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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Bundeswehr / Wehrdienst!!
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Stuphi
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.10.2007 11:06 - Geaendert am: 11.10.2007 11:14
Hallo erst mal an alle!!

ich wollte mal fragen was es vll für möglichkeiten gibt (die der Arbeitgeben warnehmen kann) um jemanden vom wehrdienst zu befreien??!!

ich hab letzte woche meinen terin zur musterung bekommen und da wir zuzeit personell nicht so stark besetzt sind, kann ich das jetzt überhaupt nicht brauchen!!

danke für eure antworten!!

Philipp
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2007 12:00
Ist ganz leicht ausgemustert zu werden...ich hab´s auch geschafft (obwohl ich´s nichtmal wollte^^)

a) du kiffst vorher einen
oder
b) du behauptest du kiffst (Fragen die dich)
oder
c) du tust beim Hörtest so, als würdest du relativ wenig hören, und "vergisst" n paarmal auf den Knopf zu drücken...was ja keiner nachweisen kann
oder
d) beim Sehtest bist du plötzlich fast blind^^
oder
e) du kommst schon besoffen zur Musterung...am besten in übelsten Gangster-Klamotten...
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2007 12:01
am besten mit dem Spruch
"Yo was geht Alder" reinkommen.

Dann halten sie dich für bekloppt, und würden die niemals ne Waffe in die Hand geben, also ausmustern.
Seatdriver87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.10.2007 13:45
Das beste ist du bist Bettnässer oder Schwul schon ausgemustert oder du hast ein KInd
Trader_OC
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.10.2007 16:26
Ich hab zu dem Thema auch nochmal ne Frage.

Und zwar habe ich jetzt meine Ausbildung begonnen und wurde 2 Jahre zurückgestellt bei der Bundeswehr. Kann ich da wieder eingezogen werden und falls ja wie kann ich das verhindern???

Grüße Stefan
reddevil87
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2007 16:31
klar kannst du dann noch gezogen werden.
Ich wurde auch 2 Jahre wg. Ausbildung zurückgestellt und danach kam dann die Einladung zur Musterung.
Die können dich ich glaube (bin mir aber net sicher) bis 23 ziehen.
Stuphi
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.10.2007 16:41
jo bis 23 kann man eingezogen werden danach wird man automatisch ausgemustert!!

aber kann mir vll noch jemand sagen was der ARBEITGEBER machen kann??
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2007 16:58
Soweit ich weiss, kann er eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung ausstellen.

Ob´s hilft ist die andre Frage.

Er muss halt bescheinigen, dass du enorm wichtig für den Betrieb bist, und prakt. nicht einfach so ersetzbar.

Aber:

Wer ist heutzutage schon nicht schnell ersetzbar?
Du bist ja kein Vermögensbetreuer...
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2007 17:04
Eine Raiffeisenbank dürfte es arg schwer haben nachzuweisen, dass du so unabkömmlich für den Betrieb bist. Gerade der ausgelernte Azubi? Ich glaub kaum...

Habe mich bei meiner Musterung auch versucht blöd zu stellen (aber nicht so übertrieben, wie oben beschrieben). Man sollte nur bedenken, dass die da auch nicht bescheuert sind und sicherlich auch merken, wenn einer nicht will.

Bei mir hats nicht geklappt. T2....bin zum THW.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2007 17:37
Die 23 Jahre Grenze gilt übrigens NUR, wenn man NICHT auf Antrag zurückgestellt wurde. Ansonsten erhöht sich die Grenze automatisch
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2007 10:13
Richtig,und zwar bis 25 kannste dann gezogen werden...
Und dass sie dich dann für ne Fortbildung zurückstellen ist sehr unwahrscheinlich...

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2007 10:14
@ deep

wie läuft das jetzt dann ab mit THW?

Und wie hast du dich da beraten lassen?Weil irgendwie find ich keine Beratungsstelle...
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2007 10:17
Es gibt auch die Möglichkeit, dass dir der Arbeitgeber bescheinigt, dass du auf Grund von betrieblichen Gründen nach deiner Bundeswehrzeit nicht mehr die gleiche Arbeit machen kannst und ggf. eine "niederwertigere" Arbeit angeboten bekommst. Dies funktioniert laut Auskunft von bekannten auch. -ohne Gewähr-
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2007 10:23
gezogen werden kann man bis 27 wenn man nicht durch das elektronische raster fällt......
war bei meinem bruder der hat jahrelang nie post gekriegt und sollte dieses jahr zur musterung ist aber dieses jahr auch 27 geworden und da haben sie es sein lassen.....
und mit den aussagen zwecks kiffen und alder was geht sollte man vorsichtig umgehen denn wenn die untersuchungen das gegenteil beweisen dann kann man hohe strafen kassieren
Kartoffeldepp
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.10.2007 13:30
gezogen werden kann man definitiv nur bis man 23 ist!!! 27 war früher....
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2007 13:35
Naja, ich hatte mit 15 ne Knie-OP weil alle Bänder im Eimer waren und bin mit T3 gemustert worden... ohne großartig was zu versuchen ^^
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2007 13:40
mein bruder hat dieses jahr post gekriegt weil es abhängig vom geburtsjahr ist....!!!!
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2007 13:43
I. d. R. sind alle Änderungen in Gesetzen, sei es Renten- oder Wehrpflicht vom Geburtsjahr abhänig...

"dies betrifft jeden der vor dem 01.01.19xx geboren wurde".

so klingt das doch immer
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2007 13:59
deswegen sagte ich ja man kann bis 27 gezogen werden
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2007 14:07
hm, ich dachte es würde derzeit nur eingezogen, wer keinen festen job hat...
so kommt das zumindest in den medien rüber.

Unabkömmlichkeit lag früher eigentlich nur im eigenen oder familiären Betrieb vor.

Bei einer Bank kaum denkbar, da da jeder, vom Vorstand bis zur Raumpflegerin problemlos ersetzbar ist, aber vielleicht ja einfach mal probieren.
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