Die Abgeltungsteuer -Veranlagungswahlrecht und Günstigerprüfung -
Veranlagungswahlrecht und Günstigerprüfung
Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Wer meint,
dass dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt, kann eine Einbeziehung
seiner Kapitaleinkünfte in den allgemeinen progressiven Einkommensteuertarif
beantragen. Alleinstehende Anleger mit einem zu versteuernden Einkommen von etwa
15.000 € haben i.d.R. einen persönlichen Einkommensteuersatz von weniger als
25 %. Sie haben die Möglichkeit, die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung
anzugeben und somit individuell zu versteuern. Diese Kunden erhalten eine Rückerstattung
an Einkommensteuer, wenn die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag
sind.
Die Höhe des allgemeinen Einkommensteuertarifes ist dabei nicht entscheidend,
maßgebend ist allein, wie hoch die Steuerbelastung bei einer Einbeziehung der
Kapitaleinkünfte im Vergleich zu einer Besteuerung mit dem Abgeltungsteuersatz
ist. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung beide Alternativen
und wendet die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an.
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