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Tarifvertrag

Rangfolge der Rechtsquellen im Arbeitsrecht:

  1. Verfassung (Grundgesetz) - beschlossen durch Bundestag und Bundesrat
  2. Zwingende Gesetzesbestimmungen (BGB, TVG, BetrVerfG) - Bundestag / Bundesrat / einfache Mehrheit
  3. Tarifverträge - Gewerkschaften / Arbeitgeberverbände
  4. Betriebsvereinbarungen - Betriebsrat / Vorstand bzw. Geschäftsleitung
  5. Einzelarbeitsvertrag - Arbeitnehmer / Arbeitgeber

Für den Arbeitnehmer gilt das Günstigkeitsprinzip. Die Bedingungen des Einzelarbeitsvertrags dürfen für einen Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein als die des Tarifvertrags. Die Inhalte des Tarifvertrags stellen also für die Arbeitnehmer Mindestbedingungen dar. Sie dürfen auch dann nicht unterschritten werden, wenn ein Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Die Vereinbarung günstigerer Arbeitsbedingungen ist hingegen in der Regel unbeschränkt zulässig, z.B. die Zahlung übertariflicher Löhne und Gehälter

Beispiel:

Herr Sauerbier vereinbart mit seinem Arbeitgeber, der Firma Messerschmidt & Co., im Arbeitsvertrag einen Stundenlohn von 12,50 EUR. Nach einigen Wochen erfährt er, dass der für ihn und seinen Arbeitgeber gültige Tarifvertrag für seine Tätigkeit einen Stundenlohn von 14,00 EUR zusteht.

Welcher Stundenlohn steht Herrn Sauerbier zu ?

Beispielantwort:

Nach dem Günstigkeitsprinzip steht Herrn Sauberbier ein Stundenlohn von 14,00 EUR zu. Er darf nicht schlechter, als es der Tarifvertrag vorsieht, gestellt werden.

Was versteht man unter einem Tarifvertrag ?

Zwischen der Firma Werner Schumann & Söhne und Frau Beate Weiler wurde folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

- Frau Beate Weiler tritt am 1. Juli 2000 als kaufmännische Angestellte in die Textilfabrik Werner Schumann & Söhne ein.

- Sie wird als Buchhalterin in der Abteilung Finanzbuchhaltung beschäftigt. Eine zeitweilige Verwendung in anderen Tätigkeitsbereichen ist zulässig.

- Die monatliche Vergütung bestimmt sich nach Tarifgruppe K 3 des Gehaltstarifvertrags für kaufmännische Angestellte in der Textilindustrie.

- Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten aufgelöst werden. Danach kommen die im Manteltarifvertrag für die Textilindustrie enthaltenen Kündigungsfristen zur Anwendung.

- Hinsichtlich der Zahlung weiterer Zulagen sowie in Bezug auf die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und die Arbeitsgestaltung gelten ebenfalls die Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Textilindustrie.

1.) Im obigen Tarifvertrag wurde mehrfach auf Tarifvertragsbestimmungen Bezug genommen. Für welche Inhalte des obigen Arbeitsvertrages gelten tarifvertragliche Regelungen ?

2.) Welcher Sachverhalt wurde im obigen Arbeitsvertrag individuell geregelt ?

3.) Welche Rechtsgrundlage gilt für den Abschluss von Tarifverträgen ?

4.) Was wird grundsätzlich in jedem Vertrag, also auch im Tarifvertrag, geregelt ?

5.) In welcher Form müssen Tarifverträge abgeschlossen werden ?

6.) Warum ist diese Form erforderlich ?

7.) Wer hat das Recht Tarifverträge abzuschließen, d.h., wer ist tariffähig ?

8.) Wie nennt man die vertragschließenden Parteien mit einem Sammelbegriff ?

9.) Wie nennt man die Verträge, die zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber ausgehandelt werden ?

10.) Für wen gelten Tarifverträge ?

Antworten:

1.) Gehalt, Kündigungsfristen, Zulagen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Arbeitsgestaltung

2.) Probezeit, Einsatzgebiet

3.) Tarifvertragsgesetz (TVG)

4.) Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betreffen.

5.) Grundsätzlich werden Tarifverträge in der Schriftform geschlossen.

6.) Die Schriftform dient der Beweißsicherung. Außerdem muss der Tarifvertrag zur Eintragung in das Tarifvertragsregister vorgelegt werden.

7.) Grundsätzlich die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände

8.) Tarifvertragsparteien

9.) Individualarbeitsverträge

10.) Für alle Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten auch die Nichtgewerkschaftsmitglieder die Vergütung nach Tarifvertrag, da diese nicht benachteiligt werden sollen und die Arbeitnehmer verhindern wollen, dass mehr Arbeitnehmer in die Gewerkschaften eintreten. Das würde zu einer Stärkung der Gewerkschaften und zu mehr Einfluss führen.

