Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Bedingungen
für eine Vielzahl von Verträgen. Sie regeln allgemeine Rechte
und Pflichten der Kunden und der Kreditinstitute mit dem Ziel, eine
weitgehend einheitliche und dadurch schnelle Abwicklung der Geschäftsfälle
zu ermöglichen.
Einbeziehung der AGB`s:
AGB werden Vertragsbestandteil bei Vertragsabschluss. Die ist allerdings
nur der Fall, wenn entweder ausdrücklich auf die AGB hingewiesen
wird oder der anderen Vertragspartei (Kunde) in zumutbarer Weise die
Möglichkeit gegeben wird, von ihrem Inhalt Kenntnis zu erlangen.
Überraschende
Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Auslegungszweifel gehen
zu Lasten desjenigen, der die AGB verwendet.Sind AGB ganz oder teilweise
nicht Vertragsbestandteil, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Einzelabsprachen bzw. individuelle Absprachen haben Vorrang vor den
AGB.
Vorteile der AGB:
Standardisierung von Verträgen, Zeit- und Kostenersparniss, Kein
Neuaushandeln von Verträgen nötig
Nachteile der AGB:
Produzenten und Händler schaffen sich ihr eigenes Recht - Abwälzung
von Geschäftsrisiken auf den Vertragspartner
Zielsetzung der AGB:
Verbraucherschutz und Interessenausleich
Aufgaben:
1.) Welche der folgenden Merkmale treffen für die AGB nicht zu ?
- a) AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen
- b) AGB sind Vertragsbedingungen, die zwischen Herstellern und Verbraucherverbänden ausgehandelt werden.
- c) AGB gelten für viele Verträge
- d) AGB müssen nicht einzeln ausgehandelt werden.
- e) AGB gelten nur soweit, als keine Individualabreden bestehen
2.) Der Hauptanwendungsbereich des AGB-Gesetzes sind ...
- a) Verträge auf dem Gebiet des Familien-, Erb- und Gesellschaftsrechts
- b) arbeitsrechtliche Verträge
- c) zweiseitige Handelsgeschäfte
- d) einseitige Handelsgeschäfte
- e) bürgerliche Rechtsgeschäfte
3.) Welche der folgenden Angaben rechnet nicht zu den Zielen des AGB-Gesetzes ?
- a) Verhindern, dass Risiken auf den wirtschaftlich Schwächeren abgewälzt werden.
- b) Herbeiführen eines Interessenausgleichs zwischen unterschiedlich starken Vertragspartnern.
- c) Abschaffung von frei ausgehandelten Verträgen.
- d) Verhindern von unangemessenen Benachteiligungen eines Vertragspartners.
- e) Verhindern, dass die Vertragsfreiheit ausgehöhlt (beseitigt) wird.
4.) Ein Weinhändler aus Weinstadt bietet seinem Kunden
aus Ulm schriftlich mehrere Sorten württembergischen Rot- und
Weißwein an. Hierbei weist er ausdrücklich auf die Gültigkeit
seiner AGB hin, die in seinem Geschäft zur Einsichtnahme bereitliegen
würden. Angenommen, der Kunde bestellt mehrere Flaschen zu den
im Angebot genannten Bedingungen. Die AGB des Weinhändlers sind
in diesem Falle nicht Vertragsbestandteil geworden. Welche der folgenden
Begründungen für diesen Sachverhalt ist zutreffend ?
- a) Der Weinhändler hätte nicht schon im Angebot, sondern erst
in der Auftragsbestätigung auf die Gültigkeit seiner AGB
verweisen müssen.
- b) Der Kunde hätte den AGB des Lieferers ausdrücklich
zustimmen müssen, z.B. in Form eines speziellen Vermerks auf
der Bestellung.
- c) Der Kunde hätte sich vor Aufgabe der Bestellung
über den Inhalt der vom Lieferer aufgezwungenen AGB eingehend
informieren müssen.
- d) AGB sind immer nur dann gültig, wenn sie an
den Kunden ausgehändigt werden.
- e) Der Lieferer hätte dem Kunden die Möglichkeit
einräumen müssen, von den AGB in zumutbarer Weise Kenntnis
zu nehmen. Er hätte die AGB dem Kunden zuschicken müssen.
5.) Welcher der folgenden Aussagen zu den AGB ist falsch ?
- a) AGB entsprechen dem Bedürfnis nach Standardisierung von Verträgen.
- b) AGB können zur Aushöhlung der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) führen.
- c) AGB führen zu beträchtlichen Zeit- und Kosteneinsparungen im täglichen Geschäftsleben.
- d) AGB können Regelungen des BGB zum Vertragsrecht verdrängen.
- e) AGB regeln gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte vom Kaufverträgen.
6.) Welche der folgenden Aussagen zum Inhalt des AGB-Gesetzes ist falsch ?
- a) Das AGB-Gesetz enthält für den Fall der Nichteinhaltung einzelner Vorschriften eindeutige Strafbestimmungen (Geldstrafe, Haftstrafe).
- b) Das AGB-Gesetz enthält eine Generalklausel.
- c) Das AGB-Gesetz verbietet sogenannte "überraschende Klauseln".
- d) Das AGB-Gesetz führt zahlreiche Einzelfälle für "unwirksame Klauseln" an.
- e) Die Allgemeinen Vorschriften des AGB-Gesetzes enthalten u.a. auch Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen AGB Vertragsbestandteil werden.
7.) Welche der folgenden Aussagen zu den AGB ist falsch ?
- a) AGB müssen stets schriftlich vorliegen.
- b) AGB werden nur nach Vereinbarung, nicht aber automatisch zum Vertragsbestandteil.
- c) AGB schränken die Vertragsfreiheit ein.
- d) AGB müssen vom Verwender stets formuliert werden.
- e) Als AGB gelten auch Schilder auf Spielplätzen, in Gastwirtschaften, durch die die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
8.) Welche der folgenden AGB-Klauseln ist unwirksam ?
- a) Die Gewährleistungsfrist beträgt höchstens 4 Monate, gerechnet vom Tag der Lieferung an.
- b) Aufträge werden nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Geschäftssitz des Lieferers.
- d) Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferers.
- e) Die Preise verstehen sich ab Werk.
9.) Welche der folgenden AGB-Klauseln ist wirksam ?
- a) Unabhängigkeit von den im Kaufvertrag vereinbarten Preisen
gelten stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise
des Lieferanten.
- b) Mit dem Kauf von Videogeräten zu Discountpreisen
verpflichtet sich der Käufer, alle notwendig werdenden Reparaturen
ausschließlich beim Verkäufer der Geräte durchführen
zu lassen.
- c) Soweit der Käufer den nachstehend aufgeführten
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht,
gelten sie für beide Teile als verbindlich.
- d) Lieferung so schnell wie möglich, jedoch nicht
vor Ablauf von sechs Wochen.
- e) Sämtliche Gewährleistungsansprüche
nach § 459 ff. BGB sind ausgeschlossen.
Lösungen:
- 1.) b
- 2.) d
- 3.) c
- 4.) e
- 5.) e
- 6.) a
- 7.) d
- 8.) a
- 9.) c