Betriebsverfassungsgesetz - Änderungen
Am 01. August 2001 sind Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz in Kraft getreten.
In unserem Artikel über die Beteiliungsrechte am Arbeitsplatz
erhälst Du einen umfassenden Überblick über die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und die Mitbestimmung
im Unternehmen.
Neuerungen des Betriebsverfassungsgesetz im Überblick:
- Die Zahl der Betriebsratsmitglieder wurde erhöht, ebenso die Zahl der freizustellenden
Betriebsratsmitglieder. Ein Mitglied des Betriebsrats ist bereits ab 200 Arbeitnehmer (bisher 300) freizustellen.
- Die Zusammensetzung des Betriebsrates aus Frauen und Männern soll dem zahlenmäßigen Verhältnis der
Geschlechter im Betrieb entsprechen.
- Die Neueinrichtung eines Betriebsrats in Betrieben mit 5 bis 50 Arbeitnehmern wurde durch
ein vereinfachtes Wahlverfahren erleichtert.
- Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen.
Sie können z.B. Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe oder Alternativen zum
Produktions- und Investitionsprogramm zum Inhalt haben. Hält der Arbeitgeber diese Vorschläge für
ungeeignet, muss er dies begründen. In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern muss die Begründung
schriftlich erfolgen.
- Der Betriebsrat hat Initiativrechte auch beim betrieblichen Umweltschutz, bei der Gleichstellung von Frauen und Männern,
der Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb, der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
im Betrieb und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
- Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Aufgaben sachkundige Mitarbeiter
des Betriebs als Auskunftspersonen zur Verfügung stellt.
- Die Zusammensetzung des Betriebsrates aus Frauen und Männern soll dem zahlenmäßigen Verhältnis der
Geschlechter im Betrieb entsprechen.
Quelle: Bankfachklasse, 10/2001, S.3
Kommentare
Durchschnittliche Leserbewertung: |
|
|
|
Wie immer tip top ??!!, Geniousoguz, 23.11.2002 |
Hi !!
Alles tip top !!! Kleiner schönheitsfehler Wiederholung der Passage Zusammensetzung des Betriebsrates von wegen Gleichgeschlechter. |
|
|
|
Wichtig für die Abschlußprüfung, N.A., 25.04.2002 |
Diese Änderungen sollen ja (angeblich)
relevant sein für die kommende
Abschlußprüfung. Interessanter und
ausführlicher Artikel |
|
|
|
|