| Lfd. Nr. |
Teil des Ausbildungsberufes |
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
| 1. |
Das ausbildende Unternehmen (§ 3 Nr. 1) |
|
| 1.1 |
Stellung,
Rechtsform und Organisation
(§ 3 Nr. 1.1) |
a)
Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Unternehmens
sowie seine Stellung am Markt beschreiben |
| b)
Rechtsform des ausbildenden Unternehmens darstellen |
| c)
Kooperation des ausbildenden Unternehmens im Bereich von Finanzdienstleistungen
erläutern |
| d)
Zusammenarbeit des ausbildenden Unternehmens mit Wirtschaftsorganisationen,
Behörden und Berufsvertretungen beschreiben |
| e)
Aufbau- und Ablauforganisation des ausbildenden Unternehmens darstellen
|
| f)
Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren |
| g)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabengerecht einsetzen
|
| 1.2 |
Personalwesen
und Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2) |
a)
Ziele und Instrumente der Personalführung und -entwicklung im
ausbildenden Unternehmen beschreiben und die eigene Beurteilung als
wichtiges Instrument einordnen |
| b)
Ziele und Grundsätze der Personalplanung und des Personaleinsatzes
im ausbildenden Unternehmen beschreiben |
| c)
für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern
und die Position der eigenen Gehaltsabrechnung beschreiben |
| d)
für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche
Bestimmungen anhand praktischer Beispiele erläutern |
| e)
Beteiligungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher
Organe erklären |
| f)
über wesentliche tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder
Dienstvereinbarungen sowie betriebliche Übungen und deren Zustandekommen
berichten |
| g)
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und
die Aufgaben der Beteiligten im Dualen System beschreiben |
| 1.2 |
Personalwesen
und Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2) |
h)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung
beitragen |
| i)
berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten beschreiben |
| j)
Grundregeln für Kommunikation und Zusammenarbeit anwenden |
| k)
ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten |
| 1.3 |
Informations-
und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 1.3) |
a)
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert nutzen
|
| b)
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen
für das ausbildende Unternehmen erläutern |
| c)
Daten sichern und Datensicherung begründen |
| 1.4 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 1.4) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen
und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
| b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
anwenden |
| c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen
einleiten |
| d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden: Verhaltensweisen
bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen |
| 1.5 |
Umweltschutz
(§ 3 Nr. 1.5) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere |
| a)
mögliche Umweltbelastungen durch das ausbildende Unternehmen
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
| b)
für das ausbildende Unternehmen geltende Regelungen des Umweltschutzes
anwenden |
| c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie-
und Materialverwendung nutzen |
| d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden
Entsorgung zuführen |
| 2.
|
Markt-
und Kundenorientierung
(§ 3 Nr. 2) |
|
| 2.1 |
Kundenorientierte
Kommunikation
(§ 3 Nr. 2.1) |
a)
Bedeutung qualitätsbewußten Handelns darstellen und zur
Qualitätssicherung beitragen |
| b)
Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten |
| c)
Grundregeln für kundenorientiertes Verhalten im Gespräch
und in der Korrespondenz anwenden |
| d)
Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen
und nachbereiten |
| e)
Kunden über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen informieren
|
| f)
Erwartungen von Kunden bei der Beratung und Betreuung berücksichtigen
und entsprechende Bankleistungen des ausbildenden Unternehmens anbieten |
| g)
Anfragen von Kunden beantworten und Aufträge bearbeiten |
| h)
Bankleistungen bedarfsorientiert verkaufen und Möglichkeiten
des Cross-Selling anbieten |
| i)
Kundenreklamationen entgegennehmen und Lösungen anbieten |
| 2.2 |
Marketing
(§ 3 Nr. 2.2) |
a)
Wechselwirkungen zwischen Kundenbedürfnissen und geschäftspolitischen
Zielsetzungen erläutern. |
| b)
Marksegmentierung am Beispiel des ausbildenden Unternehmens beschreiben
|
| c)
Ziele von Werbung und Verkaufsförderung des ausbildenden Unternehmens
an Beispielen erläutern |
| d)
bei Marketingmaßnahmen mitwirken |
| e)
Nutzen von Vertriebswegen für Kunden und das ausbildende Unternehmen
darstellen |
| f)
Produkte des ausbildenden Unternehmens mit denen von Mitbewerbern
an Beispielen vergleichen |
| 2.3 |
Verbraucher-
und Datenschutz
(§ 3 Nr. 3) |
a)
rechtliche Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden |
| b)
Kunden über mögliche Risiken bei der Nutzung von Bankleistungen
