Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 39
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

 Artikelkommentar schreiben  Artikelkommentare lesen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Definition:

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Sie regeln allgemeine Rechte und Pflichten der Kunden und der Kreditinstitute mit dem Ziel, eine weitgehend einheitliche und dadurch schnelle Abwicklung der Geschäftsfälle zu ermöglichen.

Einbeziehung der AGB`s:

AGB werden Vertragsbestandteil bei Vertragsabschluss. Die ist allerdings nur der Fall, wenn entweder ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird oder der anderen Vertragspartei (Kunde) in zumutbarer Weise die Möglichkeit gegeben wird, von ihrem Inhalt Kenntnis zu erlangen.

Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Auslegungszweifel gehen zu Lasten desjenigen, der die AGB verwendet.Sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Einzelabsprachen bzw. individuelle Absprachen haben Vorrang vor den AGB.

Vorteile der AGB:

Standardisierung von Verträgen, Zeit- und Kostenersparniss, Kein Neuaushandeln von Verträgen nötig

Nachteile der AGB:

Produzenten und Händler schaffen sich ihr eigenes Recht - Abwälzung von Geschäftsrisiken auf den Vertragspartner

Zielsetzung der AGB:

Verbraucherschutz und Interessenausleich

Aufgaben:

1.) Welche der folgenden Merkmale treffen für die AGB nicht zu ?

  • a) AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen
  • b) AGB sind Vertragsbedingungen, die zwischen Herstellern und Verbraucherverbänden ausgehandelt werden.
  • c) AGB gelten für viele Verträge
  • d) AGB müssen nicht einzeln ausgehandelt werden.
  • e) AGB gelten nur soweit, als keine Individualabreden bestehen

2.) Der Hauptanwendungsbereich des AGB-Gesetzes sind ...

  • a) Verträge auf dem Gebiet des Familien-, Erb- und Gesellschaftsrechts
  • b) arbeitsrechtliche Verträge
  • c) zweiseitige Handelsgeschäfte
  • d) einseitige Handelsgeschäfte
  • e) bürgerliche Rechtsgeschäfte

3.) Welche der folgenden Angaben rechnet nicht zu den Zielen des AGB-Gesetzes ?

  • a) Verhindern, dass Risiken auf den wirtschaftlich Schwächeren abgewälzt werden.
  • b) Herbeiführen eines Interessenausgleichs zwischen unterschiedlich starken Vertragspartnern.
  • c) Abschaffung von frei ausgehandelten Verträgen.
  • d) Verhindern von unangemessenen Benachteiligungen eines Vertragspartners.
  • e) Verhindern, dass die Vertragsfreiheit ausgehöhlt (beseitigt) wird.

4.) Ein Weinhändler aus Weinstadt bietet seinem Kunden aus Ulm schriftlich mehrere Sorten württembergischen Rot- und Weißwein an. Hierbei weist er ausdrücklich auf die Gültigkeit seiner AGB hin, die in seinem Geschäft zur Einsichtnahme bereitliegen würden. Angenommen, der Kunde bestellt mehrere Flaschen zu den im Angebot genannten Bedingungen. Die AGB des Weinhändlers sind in diesem Falle nicht Vertragsbestandteil geworden. Welche der folgenden Begründungen für diesen Sachverhalt ist zutreffend ?

  • a) Der Weinhändler hätte nicht schon im Angebot, sondern erst in der Auftragsbestätigung auf die Gültigkeit seiner AGB verweisen müssen.
  • b) Der Kunde hätte den AGB des Lieferers ausdrücklich zustimmen müssen, z.B. in Form eines speziellen Vermerks auf der Bestellung.
  • c) Der Kunde hätte sich vor Aufgabe der Bestellung über den Inhalt der vom Lieferer aufgezwungenen AGB eingehend informieren müssen.
  • d) AGB sind immer nur dann gültig, wenn sie an den Kunden ausgehändigt werden.
  • e) Der Lieferer hätte dem Kunden die Möglichkeit einräumen müssen, von den AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Er hätte die AGB dem Kunden zuschicken müssen.

5.) Welcher der folgenden Aussagen zu den AGB ist falsch ?

  • a) AGB entsprechen dem Bedürfnis nach Standardisierung von Verträgen.
  • b) AGB können zur Aushöhlung der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) führen.
  • c) AGB führen zu beträchtlichen Zeit- und Kosteneinsparungen im täglichen Geschäftsleben.
  • d) AGB können Regelungen des BGB zum Vertragsrecht verdrängen.
  • e) AGB regeln gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte vom Kaufverträgen.

6.) Welche der folgenden Aussagen zum Inhalt des AGB-Gesetzes ist falsch ?

  • a) Das AGB-Gesetz enthält für den Fall der Nichteinhaltung einzelner Vorschriften eindeutige Strafbestimmungen (Geldstrafe, Haftstrafe).
  • b) Das AGB-Gesetz enthält eine Generalklausel.
  • c) Das AGB-Gesetz verbietet sogenannte "überraschende Klauseln".
  • d) Das AGB-Gesetz führt zahlreiche Einzelfälle für "unwirksame Klauseln" an.
  • e) Die Allgemeinen Vorschriften des AGB-Gesetzes enthalten u.a. auch Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen AGB Vertragsbestandteil werden.

7.) Welche der folgenden Aussagen zu den AGB ist falsch ?

  • a) AGB müssen stets schriftlich vorliegen.
  • b) AGB werden nur nach Vereinbarung, nicht aber automatisch zum Vertragsbestandteil.
  • c) AGB schränken die Vertragsfreiheit ein.
  • d) AGB müssen vom Verwender stets formuliert werden.
  • e) Als AGB gelten auch Schilder auf Spielplätzen, in Gastwirtschaften, durch die die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

8.) Welche der folgenden AGB-Klauseln ist unwirksam ?

  • a) Die Gewährleistungsfrist beträgt höchstens 4 Monate, gerechnet vom Tag der Lieferung an.
  • b) Aufträge werden nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  • c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Geschäftssitz des Lieferers.
  • d) Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferers.
  • e) Die Preise verstehen sich ab Werk.

9.) Welche der folgenden AGB-Klauseln ist wirksam ?

  • a) Unabhängigkeit von den im Kaufvertrag vereinbarten Preisen gelten stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise des Lieferanten.
  • b) Mit dem Kauf von Videogeräten zu Discountpreisen verpflichtet sich der Käufer, alle notwendig werdenden Reparaturen ausschließlich beim Verkäufer der Geräte durchführen zu lassen.
  • c) Soweit der Käufer den nachstehend aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht, gelten sie für beide Teile als verbindlich.
  • d) Lieferung so schnell wie möglich, jedoch nicht vor Ablauf von sechs Wochen.
  • e) Sämtliche Gewährleistungsansprüche nach § 459 ff. BGB sind ausgeschlossen.

Lösungen:

  • 1.) b
  • 2.) d
  • 3.) c
  • 4.) e
  • 5.) e
  • 6.) a
  • 7.) d
  • 8.) a
  • 9.) c


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Nicht aktuell ..., Kay, 01.02.2002
Ist eigentlich ganz gut so, doch mit der Einführung des neuen Schuldrechtes am 01.01.02 hat sich zumindest bei der Nummer der Paragraphen auch bei den AGBs einiges getan. Der Inhalt ist eigentlich gleich geblieben...

Artikelkommentar schreiben

Nach oben
Zurück


Aktuelle Bankfachklasse



Allgemeine Wirtschaftslehre für den Bankkaufmann