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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

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cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.12.2008 13:18 - Geaendert am: 02.12.2008 13:20
Mit so einer Aussage würde ich mich nicht zufrieden geben.
Wer hat also den Fehler begangen, der Lehrer (weil es nicht gemacht wurde, obwohl vorgesehen) oder der Azubi (weil er sich nicht mehr daran erinnern kann oder es als Randthema einschätzte)?
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.12.2008 17:23
welche Aufgabe war denn ein Randthema?
Wir haben in der Berufsschule alles gemacht.

1) Buchungssätze
2) Aufbewahrungsfristen
3) KoRe Zuordnung Betrieb / Wertebereich
4) Banken KK
5) Eigene WP
6+7) Marktzinsmethode
8) Kundenkalkulation
9) Bilanzanalyse
10) gesetzl Rücklagen

okay bei 2 würd ich sagen, dass das Thema in der Schule in 5 min abgehandelt wurde... beim Rest aber nicht!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2008 07:22
Somit bleibt die Frage, wer sich hier herausreden will oder ein schlechtes Gewissen haben muss.
GoldStar
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.12.2008 09:48
Ja okay, Randthemen ist vielleicht ein etwas falscher Begriff.
Aber Aufbewahrungsfristen wurden wirklich nicht sonderlich behandelt. Die Aufgaben 4 und 5 kannte ich in dieser Form nicht (zumindest wurde das so in der Berufsschule nie gemacht) und bei der Aufgabe mit den Struktur- und Konditionenbeiträgen hat unser Lehrer gesagt, so hat er es uns nicht beigebracht (Mit einem Konto, aber nicht mit so vielen).
Sara46
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.12.2008 20:29
lol,krass in der formelsammlung war doch angegeben wie man eine kundenkalkulation macht...allein damit, hätt man das schon machen können,ohne je davon gehört zu haben...


find das echt extrem...
stonie
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.12.2008 16:18
Beschweren bringt nichts. Einsprüche haben wir soweit eingereicht, wie sie berechtigt waren. Aber beschweren, weil sie zu schwer war? Niemals! BBL, AWL und REWE waren alle ziemlich einfach. Klar wurde auch schon einmal etwas spezieller gefragt, aber es stand fast alles in euren Büchern. Lediglich bei dem 1. Fall gibts Differenzen, denn jede Bank rechnet Teilaufgabe E anders. IHK sieht die Datenträger nur als 1 beleglose an. Stimmt auch nicht, da dort steht "Mit Hilfe von DatenträgerN", also PLURAL. Naja, wir haben es gemeldet, warten wir es ab, oder meldet ihr es auch, wenn ihr wollt. Sonst war alles eindeutig!

Gruß R.K.
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