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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

BBL Programmmierte Aufgaben
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Muppel25
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:19
@FCM
Die Erschließungskosten muss man definitiv einrechnen.
Sie gehören dazu.
Steht dick und fett im Grill auf Seite 434.
Da bin ich mir sicher!
s-a-b-r-i-n-a
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:19
Habe 2 Fragen, erstmal zur Aufgabe 1 (Erbschaft).
Im Moment ist mir nicht ganz schlüssig ob jetzt 3-5 oder 3-6 richtig ist. Irgendwie sagt jeder was anderes.
Deswegen hab ichs nochmal aufgeschrieben und bitte um eure Meinung:

Aufgabe 1:
1 – Der Sohn Marco Leising kann über seinen gesetzlichen Erbteil am Kontoguthaben auch ohne Erbschein sofort verfügen
&#61664; definitiv falsch
2 – Mit dem Tod des Kontoinhabers sind alle DA sofort zu löschen und alle Lastschriften zurückzugeben.
&#61664; definitiv falsch
3 – Frau Leistung und andere Erbberechtigte müssen zum Nachweis der Erbberechtigung den Erbnachweis vorlegen und sich persönlich legitimieren.
&#61664; auf jeden Fall richtig
4 – Die Vorlage des Erbscheins ist nur dann erforderlich, wenn die Erbaufteilung nicht nach der gesetzlichen Erbfolge erfolgt.
&#61664; definitiv falsch
5 – Wenn Frau Leising als Mitglied der Erbengemeinschaft über die Nachlasskonten verfügen will, benötigt sie die mehrheitliche Zustimmung der Erbengemeinschaft.
&#61664; warum sollte das richtig sein? Meiner Meinung nach braucht Frau Leising nicht die mehrheitliche, sondern die komplette Zustimmung der Erbengemeinschaft.
6. Frau Leising ist mit Zustimmung aller Erben und bei vorliegendem Erbnachweis und erfolgter Legitimationsprüfung berechtigt, die Zahlung der anfallenden Erbschaftsteuer z.L. des KKK vornehmen zu lassen.
&#61664; durch Ausschlussverfahren wäre das meine 2. richtige Antwort, weil die anderen meiner Meinung nach nicht hinkommen können.

---------------

2. Frage:
Wenn der PC mit Folgefehler rechnen sollte, wie viele anteilige Punkte würde man dann bekommen?
Muppel25
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:21
Sie braucht definitiv die komplette,hab einen Lehrer gefragt,wobei 6 auch fragwürdig ist.
tetrisruler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 16:22
Uns hat man gesagt das bei der Korrektur von programmierten Aufgaben Formeln hinterlegt sind. Wenn man also das vorherige Ergebnis falsch hat und dadurch die nächstte aufgabe auch falsch berechnet, berechnet das System separat mit deinen werten und guckt ob dein rechenschritt richtig war.
franjo1988
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 16:22
Anwort 6 ist fragwürdig wegen der Erbschaftssteuer
ist aber dennoch richtig
Smon1707
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:23
Geht ja aus den Antworten hervor... 5 kann nicht stimmen, oder wie genau willst du mehrheitlich festmachen? Sind 50 % eine Mehrheit? Oder 70 %? Was wenn einer zu 30% erbbrechtigt, einer zu 20% und einer zu 50%... Muss dann jeder nach Erbanteil zustimmen? Oder nach Personen? Die IHK Fragen kann man oft schon anhand der Antwort oder der Fragestellung beantworten.-..
Muppel25
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:24
@FCM
Die Erschließungskosten muss man definitiv einrechnen.
Sie gehören dazu.
Steht dick und fett im Grill auf Seite 434.
Da bin ich mir sicher!
Gruß
tetrisruler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 16:24
Bei der nr 5.
5 – Wenn Frau Leising als Mitglied der Erbengemeinschaft über die Nachlasskonten verfügen will, benötigt sie die mehrheitliche Zustimmung der Erbengemeinschaft.

