bausparkasse, dass es eben nicht möglich ist, da die 10€ die übrig bleiben keine eigenen Einzahlungen sind.
Wenn dies falsch ist, zeigen Sie mir bitte den entsprechenden Gesetzestext.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 20:15 - Geaendert am: 12.08.2010 20:18
§ 1 WopG Prämienberechtigte
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 oder 2 oder Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, können für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Voraussetzung ist, daß

1. die Aufwendungen nicht vermögenswirksame Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht

Es besteht für die 10 € kein Anspruch auf ASZ.
Außerdem kann man, wenn man die Einkommensgrenzen für ASZ überschritten hat, für vL WoP beantragen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2010 20:18
Okay, danke. Das gebe ich dann mal so weiter.
DreCo10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.08.2010 09:38
Ich kenne das auch so, dass die 10 € nicht mit rein zählen... hab ich so gelernt!?

Die 512 € für die WOP müssen separat von dir selbst eingezahlt werden...
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2010 11:53
Die Bausparkasse bietet bei dem Antrag WOP nur die Möglichkeit, die VL einzubeziehen oder eben nicht. D. h. Teilbeträge, die bei den VL übrigbleiben, kann man nicht für die WOP nutzen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2010 13:03 - Geaendert am: 13.08.2010 13:07
Zinserträge, die gutgeschrieben und ebenfalls nicht eingezahlt werden, sind auch förderfähig für WoP.
Außerdem kann man, wenn man die Einkommensgrenzen für ASZ überschritten hat, für vL WoP beantragen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2010 15:57
Ich habe nochmal nachgefragt. Nur eingezahlte Beiträge. Die 10€ die übrig sind, dürfen nicht für WoP berücksichtigt werden.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2010 21:28 - Geaendert am: 14.08.2010 11:10
Selber erbracht oder nicht vollkommen egal.
Wenn meine Oma mir Geld auf den BSV überweist und ich innerhalb der Einkommenensgrenzen liege kann ich doch die WoP beantragen und bekomme sie auch.
Die VL die der Arbeitgeber überweist kann ich ja auch voll selber erbracht haben.

Im WoP-Antrag steht:

Für vL, für die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht, wir keine Prämie gewährt.
Bei Beiträgen an Bausparkassen zur Erlangung von Bauspardarlehen kann eine Prämie nur gewährt werden, wenn die an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beiträge (ohne vL, für die Anspruch auf Arbeitnehmber-Sparzulage besteht) mindestens 50 € betragen.
Bausparbeiträge die vL sind, werden vorrangig durch die Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage gefördert. Ein eEinbeziehung vL in die prämienbegünstigten Aufwendungen darf deshalb nicht beantragt werden, soweit Sie einen Anpsruch auf AN haben. Ein Anspruch auf Arbenhmer Sparzulage besteht, wenn....beträgt. Sind diese Einkommensgrenzen überschritten, können Sie im Rahmen der prämienbegünstiguten Höchstbeträge für diese vL WoP beanspruchen, wenn Sie die dafür geltenden Einkommensgrenzen einhalten.

Für nicht AN geförderte Beträge kann mal also WoP beantragen. Also hier Förderung WoP auf 130 Euro.

Frag doch mal deine BSK woher die diese Kenntnis nehmen?
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2010 21:39
@sparkassenmaus


wo das?
Im WoP Antrag steht einfach in welchem Rahmen die Beiträge eingezahlt wurden.
Sind auf einen BSV 480 Euro VL eingezahlt worden und 500 Euro per normaler Überweisung und hat der Kunde 30,00 Euro Zinsen erhalten.

Steht da nur "mit Anspruch auf Prämienvormerkung" 530 € nachrichtlich VL 480 Euro.
Dann muss ich erklären, ob ich Anspruch auf AN habe oder nicht.
Es geht nur darum in welchem Wege die Beiträge geleistet worden sind. Rest s. O.
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