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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Frage zu VL Anlagen
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2010 18:53
Ich habe mir bei einer Bausparkasse erkundigt.

Es kann sein, dass die Bausparkasse den überzähligen Betrag der vL zunächst nicht auf dem Antrag auf Wohnungsbau-Prämie vordrucken. Erfolgt keine handschriftliche Änderung, wird für den überzähligen Betrag kein Wohnungsbau-Prämie beantragt.

Ändert der Kunden handschriftlich seinen Antrag auf Wohnungsbau-Prämie ab, bekommt er auch vom überzähligen Betrag die Prämie.

Unter Kundenservice verstehe ich etwas anderes.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.09.2010 10:50
Da sagt der Kunden natürlich zu Recht. Ich beschäftige mich nicht hauptberuflich mit Finanzen das hätten sie mir sagen müssen.

Meine waren aber immer richtig ausgefüllt. Aber ist schon seltsam.....und bestimmt kein Service.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.09.2010 11:26
Wi ist das eigentlich bei vL Zahlungen, wenn die 6 Jahre rum sind und das 7. Jahr beginnt, wo das Guthaben ruht ? Informiert (in meinem Fall) die Fondsgesellschaft den Arbeitgeber oder muss ich den Arbeitgeber um Einstellung der Überweisung bitten ? Ende 2010 sind die 6 Jahre vorüber.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.09.2010 12:44 - Geaendert am: 05.09.2010 12:45
ich kenne es jetzt nur von LBS, DEKA und meiner ehemaligen Spasskasse (Banksparplan):

LBS:

da passiert nichts, die WOP oder auch AN wird dem Vertrag einfach gutgeschrieben und die sparst weiter.

DEKA:

du bekommst ein Schreiben, dass für den Fondssparplan die Ruhephase beginnt, die DEKA eröffnet ein Unterkonto und informiert dem AG, da musst du nichts machen alles läuft dann weiter.

Sparkasse:

du bekommst ein Schreiben oder einen Anruf musst dann in die Geschäftsstelle und ein neues Buch eröffnen, du bekommst dann die neuen Unterlagen von den AG mit.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.09.2010 13:31
Ok, also es ist dann so, dass ein neuer vL Vertrag beginnt. Es sei denn, ich sage meinem Arbeitgeber bescheid: "Nur noch bis xx.xx.2010 vL überweisen."
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.09.2010 13:36
genau
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