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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Fragen zum Kindergeld/Werbungskosten
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sepp_maja
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.04.2008 21:02
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Kindergeld das ich gerne für das Jahr 2007 rückwirkend beantragen möchte. Ich befinde mich im 2. Lehrjahr!

1. Ich habe eine eigene Mietwohnung, kann ich diesbezüglich etwas geltend machen oder hat das eine Auswirkung auf das Kindergeld?

2. Kann ich die Verplegungskosten für Abewesehnheit von 8 h auch auf die Arbeitstage anrechnen oder nur auf die Tage im Blockunterricht?

3. Ich habe im letzten jahr von Mai bis Oktober einen Nebenjob gehabt der bei der BDA eingemeldet war. Habe in dieser Zeit Essen ausgefahren! Ich wurde per h bezahlt + km Geld da ich mit dem eigenen Auto gefahren bin. Muss ich das mit angegeben und wenn ja kann ich das Km Geld abziehen da ich ja mit dem eigenen Auto gefahren bin?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 11:32
zu 1. Auswirkungen auf das Kindergeld hat das meine Wissens nach nicht aber du bist vllt. Wohngeldberechtigt.

Bei mir ging im 2. Lehrjahr aber weder Kindergeld, noch Wohngeld.
Xmaster
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 11:59
@seppa

einfach alles ansetzen! Die von der Kindergeld stelle filtern sowieso das raus was nicht passt. Aber immer dran denken nur wahrheitsgemäße Aussagen zutreffen, sonst kannst du im nachherein viele Probleme bekommen.
Jolina
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.04.2008 13:18
Ich würde auch alles ansetzen. Hast du dir evt. noch einen PC/Laptop gekauft? Dann lass dir vom AG bestätigen, dass der für dein Lernen notwendig ist.
Neues Auto für die Mobilität?

Also ich habe bis Ende 3. LJ das gesamte KG bekommen... hatte aber auch ne Zweitwohnung ;)
Weiß nicht, wie es ohne jener gewesen wäre.
Xmaster
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 13:51
habe die ganze zeit bei den eltern gewohnt und trotzdem Kindergeld bekommen. Ich habe alle über die Fahrkosten gemacht ;).
John_Wayne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2008 14:32
wie weit musst du denn fahren?! :-D

ich hin 27km und zurück 27km ca... und bin auf knapp 500Euro gekomm glaub ich...
Xmaster
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 16:36
waren auch nur 13 Km die Strecke. Aber BS waren es 50 KM die Strecke!
Zaubermaus1302
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.10.2008 09:56
ich hab zur zeit nur ärger mit der kindergeldstelle!
seit der anpassung der löhne stellen sie sich quer :o(
a freut man sich über paar euro mehr im 3.LJ und wird am ende bestraft damit.

erhöhte werbungskosten kann ich leider nicht ansetzen...
mein rechner/monitor war zwar nicht grad billig aber du kannst das ja nicht voll ansetzen sondern nur zu einem drittel glaub ich.naja und durch die tolle regelung mit dem 21. km kann ich fahrtkosten vergessen.bei mir sinds genau 20 km.
die letzte möglichkeit war der abschluss einer direktversicherung über die höhe, die ich über dem grenzbetrag liege (einmalzahlung am jahresende durchs
weinachtsgeld).

ich hab also alles fein säuberlich kopier, ein anschreiben mit erläuterungen verfasst und hingeschickt.danach sollte das thema gegessen sein.

nun hab ich wieder einen brief auf dem tisch, wo die versicherung gar nicht eingerechnet wurde und ohne berücksdichtigung das ich nur bis mitte dezember noch in der spk bin.das kindergeld wurde auch gleich mal eingestellt ohne vorwarnung...

ich könnt echt kotzen! *sorry* die stellen sich an wie die 1.menschen!

Rang: IPO

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Verfasst am: 11.12.2008 12:58
Also ich (oder meine mama^^) bekomm jetzt wieder kindergeld, weil die alte pendlerpauschale jetzt wieder gilt! Ist am Anfang des jahres abgelehnt worden aber jetzt kann ich es nochmal beantragen und bekomm es halt jetzt rückwirkend.... 1500€ rum auf einmal ist doch auch nicht schlecht:)
hirsch
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.01.2009 21:05
Da es die Pendlerpauschale wieder gibt, werd ich mein Kindergeld jetzt auch mal beantragen, hätte jedoch vorher noch ein paar Fragen.

1. Ist mein Gesamtbrutto oder das Steuerbrutt maßgebend?
2. Kann ich eine Kfz-Vers. angeben als Werbungskosten?
3. Gibt es einzelne Pauschbeträge was Kleidung, Material, Prüfungskosten etc. angeht? ham mal was davon gehört das man für Kleider 180€ angeben darf!
4. Zählt das Verpflegungsgeld erst ab 8 Arbeitsstunden oder die komplette Abwesenheit von zu Hause? Darf man Überstunden mit angeben?

Danke für Antworten
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2009 15:21
wie ist das eigentlich wenn man bei diesem kindergeld antrag berufsbekleidung angeben möchte?

kann man das überhaupt als bankerin?
Schwedin89
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.01.2009 16:28
Ne, das kannst du nicht machen, weil du deine Bankklamotten ja auch in der Freizeit tragen kannst.

Also leider nicht.
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2009 16:35
ok,danke!
hirsch
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.01.2009 20:34
hat denn niemand eine antwort auf meine frage(n)?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2009 22:37
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=7829&forumid=3
Jenny1901
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.01.2009 16:58
Hallo ich hab auch noch ne Frage zu den Vermögenswirksamen Leistungen. Mir ist klar, dass die zum Einkommen zählen, aber werdendie auch irgendwie wieder abgerechnet? Habe die in eine LV angelegt.... und noch eine Frage: Werden die Lohnsteuern auch abgezogen?

Danke!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2009 17:59 - Geaendert am: 14.01.2009 18:04
1. vL in LV wird nicht gefördert.
2. Die Überweisung an die LV schmälert nur die Auszahlung.
3. Lohnsteuer gehört nicht zu den Werbungskosten.
4. Zum Antragsformular für das gibt es Erläuterungen. Darin sind die abzugsfähigen Beträge gut beschrieben.
emerz
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.01.2009 13:51
Bin jetzt in 2 lehrjahr ung bekomme schon seit 1 jahr keins kindergeld mehr :-(
trotz das ich ne eigene wohung habe, und höhere laufende kosten als andere, also die noch zuhasue wohnen, bekomme ich werde kindergeld noch wohngeld
hirsch
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.02.2009 21:30
gibt es pauschalbetäre die man geltend machen kann für berufskleidung, prüfungsmaterial, Fachbücher etc.

hab mal gehört das es eine Pauschale für Berufskleidung von 180€ gäbe!

Beanstandet die Fam.Kasse wenn man eine eigene Wohnung hat dies aber nicht aus dem Grund das man näher an seiner Arbeitsstätte wohnt........wohne sogar ein klein wenig weiter dadurch entfernt!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.02.2009 10:24 - Geaendert am: 07.02.2009 10:29
Kindergeld erhält das Kind nur selbst, wenn es Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.

Was abzugsfähig ist, kann man aus dem Antragsformular ersehen bzw. aus den Hinweisen zum Ausfüllen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5c-Werbungskosten-ab-2007-01-01.pdf
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