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Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.05.2010 17:40 - Geaendert am: 19.05.2010 17:41
Ab 2010 wird das BilMoG gelten
Ursprünglich war vorgesehen, das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2008 umzusetzen. Nachdem sich die Reform mehrfach verzögerte, erfolgt nunmehr grundsätzlich eine verpflichtende Anwendung der die Bilanzierung regelnden Vorschriften des BilMoG für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Die Unternehmen können jedoch wählen, ob sie die geänderten Vorschriften insgesamt bereits auf nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre anwenden wollen.

Quelle: http://www.kpmg.de

Ich hatte hier im Forum auch schon einen Link gesehen, wo stand, welche Paragraphen ab wann in Kraft treten. Da war auch die Bewertung vom Handelsbestand erst für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2009. Und, wie viele schon gesagt habt, fehlt in der Aufgabe für die Bewertung nach Fair Value ein Sicherheitsabschlag.

Vielleicht lassen Sie beides gelten, ich hoffe es für euch!

Liebe Grüße,
Wiggle

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####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

TheDeviL198
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2010 18:28
Guten Abend,

also wir sind das mit der Bewertung von Wertpapieren des Handelsbestandes auch noch einmal durchgegangen und unser Lehrer meinte, dass wir nach strengem NWP vorgehen sollen, wenn kein Risikoabschlag gegeben ist.
Und da kein Risikoabschlag gegeben war, bin ich nach Strengem NWP vorgegangen, bin ich ja mal gespannt.
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2010 21:14
moment!!! das bilmog ist mit kraft mai 2009 in kraft getreten, was da jetzt einzelne § deuten is mir grad mal egal denn so habens wir auch in der schule gelernt.
TheDeviL198
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2010 21:54
Also ich finde es auch schrecklich von der IHK aus, dass diese nie genaue Auskunft darüber gibt, ob die Neuerungen zu lernen sind, oder ob die alte Verfahrensweise Bestandteil der Prüfung sein wird.
Naja, also wenn in diesem Fall nicht beide Lösungen für richtig erklärt werden, dann weiß ich auch nicht weiter :D
Und genauso die Aufgabe 5b) mit den transitorischen Mietkosten...
So ich habe nochmal eine andere Frage... Und zwar würde ich gerne einmal wissen, bis wann und wie man Einspruch zu gewissen Aufgaben erheben kann...

Vielen Dank schonmal^^
MamaJuni2006
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.05.2010 22:13
DAs würde mich auch interessieren!

Weil es ja wohl nicht sein kann das ich von der IHK "geltendes Recht" gesagt bekomme, das dann aber nicht stimmt.
MAI 2009 ist nämlich schon 1Jahr her...nur nochmal zur Erinnerung!

-.-
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.05.2010 23:01
@TheDevil: Hey, das ist auch mein Problem. Es wird zwar über Mietaufwand gebucht, aber gleichzeitig über nen nen Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wieder ausgeglichen. Somit ist kein Aufwand im Geschäftsjahr entstanden richtig?! :)

Lg,
Wiggle

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Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.05.2010 23:10
Hey Leute,

nochmal für euch bezüglich des BilMoG:

http://dejure.org/gesetze/EGHGB/66.html

Dort steht im Absatz drei, dass u.a. der §340e (welcher u.a. die Bewertung des Handelstbestandes regelt).

[...] §340e [...] des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.

Liebe Grüße,
Wiggle

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Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2010 23:36
Ja wie du es schon richtig sagst: der §xxxe des BilMoG von xx. Mai 2009 und genau hier liegt der Hund begragen. Denn unser Lehrer sagte nur Bilmog gilt seit Mai 2009 aber auf die einzlnen § ist der nicht eingegangen. Unwahrscheinlich das der überhaupt weiss wo das drinnen steht und das kann einfach nicht sein zumal es ja kein einzelfall an meiner berufsschule zu sein scheint. ich schau mir doch nicht bei so einer extrem speziellen frage jeden beschissenen kleinen § an...
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.05.2010 23:40
Daher hoffe ich natürlich, dass beide Lösungen gelten :(

Lg,
Wiggle

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TheDeviL198
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Verfasst am: 19.05.2010 23:44
Ich hoffe das auch Wiggle^^
Genau wie ich es bei 5b) hoffe.
Wann kann man IHK-Lösungen einsehen? Erst ab dem 5.Juni ? Oder besteht schon vorher eine Möglichkeit offizielle Lösungsanerkennungen zu sehen?
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.05.2010 01:28
Ich kann die Lösung einsehen, sobald sie in meinem Briefkasten liegt.
Andere IHK wiederum haben Online-Abfragen, die die Prüflinge mit ihrer Nummer nutzen können. Allerdings auf den Kreis der IHK beschränkt...

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MamaJuni2006
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.05.2010 08:52
ich werde wahnsinnig!
kann man nicht irgendwen anrufen und fragen?
Bei der IHK geben sie ja nur die wahnsinng tollen standard antworten?
TheDeviL198
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.05.2010 15:16
Also ich kann das ganze am 05. Juni online einsehen xD
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.05.2010 21:19
Ich warte auf einen Brief, bzw. auf einen Anruf/eine Mail von meinem Ausbilder! :)

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