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Bestandskonten

Für jeden Bilanzposten wird eine zweiseitige Einzelrechnung (Konto) geführt, das zur Fortschreibung der Bestände dient. Diese Konten werden als Bestandskonten bezeichnet.

Die linke Seite des Kontos heißt "Soll" und die rechte Seite "Haben".

Bestandskonten lassen sich in Aktiv- und in Passivkonten unterteilen. Aktivkonten erfassen die Aktiva, d.h. die Vermögensbestände. Passivkonten erfassen folglich die Passiva, also Eigen- und Fremdkapitalbestände.

Der Bestand jedes Bilanzpostens wird am Anfang eines Geschäftsjahres auf den Bestandskonten als Anfangsbestand eingesetzt.

Beachte:

  • Bei Aktivkonten steht der Anfangsbestand im Soll und der Endbestand im Haben.
  • Bei Passivkonten steht der Anfangsbestand im Haben und der Endbestand im Soll.

Buchungen auf Bestandskonten:

Bei der Buchung auf Bestandskonten gelten folgende Regeln:

  • Jeder Geschäftsfall löst eine Buchung im Soll und im Haben aus.
  • Zugänge werden auf der Seite des Kontos gebucht, wo auch der Anfangsbestand steht.
  • Abgänge werden dementsprechend auf der entgegengesetzten Seite gebucht.

Abschluss der Konten:

Nach § 242 Abs. 1 HGB muss am Geschäftsjahresende eine Bilanz aufgestellt werden. Dazu werden durch die Inventur die Schlussbestände ermittelt, in die Konten übernommen und in der Schlussbilanz ausgewiesen.

Ermittlung des Saldos bei einem Aktivkonto:

  • Addition der Sollseite (Summe der Sollbuchungen)
  • Addition der Habenseite (Summe der Habenbuchungen)
  • Differenz zwischen Summe der Sollseite und Summe der Habenseite = Schlussbestand

Ermittlungs des Saldos bei einem Passivkonto:

  • Addition der Habenseite (Summe der Habenbuchungen)
  • Addition der Sollseite (Summe der Sollbuchungen)
  • Differenz zwischen Summe der Habenseite und Summe der Sollseite = Schlussbestand

Der Saldo ist also der Unterschiedsbetrag zwischen Sollseite und Habenseite. Gleichzeitig handelt es sich beim Saldo um den Schlussbestand des Kontos, wenn er mit dem Inventurwert übereinstimmt. Andernfalls ist der Inventurwert maßgebend.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Ne, das stimmt schon., BankLaura1, 23.09.2013
Das mit den Zugängen unter den Anfangsbeständen stimmt schon. Bei den debitorisch geführten Konten muss man davon ausgehen, dass sich die Forderung erhöht (nicht dass sich das Soll verringert). Ist folglich richtig.
Sonst Tipp Topp, Espe, 09.02.2005
Noch was: Zugänge werden auf der Seite des Kontos gebucht, wo auch der Anfangsbestand steht. Diese Aussage ist falsch-auf ein vom Kunden debitorisch geführtes Konto(welches auch ein Aktivkonto ist) gehen Zugänge ins Haben
Auch zum Thema Konten, Elina, 28.04.2003
Finde ich wirklich ne wichtige Änderung, die ihr machen solltet, könnte einige sonst wirklcih sehr verwirren, wenn Aktiv un Passiv auf den konten steht...Ist mir auch in anderen ReWe Artikeln noch aufgefallen, dass das verwechselt wurde...
Echt gut gemacht, Biber, 31.03.2003
Wirklich gut beschrieben. Leider nur ein kleiner Fehler mit den Konten: Soll und Haben! Aber trotzdem ne gute Übersicht!
Begrifflichkeit, FullMoon, 03.07.2002
Ich möchte aber anmerken, daß es sich lediglich bei der Bilanz um Aktiva bzw. Passiva handelt, die zwei Seiten eines jeden Kontos werden mit Soll bzw. Haben betitelt. Ein kleiner aber sehr bedeutender Unterschied... Ansonsten sehr gut erklärt...
Prima, , 30.06.2002
hat mir viel geholfen! Einfach und präzise erklärt.
sehr einfach und präzise erklärt, N.A., 19.06.2002
sehr einfach und präzise erklärt

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