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ciboglu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 21:08
Laut Erläuterung: Das Konto ist nur zur Abwicklung von Zahlungseingängen und Ausgängen da. Man kann auch kein Bargeld abheben!
sunny2009
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 21:09
Hallo, also die Lösungsvorschläge zur Aufgabe 12 und 13 finde ich seltsam....sdax folgt doch nicht auf den dax und thesaurierend bedeutet doch nicht, dass anteile ausgegeben werden. das ist doch nur bei einem splitting der fall...
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2011 21:09
Im Kompaktwissen steht, dass ein kurzfristiger Fremdwährungskredit eingeräumt werden kann...Ich hab auch die Lösung vom Winter 2009 gelesen, dass ein Fremdwährungskonto nicht überzogen werden darf...schlimm.
sn0wcat
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 21:10
Ich hoffe das Expertenteam ist sich bei quasi allem sicher, nich das in ein paar Wochen die enttäuschung kommt...und doch nur 60 punkte oder so....^^

Die Frage mit der Überweisung ist auch total schwammig...
Berry
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 21:10
Hallo,

also weil ihr euch alle streitet. Bei Aufgabe 21 ist definitiv die
Antwort 5 richtig. Bei einem Fremd-Währungskonto sind kurzfristige Kreditaufnahmen und Geldanlagen erlaubt.
So eine ähnliche Frage kam auch schon mal in einer Prüfung dran, oder war es in der Bankfachklasse.
Also ich bin mit dem Ergebnis vom Expertenteam zufrieden, wenn es so bleibt liege ich auf jeden Fall über 90%

Was ich viel mehr Anzweifeln würde ist die Aufgabe 12. Hab sie zwar Richtig aber auch nur weil ich nicht richtig gelesen habe. Oder werden Ausgabe und Rücknahmeabschlag bei Bezug über die Börse erhoben.
Zudem ist Antwort 4 auch meiner Meinung nach falsch. Der Kapitalanleger bekommt doch nicht mehr Anteile, oder? Der Anteilspreis erhöht sich aber die Anteile bleiben gleich!
Slibe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 21:10
Naja gut ist ein kurffristiger Fremdwährungskredit=Kreditlinie?
ciboglu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 21:13
@ berry
ich bin mir nicht sicher, dass antwort 5 bei aufgabe 21 richtig ist.
Wie gesagt, in der Lösungerläuterung von winter 2009/2010 steht eben drin, man kann das Konto nicht überziehen!
sn0wcat
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 21:14
Hab jemanden gefragt der sich gut mit Wertpapieren auskennt, der meint bei Thesaurierung werden die Erträge in Form von neuen Fondsanteilen angelegt, und eben nicht ausgeschüttet.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2011 21:17
"Durch die Nichtausschüttung der Erträge wird der Inventarwert des Sondervermögens gesteigert."

Quelle: Finanztip.de

Seh ich auch so. Es wird in das Fondsvermögen investiert und dadurch steigt der Wert und somit der Preis. Das ein Anleger neue Fondsanteile erhält ist mir neu Ö_Ö
WhiteBanana
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 21:17
uns wurde auf einer schulung erklärt, dass es gängige Praxis der Investmentgesellschaften sei, bei thesaurierenden Fonds neue Anteile herauszugeben und hierfür wieder einen Ausgabeaufschlag zu erheben. Ob das tatsächlich stimmt, habe ich zwar grade gegoogelt, konnte leider keine eindeutige Quelle finden.
Dennoch glaube ich, dass bei Erwerb über die Börse keine Aufschläge genommen werden (das wurde uns in der gleichen Schulung gesagt)
Berry
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 21:17
Ein Konto zu überziehen ist auch etwas anderes, als eine Kreditlinie in Anspruch zu nehmen.
maggo
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 21:18
im kompaktwissen steht:

"Die Erträge werden zum Inventarwert wieder angelegt"

der anleger bekommt doch keinen neuen anteile!
Slibe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 21:20
Doch bekommt er, haben des 100mal durchgeackert inner Berufsschule. 100%ig
Tut mir Leid für euch.
sn0wcat
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 21:21 - Geaendert am: 03.05.2011 21:24
Hab dazu nur das:

http://www.lexexakt.de/glossar/thesaurierung.php

Zitat: Z.B. werden bei einem thesaurierenden Fond die Erträge zum Erwerb neuer Anteile verwandt.
maggo
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 21:21 - Geaendert am: 03.05.2011 21:22
dann zeig mir eine quelle wos steht

edit:
und wo steht da, dass der anleger neue anteile erhält?
Weasel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2011 21:21
Ausgabeaufschlag und Kosten des Fondserwerb über die Börse
Börsen berechnen anstelle eines Ausgabeaufschlags eine Börsengebühr für den Fondshandel an der Börse. Zusätzlich müssen bei Börsen-Fonds-Kauf kleinere Aufschläge in Form des "Spread" zusätzlich zu dem Rücknahmewert des Fonds bezahlt werden. Spread beschreibt den Unterschied zwischen Fonds-Rücknahmepreis und Börsenhandelspreis, dieser schwankt und kann bis zu 2% vom Fondswert betragen. Zusätzlich fallen noch Transaktionsgebühren an, die sich nach den Konditionen Ihrer Bank richtet.



meiner meinung nach zählt spread und börsengebühr nicht als ausgabeaufschlag ...
Slibe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 21:23
@ maggo

Eine Kapitalanlage wird als thesaurierend bezeichnet, wenn die Kapitalerträge angesammelt werden und dem Anleger nicht zur Verfügung stehen. Z.B. werden bei einem thesaurierenden Fond die Erträge ZUM ERWERB NEUER ANTEILE VERWANDT.
maggo
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 21:27
@Slibe

klar werden neue anteile gekauft, dass bezieht sich darauf, dass der fonds z.b. neue aktien von den erträgen kauft, aber nich das der anleger neue anteile erhält.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2011 21:27 - Geaendert am: 03.05.2011 21:29
Ich glaub, die 5 ist auch richtig. Eine kurzfristige Kreditaufnahme kann ich nur durch ne Linie bekommen bzw. geduldete Überziehung.

http://www.zinsen-berechnen.de/anlagerechner-fondssparen/thesaurierend-ausschuettend.php

Da steht auch, dass der Anteilspreis erhöht wird und nichts davon, dass Anleger neue Anteile erhalten.
Slibe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 21:28
So jetzt bitte ich aber ma um Erklärung zu aufgabe 2. Lösung 5.

Wie kann das richtig sein?
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