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janini1305
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 22:44
Wieso ist bei 5 5 richtig? Ist doch ne Legitimation
new_user
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 23:05
Aber es ist nicht die persönliche Legitimation der natürlichen Personen ;)
Sucuk87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2013 00:23 - Geaendert am: 07.05.2013 00:25
ehrlich gesagt weiß ich nicht, was an der Aufgabe mit den 850 so uneindeutig war.

Schritt/Frage 1: Gefragt ist nach der Zinszahlung und nicht nach der (Zins-)Gutschrift. Die Zinszahlung leistet der Emittent an den Kunden.4,25% von 20.000 Euro = 850

Zwischenschritt 1: bei der Zinsgutschrift (vom KI) auf das Konto der Kundin kommt der FSA ins Spiel, denn sie muss von den 850 nur 49Euro versteuern,braucht aber dafuer ihren FSA vollstaendig auf. Steuerhoehe ist IRRELEVANT, da nicht gefragt.

Schritt/Frage 2: Sie verkauft die Papiere und nimmt XXX,XX Euro Zinsen ein. gefragt ist nach der Steuerschuld nur aus diesem Verkaufsauftrag (!).
Unter Beachtung von "Zwischenschritt 1" ist der Gewinn mit der Kapitalertragssteuer (25% zzgl 5,5% Soli eigentlich, aber die IHK koennte wirklich nur die 25% gemeint haben) zu besteuern.
Lee80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2013 22:13
Hallo,

bei Nr 15 - da hatte die Kreditbank AG im Depot verwahrte Wertpapiere, die bei der Clearstream Banking AG girosammelverwahrt werden.

Hier gilt das AGB-Pfandrecht, richtig? Daher ist die 4 auch die richtige Lösung, also muss dann nicht nochmal eine Abtretung erfolgen. ODER?

Bei Aufgabe 16

erfolglose Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist - Verwertung der WP,

Warum ist die 4 falsch? Wenn für den Ausgleich der Kontoüberziehung der Verkauf eines Teils der WP ausreicht, muss die Kr.Bank das Eigentum an den verbliebenen WP wieder auf Herrn Klopp übertragen?
schwo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2013 16:26
Das Pfandrecht greift nur bei Dingen die auch in Ihren Besitz gelangen. Streng genommen ist die Bank aber nicht in Besitz der WP sondern die Clearstream Banking AG. Deshalb die Abtretunng. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Und bei der 16.

Ja generell stimmt das schon, dass die Bank den Mehrerlös an den Kunden auszahlt. Das Problem bei der Formulierung ist aber dass da steht: Muss sie das eigentum zurückübertragen. Diese Formulierung gibt es nur bei der Sicherungsübereignung. Deshalb ist die Antwort auch falsch.
Banker_Deluxe
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2013 19:40
Was habt ihr bei folgenden Fragen als Lösung?

Ich kann euch leider keine Ziffern nennen, sondern nur Stichpunkte. Vielleicht könnt ihr euch erinnern!?


1. Frage: KÜCHENFINANZIERUNG... meine Antworten: Gehaltsabtretung und Verpfändung 10.000 Euro Eltern

2. Frage: ZESSION... meine Antwort: das mit den Debitorenlisten zur Kontrolle

3. Frage: AKTIEN... meine Antwort: das mit dem 1 Euro Nennwert

4. Frage: SICHERUNGSÜBEREIGNUNG...meine Antwort: das mit dem Leihvertrag

5. Frage: OPTIONEN... meine Antwort: das mit dem überproportionalen Zunahme

6. Frage: ÜBERWEISUNG... meine Antwort: Kreditinstitut führt Prüfung anhand von IBAN/BIC/BLZ/Kontonr. aus

7. Frage: GmbH... meine Antwort: Prüfung Rechtsfähigkeit

8. Frage: HR-AUSZUG, Verfügungsberechtigung...meine Antwort: das Ehepaar jeder alleine (war glaube ich 1+2)

9. Frage: PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO...meine Antwort: das mit den 4 Wochen zu Monatsbeginn

10. Frage: HAFTUNGSUMFANG AUS GRUNDSCHULD...meine Antwort: das mit den Verbindlichkeiten Kontokorrentkonto


Kann sich jemand erinnern???
Sucuk87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2013 22:07
Hab ich genauso, wobei das mit der GS unsinn ist, da bei Verbrauchern immer ein enger Sicherungszweck vereinbart wird und wenn ich mich recht erinnere, dann war das keine Firma o.ä.
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