informieren |
| c)
Regeln zum Datenschutz für das ausbildende Unternehmen und seine
Mitarbeiter anwenden |
| 3. |
Kontoführung
und Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 3) |
|
| 3.1 |
Kontoführung
(§ 3 Nr. 3.1) |
a)
Kunden bei der Wahl der Kontoart beraten |
| b)
Konten für Kunden eröffnen, führen und abschließen |
| c)
Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen
informieren |
| d)
Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten |
| 3.2 |
Nationaler
Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 3.2) |
a)
Kunden bei der Wahl der Zahlungsart beraten |
| b)
beim Barzahlungsverkehr unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften
und der Organisation des ausbildenden Unternehmens mitwirken |
| c)
die Bearbeitung von Zahlungsverkehrsaufträgen an Beispielen erläutern |
| d)
rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen bei der Abwicklung
des Zahlungsverkehrs anwenden |
| e)
Kunden über kartenbezogene Dienstleistungen beraten sowie Zahlungs-
und Kreditkarten anbieten |
| f)
Produkte des ausbildenden Unternehmens im Rahmen des Electronic-Banking
darstellen |
| 3.3 |
Internationaler
Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 3.3) |
a)
Kunden über Reisezahlungsmittel beraten |
| b)
Geschäftsvorgänge im Reisezahlungsverkehr bearbeiten |
| c)
Kunden über nichtdokumentäre Auslandszahlungen beraten |
| d)
die Abwicklung von Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven beschreiben
|
| e)
Risiken bei Fremdwährungszahlungen und Möglichkeiten der
bankmäßigen Absicherung erläutern |
| 4. |
Geld-
und Vermögensanlage
(§ 3 Nr. 4) |
|
| 4.1 |
Anlage
auf Konten
(§ 3 Nr. 4.1) |
a)
Kunden über Anlagemöglichkeiten auf Konten einschließlich
der Sonderformen des ausbildenden Unternehmens beraten |
| b)
Konten eröffnen, führen und abschließen |
| c)
Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen
informieren |
| d)
Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten |
| e)
Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche
Auswirkungen informieren |
| 4.2 |
Anlage
in Wertpapieren
(§ 3 Nr. 4.2) |
a)
Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere in Aktien,
Schuldverschreibungen und Investmentzertifikaten, informieren |
| b)
Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen
informieren |
| c)
Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen |
| d)
Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft
geben |
| e)
bei der Abwicklung einer Wertpapierorder mitwirken |
| f)
Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten |
| g)
Kunden über Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten
|
| h)
Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen
informieren |
| i)
Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben |
| 4.3 |
Anlage
in Finanzprodukten
(§ 3 Nr. 4.3) |
a)
Vertrieb von Verbundprodukten zur Kapitalanlage und zur Risikovorsorge
im Rahmen der Organisation des ausbildenden Unternehmens erklären
|
| b)
beim Abschluss von Bausparverträgen mitwirken |
| c)
Kunden über Möglichkeiten der Kapitalanlage und der Risikovorsorge
durch Abschluss von Lebensversicherungen informieren |
| 5. |
Kreditgeschäft
(§ 3 Nr. 5) |
|
| 5.1 |
Standardisierte
Privatkredite
(§ 3 Nr. 5.1) |
a)
Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
|
| b)
die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Kreditaufnahmen
prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen
vorbereiten |
| c)
Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit laufenden Kreditengagements
und Kreditrückführungen bearbeiten |
| d)
Sicherheiten beurteilen und bei der Bearbeitung von Sicherungsvereinbarungen
mitwirken |
| e)
bei Kreditgesprächen mitwirken |
| 5.2 |
Baufinanzierung
(§ 3 Nr. 5.2) |
a)
die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Baufinanzierungen
prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen
vorbereiten |
| b)
bei der Bearbeitung von Baufinanzierungen mitwirken |
| c)
Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären
|
| 5.3 |
Firmenkredite
(§ 3 Nr. 5.3) |
a)
Kreditarten für Firmenkunden erklären und Unterschiede zwischen
Firmen- und Privatkreditgeschäft in Grundzügen herausarbeiten
|
| b)
Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären
|
| 6. |
Rechnungswesen-
und Steuerung
(§ 3 Nr. 6) |
|
| 6.1 |
Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 6.1) |
a)
Aufbau des Kontenplans des ausbildenden Unternehmens beschreiben |
| b)
Geschäftsvorgänge erfassen |
| c)
Kosten- und Erlösarten des ausbildenden Unternehmens beschreiben
|
| d)
Kosten und Erlöse einer Kundenverbindung gegenüberstellen |
| e)
Aufgabe von Kontrollen an Beispielen beschreiben und bei Kontrollarbeiten
mitwirken |
| f)
über Aufgaben interner Revisionen und externer Prüfungen
im ausbildenden Unternehmen berichten |
| 6.2 |
Steuerung
(§ 3 Nr. 6.2) |
a)
Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument
des ausbildenden Unternehmens an Beispielen beschreiben |
| b)
statistische Daten aufbereiten und auswerten |