Die Tarifvertragsgrundsätze:

Im Tarifvertragsrecht gelten bestimmte Regeln bzw. Prinzipien. Am bekanntesten und bedeutungsvollsten ist der Grundsatz der Tarifautonomie.

Daneben gibt es noch den Grundsatz der Allgemeinverbindlichkeit, der Tariffähigkeit, der Schriftform des Tarifvertrags, der Tarifeinheit, der Tarifgebundenheit und der Öffentlichkeit des Tarifvertrags. Im Tarifvertragsrecht ist auch die Rede von der Unabdingbarkeit, der Erfüllungspflicht, der Friedenspflicht und von der Nachwirkung des Tarifvertrages.

Ordne den folgenden Beschreibungen von Tarifgrundsätzen jeweils einen von den zuvor genannten Bezeichnungen zu.

1.) Das Recht, Tarifverträge abzuschließen, haben in der Regel nur die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Ausnahmsweise haben dieses Recht auch einzelne Unternehmen, so z.B. große Firmen wie Volkswagen.

2.) Die Tarifvertragsparteien und ihre Mitglieder sind an die im Tarifvertrag vereinbarten Bestimmungen gebunden. Die Bindung bleibt so lange bestehen, bis der Tarifvertrag endet.

3.) Die Bedingungen des Einzelarbeitsvertrags dürfen für einen Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein als die des Tarifvertrags. Die Inhalte des Tarifvertrags stellen also für die Arbeitnehmer Mindestbedingungen dar. Sie dürfen auch dann nicht unterschritten werden, wenn ein Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Die Vereinbarung günstigerer Arbeitsbedingungen ist hingegen in der Regel unbeschränkt zulässig, z.B. die Zahlung übertariflicher Löhne und Gehälter

4.) Die Tarifparteien haben das Recht, selbstständig und ohne Einmischung von außen Arbeitsbedingungen zu regeln. Der Staat hat kein Recht, in Tarifauseinandersetzungen regulierend einzugreifen. Die Verwirklichung dieses Grundsatzes setzt gesamtwirtschaftliches Verantwortungsbewußtsein voraus. Die Tarifvertragsparteien müssen sich der Folgen von tarifvertraglichen Absprachen für die Volkswirtschaft bewußt sein.

5.) Nach § 2 TVG haften die Tarifvertragsparteien dafür, dass ihre Mitglieder die vertraglich übernommenen Verpflichtungen erfüllen. Die Tarifpartner sind verpflichtet, ihre Mitglieder zu tarifgemäßen Verhalten anzuhalten. Insbesondere müssen sie darauf achten, dass die Tarifnormen verwirklicht werden.

6.) Während der Laufzeit eines Tarifvertrages dürfen von den Tarifvertragsparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden (§3 TVG). Die schuldhafte Verletzung von Tarifvereinbarungen durch eine Tarifvertragspartei bedeutet Tarifbruch und kann zu Schadenersatzansprüchen der anderen Vertragspartei führen.

7.) Der Abschluss, eine Änderung oder die Aufhebung eines Tarifvertrags sowie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung werden in ein besonderes Tarifregister eingetragen, das beim Bundesarbeitsministerium in Bonn geführt wird. Es ist öffentlich, kann also von jedermann eingesehen werden. Eintragungen ins Tarifregister dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tarifangelegenheiten. § 8 des Tarifvertragsgesetzes verpflichtet darüber hinaus den Arbeitgeber, die für seinen Betrieb gültigen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen.

8.) Betriebe, deren Inhaber nicht einem Arbeitgeberverband angehört, sind an die Bestimmungen des Tarifvertrags nicht gebunden. Die Tarifvereinbarungen können von den nichtorganisierten Unternehmern somit auch unterschritten werden. Das Tarifvertragsgesetz bietet nur die Möglichkeit, Tarifverträge auch auf die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszudehnen (§ 5 TVG). Das geschieht durch eine entsprechende Erklärung des Bundes- oder Landesarbeitsministers, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Erklärung wird im Tarifregister eingetragen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Danach ist es einem Arbeitgeber nicht mehr möglich, nicht organisierte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen zu beschäftigen als Gewerkschaftsmitglieder. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit entfällt damit für Unternehmer der Anreiz, hauptsächlich Nichtgewerkschaftsmitglieder zu beschäftigen.

9.) Tarifverträge können nicht mündlich abgeschlossen werden. Sie bedürfen stets der Schriftform. Grund: Sie werden in ein zentrales Tarifregister eingetragen.

10.) Bei auslaufenden Tarifverträgen gilt der alte Tarifvertrag so lange weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen worden ist (§§ 3 und 4 TVG).

