Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 27
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
jayeh60985
kicej39389
aglairyagizv
EgGrot1
luca116

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Fragen zum Kindergeld/Werbungskosten
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
windsurfing87
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.02.2009 12:38
Eigentlich ist es auch ein Unding, dass wir als Bankkaufleute unsere Bankklamotten nicht absetzen können. Sportlehrer können beispielsweise ihre Sportklamotten absetzen und könnten diese auch in der Freizeit anziehen. Wenn ich mir mein Banklogo auf den Anzug sticken lasse, kann ich dann den Anzug geltend machen? ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.02.2009 17:04
Sobald man die Kleidung auch pirvat anziehen könnte, kann man die Kosten nicht als Werbungskosten ansetzen.
Auch Finanzbeamte können ihre Kleidung nicht als Werbungkosten ansetzen.

Allerdings kann man versuchen, Reinigungskosten anzusetzen.
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse