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Die Abgeltungsteuer -Veranlagungswahlrecht und Günstigerprüfung -

Veranlagungswahlrecht und Günstigerprüfung

Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Wer meint, dass dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt, kann eine Einbeziehung seiner Kapitaleinkünfte in den allgemeinen progressiven Einkommensteuertarif beantragen. Alleinstehende Anleger mit einem zu versteuernden Einkommen von etwa 15.000 € haben i.d.R. einen persönlichen Einkommensteuersatz von weniger als 25 %. Sie haben die Möglichkeit, die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben und somit individuell zu versteuern. Diese Kunden erhalten eine Rückerstattung an Einkommensteuer, wenn die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag sind.
Die Höhe des allgemeinen Einkommensteuertarifes ist dabei nicht entscheidend, maßgebend ist allein, wie hoch die Steuerbelastung bei einer Einbeziehung der Kapitaleinkünfte im Vergleich zu einer Besteuerung mit dem Abgeltungsteuersatz ist. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung beide Alternativen und wendet die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an.


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