denke ich das das richtig sein könnte, weil der sohn ja nur noch ne rolle spielt. das heisst wenn sie das möchte, er aber nicht hat sie quasi nen stimmanteil von 50%.
wenn sie ne mehrheit hat, muss der sohn ja quasi dafür gestimmt haben. anders kann sie keine mehrheit haben bei 2 personen!
Smon1707
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:25
Warum fragwürdig wegen der Ebschaftssteuer? Ich denke du verwechselst, dass die Bank die Erbschaftssteuer Meldung machen muss... aber die Erbschaftssteuer muss sie nicht bezahlen.. Die bezahlt der Erbe. Kannste dir auch herleiten, weil wer zahlt denn die Erbschaftssteuer, wenn ein Grundstück vererbt wird? Wohl kaum das Grundbuchamt oder?
leelee
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2008 16:25
Hat jemand die Aufgaben, weil ich ohne mich nicht mehr so richtig erinnern kann :D
also wär nett, wenn ich die irgendwie bekommen könnte
franjo1988
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 16:27
Zahlung der Erbschaftssteuer ist möglich sowie
Beerdigungskosten und Unterhalt lt Kompaktwissen
Smon1707
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:28
Hey Tetris, wofür gibts dann überhaupt ne Erbschaftsregelung für zwei erben. Nach deiner Folgerung dürfte dann ja jeder verfügen... wozu dann eine Erbengemeinschaft?
tetrisruler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 16:33 - Geaendert am: 06.05.2008 16:33
na wenn er das halt nicht will kann er ja widersrechen. in der aufgabe stand aber was von mehrheit. die ist in dem fall nur ab 51% gegeben, das heisst beide personen müssten das OK gegeben haben. ansonsten hätte die mutter nur 50% stimmanteil gehabt. anders kann ich mir das nicht erklären.
fcm4ever
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 16:36
Wie gesagt. ich habe mich nach dem Ausschlussverfahren neben 3 (was def. richtig ist) für 5 entschieden. Zwar stößt mir dieses "mehrheitlich" auch auf, aber auf jeden Fall kann die Erbschaftssteuer ähnlich Beerdigungskosten ohne Zustimmung anderer überwiesen werden. Das habe ich irgendwo mal gehört - ist wohl eine Gesetzmäßigkeit (fragt mich aber nicht, wo das steht :D) => somit kann 6 nicht stimmen. könnte mir gut vorstellen, dass es egal welche antwort man außer "3" hat es drei punkte für jeden gibt, da in meinen augen keine eindeutige 2.antwort zu finden ist. sollense sich einfach klar ausdrücken. irgendwo in dieser programmierten prüfung war noch so ein komischer rechtschreibfehler!

@alle, die mich des sachwerts verweisen: ihr habt ja recht. ;)

summasummarum komme ich beim programmierten teil (nach übereinstimmung mit dem großteil eurer lösungen) irgendwo bei 67-75% an... bin nur gespannt, was konventionell herauskommt. auch wenn ich mich zu eurem "feind" mache - konventionell lag mir heute mehr. ;)
Dany2008
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2008 16:56
Hey weiß jemand noch die Fragen der Programmierten + Antworten? So Grob und kann diese von Anfang bis Ende einstellen? Würde mir sehr helfen!
porty85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2008 17:03
Hey Bankfreunde,

was soll ich denn sagen?
Ich lerne zur Zeit noch bei der Eurohypo AG.
Es ist eine Immobilien- Investmentbank. Von Erbschaften habe ich keine Ahnung, von normalen Kunden weiß ich nichts. Es ist so zu sagen ein schwarzes Buch. :-)
Der konventionelle Teil sieht eigentlich ganz gut aus bei mir...
Avale haben wir in der Schule sehr lange besprochen weil wir nur zu 8 waren. Eine Großbank hat Mist gebaut, ihre Azubis in den Urlaub geschickt. Anlagefall war aus privatem Interesse einfach zu lösen.
Fall 1 muss ich zugeben, fand ich ein wenig happa happa happa.

Grüße Polanski
Strike
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 18:32
Servus,
was meint Ihr, wie stehen die Chancen, dass die IHK zumindest a, oder b bei der Aufgabe Finanzierungsschätze rausnimmt und mit immer richtig bewertet?
ffcn4ever
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2008 18:41
ich dachte wenn eine Frage von mehr als 50% der Prüfungsteilnehmer falsch beantwort wurde, wird diese Frage rausgenommen, bzw. mit voller Punktzahl bewertet?! wer kennt es anders?
anti87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 18:41
also ich bin der Meinung bei der Erbschaftsaufgabe (1) ist 6. richtig, weil das was da steht ("Fr. Leisnig ist mit Zustimmung aller Erben und vorliegendem Erbnachweis und erfolgter Legitimationsprüfung berechtigt, die Zahlung der anfallenden Erbschaftsteuer zu Lasten des Kontokorrentkontos vornehmen lassen") ist auf gar keinen Fall falsch!
Nur die Bank kann es auch ohne Zustimmung und Legitimations machen. Aber es geht natürlich auch mit.
Versteht ihr was ich meine?
Strike
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 18:53
50% haben die nicht denke ich, das wäre sehr schön :-))
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