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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Problem: Protokollierung des Beratungsgesprächs
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2010 13:30 - Geaendert am: 09.01.2010 17:25
Ab dem 1. Januar muss eine Anlageberatung protokolliert werden. Festgehalten werden müssen unter anderem Informationen zur persönlichen Situation des Kunden, die vorgeschlagenen Angebote, der Gesprächsverlauf und die Gründe für die Empfehlung des Beraters.

Wie soll diese Vorschrift in der mündlichen Prüfung umgesetzt werden?
spk07
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.01.2010 13:40
Reicht es nicht wenn man sagt das dieses Protokoll geführt werden muss, und das ich als Berater mir nebenbei Notizen mache um es dann fertig zu stellen?
So ist es doch mit dem WPHG Bogen auch!
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.01.2010 13:47
@spk
das beratungsprotokoll muss vom kunden unterschrieben und ihm ausgehändigt werden. wenn ich mich nicht irre.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2010 13:48
Anstelle der bisherigen „Dokumentation der Kundenangaben“ wird seit dem 01.01.2010 das „Protokoll nach WpHG“ mit folgenden Angaben verwendet (§ 34 Abs. 2a WpHG und § 14 WpDVerOV):

- Anlass der Anlageberatung
- Dauer des Beratungsgesprächs
- Kundenangaben (Anlageziele, finanzielle Verhältnisse, Risikobereitschaft, Kenntnisse und Erfahrungen)
- die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung
- erteilte Informationen über die Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der Anlageberatung sind,
- erteilte Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe
- Unterschrift des Anlageberaters
- zusätzlich bei telefonischer Anlageberatung (sofern Geschäftsabschluss vor Zusendung des Protokolls):
ausdrücklicher Wunsch des Kunden, Geschäftsabschluss vor Erhalt des Protokolls zu tätigen
- Hinweis auf das eingeräumtes Rücktrittsrecht

Das Protokoll nach WpHG deckt zwei Bereiche ab:
1. Erforderliche Basisdokumentation bei Begründung der Wertpapier-/Termingeschäftsbeziehung;
2. Beratungsprotokoll, mit dem die Anforderung bemäß § 34 Abs. 2a WpHG i. V. m. § 14 Abs. 6 WpHG umgesetzt werden.

Quelle: Heiring, Werner
AzubiSparkasse2007
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.01.2010 16:57
Also wenn ich ein Anlagefall in WP habe, dann werde ich es auch anwenden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und zeigt, wenn ich es in der Prüfung anwende, mein Wissen. Ob ich das Protokoll mache oder ich mit dem Kunden 2 min. mehr Small-Talk mache ist doch wohl egal, oder?
Jigsaw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.01.2010 20:15
hier du kannst das protokoll super einsetzen,wenn du mit dem kunden die zusammenfassung der basel abklopfst, da weißt du ja dann auch dass du richtung wertpapiere gehst...halt zusammenfassung, weß net genau wie der punkt heißt aber halt "ihre angaben" un dann zusammenfassung mit dem kd. absprechen dass du das jetzt so machn musst un dann nur erwähnen dass du das am ende des gesprächs weiter ausfüllst, un dann stellst du dein produkt vor, sprich verkaufsphase

so wurde uns dass empfohlen zu machn in der mdl. prüfung...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2010 17:25
Wie lange dauert eine Protokollierung des Beratungsgesprächs?
Jigsaw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.01.2010 21:35
also wenn man es ordentlich machn will sicher mind. 10 min. ...das kann man in der mdl. prüfung net machn-zu viel zeit, wie gesagt uns wurde gesagt dass das ansprechen schon genügen würde...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2010 10:39
Für eine ordentlichen Kundenanalyse wäre 10 Minuten nicht zu lange. Das wäre auch für die mdl. Prüfung noch akzeptabel.
Jigsaw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.01.2010 16:55
hmmm das problem is aber dass man das doch eher unabhängig von der bedarfsanalyse machn sollte, sonst konzentriert man sich zu sehr auf dieses protokoll...ich hatte letzte woche mal die gelegenheit eine anleihe zu verkaufen un hab zu unseren vermögensberater weitergeleitet, der hat das protokoll mit dem kunden gemacht, da war alles schon klar un vieles vorher schon ausgefüllt (da der kunde versch. fonds hatte und schon vorher son protokoll hatte) und der vermögensberater halt trotzdem 10 min. gebraucht hat...

BEDARFSANALYSE UND PROTOKOLL SIND FÜR MICH 2 untersch. DINGE !!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2010 17:08
Kundenanalyse
AzubiSparkasse2007
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.01.2010 17:16
Also ich mach mir da jetzt nicht mehr den Kopf drum.