11.) In jedem Betrieb soll immer nur ein Tarifvertrag Geltung haben. Welcher Tarifvertrag im Einzelfall Anwendung findet, das richtet sich nach dem Betriebszweck des Hauptbetriebs.

Antworten:

1.) Tariffähigkeit
2.) Tarifgebundenheit
3.) Unabdingbarkeit
4.) Tarifautonomie
5.) Erfüllungspflicht
6.) Friedenspflicht
7.) Grundsatz der Öffentlichkeit des Tarifvertrages
8.) Allgemeinverbindlichkeit
9.) Grundsatz der Schriftform von Tarifverträgen
10.) Nachwirkung
11.) Tarifeinheit

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es ?

Neben Lohn- bzw. Gehaltstarifverträgen, Mantel- bzw. Lohnrahmentarifverträgen sowie besonderen Tarifverträgen gibt es noch weitere Arten von Tarifverträgen: Bezirks-, Bundes-, Firmen- oder Haustarife. Landes-, Orts-, Verbands- oder Branchentarife.

Im folgenden werden die einzelnen Tarifvertragsarten kurz beschrieben:

Ortstarifverträge:
Tarifverträge, die für einen bestimmten Ort, z.B. für einen größere Stadt, gelten.

Bezirkstarifverträge:
Tarifverträge, die für einen bestimmten Tarifbezirk, z.B. Südhessen, gelten.

Landestarifverträge::
Tarifverträge, die für ein bestimmtes Bundesland, z.B. Niedersachsen, gelten.

Bundestarifverträge:
Tarifverträge, die für das ganze Bundesgebiet gelten.

Branchentarifverträge:
Tarifverträge, die zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen werden und die dann für eine ganze Branche gelten.

Firmentarifverträge:
Tarifverträge, die zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen großen Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Lohnrahmentarifverträge:
Tarifverträge, in denen Löhne und Gehälter sowie Lohn- und Gehaltszuschläge betragsmäßig nach Lohn- und Gehaltsgruppen gestaffelt genau festgelegt werden. Sie haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr.

Manteltarifverträge:
Tarifverträge, in denen allgemeine Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeitszeit, Kündigungsfristen usw. geregelt werden. Sie haben in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren.

Besondere Tarifverträge:
Tarifverträge, in denen Sachverhalte geregelt werden, die über die allgemeinen Arbeitsbedingungen hinausgehen, z.B. Rationalisierungsschutz, betriebliche Altersversorgung und Kapitalbeteiligung am Unternehmen.

Betriebsvereinbarung:

Vertragsparteien:
Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen.

Charakter von Betriebsvereinbarungen:
Es sind Kollektivvereinbarungen, die für eine Vielzahl von Arbeitnehmern eines Betriebs abgeschlossen werden.

Was kann grundsätzlich nicht Gegenstand von Betriebsvereinbarungen werden ?
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifverträge geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden.

Form von Betriebsvereinbarungen:
Betriebsvereinbarungen werden grundsätzlich in schriftliches Form abgeschlossen.

10 Beispiele, die Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein können:
- Ordnung des Betriebs
- Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschäden
- Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung
- Errichtung von Sozialeinrichtungen
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Zeit, Ort und Art der Auszahlung des Arbeitsentgelds
- Vorübergehende Verkürzung und Velängerung der betrieblichen Arbeitszeit
- Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Welche Aufgaben haben Betriebsvereinbarungen ?
Sie haben die Aufgabe, die Tarifverträge zu ergänzen.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
super, CDia, 08.11.2013
Ich finde gerade die Fragen zum Thema direkt mit den passenden Antoworten super zur direkten Eigenüberprüfung des Verstehens...wems nicht passt kanns durch copy&paste ja einfach weglassen ;)
*****, kani, 12.10.2005
Finde den Artikel klasse!Steht alles wesentliche drin!lg kani
Alles relevante drin..., groovet, 12.11.2003
Der Artikel ist übersichtlich und beinhaltet alles, was ein Banker wissen muss. Dies zeigt auch ein Vergleich mit den Prüfungen der letzten Jahre. Weiter so !
Respekt das du trotz dieser Kommentare weitermachst, Skybee23, 04.05.2003
Ganz im Ernst. Ich hab das blanke Kotzen bekommen als ich den Kommentar von Ulli lesen mußte. Halt dir beim nächsten Kommentar vor Augen das du das hier alles für lau bekommst. Weiter so - Du hast hier ne geile Seite aufgebaut.
Na ja, Uli, 17.10.2001
Ich hätte mir eine Zusammenfassung ohne Fragen dazwischen gewünscht. Ich finde, es verwirrt etwas. Einmal eine Zusammenfassung und separat noch ein paar Fragen oder Aufgaben wäre o.k.!

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