Ich werde ganz normal in das Gespräch einsteigen und mich per KIV durchhangeln.

Wenn es dann tatsächlich auf einen WP-Abschluss (Anleihen, Fonds, IHS, etc.) hinausläuft, werde ich den Kunden darauf hinweisen, dass wir vor Unterzeichnung des Kauf- oder Verkaufauftrages noch ein Beratungsprotokoll ausfüllen müssen und ihm gleichzeitig die Vorteile dabei aufzeigen.

Wenn die 20 min. dann aber letztlich nicht reichen werden, dann ist das ja wohl egal. Dann wird der Prüfer mir schon sagen, "och mein Bus kommt in 2 sek., ich muss weg".

Eine WP-Beratung + Abschluss ist leider nicht mehr in 20 min. vollziehbar.

Oder sehen Sie das anders, Herr Herrmann?

Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2010 18:16 - Geaendert am: 10.01.2010 18:22
Das Protokoll muss den Anlass der Beratung, die persönliche Situation des Kunden, seine Wünsche und die Empfehlungen der Bank festhalten. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die von Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Das Protokoll bekommen die Kunden noch vor Vertragsschluss übermittelt.
Das war doch schon immer Ziel der Kundenanalyse.

Das Beratungsprotokoll soll die schlimmsten Auswüchse von Fehlberatung verhindern.

Vielleicht verzichtet der Prüfer auf Beratung (Execution Only).
AzubiSparkasse2007
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.01.2010 18:38
Alles klar!

Vielen Dank für die Antwort.

Aber ich möchte mich nochmals bei Ihnen absichern:

Wenn ein Prüfungsgespräch nicht in 20 min. komplett abgewickelt ist, ist das für die Endnote doch nicht relevant, oder?
phanta
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.01.2010 18:38
ich würde es kurz erwähnen, dass es das jetzt gibt, aber niemals ausfüllen in der simulation, dass dauert ja schonmal alleine 10-15 min (mindestens), dann kann man die beratung auch gleich sein lassen. dass kann man wohl von jemandem erwarten, dass er einen fragenkatalog (das protokoll^^) ausfüllen kann..ich denke also die erwähnung wird reichen!
AzubiSparkasse2007
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.01.2010 18:41
Meiner Meinung nach N E I N !!!!

Du machst doch das komplette Gespräch und fühlst dem Kunden auf den Zahn. Dafür lässt Du dir doch so lange Zeit, bist du alle für dich relevanten Daten hast. Dann kommst du in die Verkaufsphase und erläuterst das Produkt. Dann fängst du mit dem Protokoll an und dann sollte die Zeit evt. schon vorüber sein.

Da ist halt für mich dann der Knackpunkt, ob es in diesem Fall schlimm ist, dass ich mit der Zeit nicht ausgekommen bin.

Gruß
Leilah
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.01.2010 09:13
Ich habe mich mit dem Problem auch schon näher beschäftigt und Lehrer, die auch gleichzeitig Prüfer sind, gefragt, wie ich damit umgehen soll. Die meinten, dass man das nicht alles ausfüllen sollte, weil es hauptsächlich auf die Beratung ankommt und dabei würde zu viel Zeit verloren gehen.
Man soll wohl andeuten, dass man das machen muss.. "gesetzlich sind wir dazu verpflichtet usw". Dabei sollte man vielleicht die wichtigsten Stichpunkte für das Protokoll aufführen und dann so tun, als hätte man alles aufgeführt. Im Notfall kann man auch kurz vor der Prüfung nachmal den Prüfer fragen. Das ist mir persönlich aber zu kurzfristig.
Letztendlich ist das Problem bei der IHK bekannt, jedoch gibt es keine allgemeingültige Lösung.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2010 14:45
Ist schwierig, weil die Kundengespräche im wahren Leben meist länger als 20 Minuten dauern.
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2010 22:20
Hallo,

ich war bei uns in der Bank im Arbeitskreis für die Umsetzung der Richtlinien.
In der Arbeitsanweisung hierzu wurde eine Zeit pro Protokoll von 15-18 Minuten festgeschrieben.

So lange brauche ich in der Praxis zwar nicht, aber je nach Fall dauert es auf jeden Fall gute 10 Minuten und ich kenne die meisten meiner Kunden schon mehrere Jahre.

Bei einem Kunden den man nicht genau kennt oder bei einem Neukunden ist die obige Zeit durchaus realistisch.

Wird also schwierig sein, daß in vollem Außmaß in der mündlichen Prüfung unterzubringen.
itta
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.01.2010 15:28
ich habe jetzt am 20.01. Prüfung...

ist das für mich dann auch schon relevant??? muss ich dann bei jedem gespräch egal ob kredit, konto oder geldanlage auf das protokoll hinweisen???
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