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Girocard

Die Zahlung per Karte hat sich als besonders bequem und einfach erwiesen.
Zahlungsverfahren, bei denen eine kontogebundene Karte als Zahlungsinstrument eingesetzt wird, werden als kartengestützt oder kartengesteuert bezeichnet.

Zu den kartengesteuerten Zahlungssystemen zählen:

- Kundenkarte der einzelnen KI (z.B. VR-Bankcard, S-Card)

- GiroCard

- Kreditkarte

- Geldkarte

Die Kundenkarte:

Wesen:
Die Grundlage der Kundenkarte bildet das Girokonto, für dessen Inhaber oder (auf Wunsch des Inhabers) Bevollmächtigten eine Kundenkarte ausgestellt werden kann. Die Karte besitzt einen Magnetstreifen und i. d. R. einen Chip (elektronische Geldbörse). Zur Nutzung an Geldautomaten erhält der Karteninhaber eine PIN.

Die Kundenkarte ermöglichst die Nutzung von:

- Kontoauszugsdruckern

- Geldautomaten

- SB-Automaten (Überweisungsterminals)

- Geldchipladestationen zur Aufladung des Mikrochips

Grundlage:
Kunde und KI vereinbaren "Bedingungen für die Kundenkarte", die u.a. die Sorgfaltspflicht des Kunden regelt.

Die Girocard:

Wesen:
Die Girocard ist eine Multifunktionskarte. Zur Nutzung des Girocard-Service erhält der Kunde ec-Karte und PIN. Die Karte gilt nur für das angegebene Konto und kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder eines Bevollmächtigten ausgestellt werden.

Die Karte kann für folgendes Dienstleistungsangebot genutzt werden:

ohne Einsatz der PIN:
  - elektronische Geldbörse
  - zum bargeldlosen Zahlen ohne Zahlungsgarantie im POZ-Verfahren (mit Unterschrift)
  - als Servicekarte für Kundenselbstbedienungseinrichtungen (z.B. für Kontoauszüge)

mit Einsatz der PIN:
- zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten
- zum bargeldlosen Zahlen mit Zahlungsgarantie im POS-Verfahren
- zum Aufladen der Geldkarte an Ladeterminals

Bedingungen für Girocards:

Diese regeln u.a.

- Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht des Kunden
- Verfügungsrahmen
- Schadens-/Haftungsregelung
- Gültigkeit der Karte

Der Karteninhaber muss dafür Sorge tragen, dass kein unberechtigter Dritter Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl erlangt.

Haftungsregelung:

 Verhalten des Karteninhabers:  Übernahme des Schadens
kein Verschulden Bank bzw. Sparkasse übernimmt Schaden in voller Höhe
leicht fahrlässige Pflichtverletzung 90% durch die Bank
10% durch den Kontoinhaber
grob fahrlässiges Verschulden
(Gemeinsame Aufbewahrug von PIN und ec-Karte)
in vollem Umfang durch den Kontoinhaber


Die Geldkarte
/ Nutzung des Geldchips auf der Kunden- bzw.
Girocard:

Aufladung des Chips / der Karte:

Zur Aufladung gegen Kontobelastung ist die richtige Eingabe der PIN an der Ladestation notwendig. Nach erfolgter Online-Autorisierung wird die Karte / der Chip aufgeladen und das Kundenkonto gleichzeitig belastet. Geladene Beträge werden einem Börsenverechnungskonto des kartenausgebenden Instituts gutgeschrieben und einer Börsenevidenzzentrale gemeldet. Aufgabe dieser Zentrale ist es, für jede Karte einen "Schattensaldo" zu führen, der durch die Ladevorgänge erhöht und durch Verfügungen gesenkt wird.

Zahlungen mit Chip / Karte:

Die Zahlung erfolgt anonym, vergleichbar mit einer Barzahlung. Die Eingabe der persönlichen Geheimzahl bzw. die Unterschrift des Karteninhabers ist nicht erforderlich. Der Käufer muß lediglich seine Karte in das Händlerterminal stecken und den Kaufbetrag bestätigen. Mit jeder Zahlung wird der Betrag auf dem Kartenchip kleiner. Die einzelnen Zahlungen erscheinen nicht auf dem Kontoauszug.

Verrechnung der Zahlungen:

Der Händler reicht alle Umsätze aus elektronischen Geldbörsen bei seinem KI ein. Nach Prüfung der Ordnungsmässigkeit werden die Umsätze zum Einzug freigegeben. Die Einzelumsätze werden zusammengefasst und in den Zahlungsverkehr zur Verrechnung der Geldbörsenumsätze eingeleitet.

Vorteile der Geldkarte:

 .. für den Käufer:  ... für den Verkäufer:
 Verminderung der Bargeldhaltung  Verminderung des Beraubungsrisikos
 Schnelligkeit des Bezahlvorgangs  Schnelligkeit des Bezahlvorgangs
 kein Transport von Kleingeld mehr notwendig  Zahlungsgarantie des KI
 jederzeitige Überprüfbarkeit des Guthabensaldos  Konstengünstiges System (keine Onlinekosten)

Nachteile der Geldkarte:

Jeder Besitzer der elektronischen Geldbörse kann den gespeicherten Geldbetrag ohne Eingabe einer PIN nutzen. Der Verlust einer Geldkarte ist gleichbedeutend mit dem Verlust von Bargeld.

 
Die Kreditkarte:

Wesen:
Die Kreditkarte ermöglicht die bargeldlose Bezahlung von Waren und Dienstleistungen bei Vertragsunternehmen. Ausserdem dient sie der Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und anderen Kreditinstituten. Die Kreditkarte kann mit weiteren Funktionen ausgestattet sein und sie kann Zusatzangebote, wie z.B. Versicherungsleistungen, bieten.
Emittenten von Kreditkarten sind Kreditkartengesellschaften und Kreditinstitute sowie Nichtbanken im Rahmen von Co-Branding-Verträgen (z.B. Bahngesellschaften, Autovermieter etc.).

Arten von Kreditkarten:

Charge-Karten:
Die Kartenumsätze werden auf einem Kartenkonto gesammelt. Das Konto wird monatlich abgerechnet. Der Abrechnungsbetrag wird vom Konto des Karteninhabers eingezogen.

Credit-Karten:
Die Kartenumsätze werden auf einem Kartenkonto gesammelt. Das Konto wird monatlich abgerechnet. Die Monatsabrechnung wird in einer Summe oder in Raten bezahlt. Das Kartenkonto kann auf Guthabenbasis geführt werden. Guthaben werden verzinst.

Debit-Karten:
Kartenumsätze werden taggenau zinswirksam erfasst. Das Kartenkonto wird wie ein Kontokorrentkonto geführt. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Abrechnung kann in einer Summe oder in Raten bezahlt werden.

Der Karteninhaber kann Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen, an Geldautomaten Bargeld beziehen und an speziellen Kreditkarten-Telefonen telefonieren. Der Karteninhaber hat jedoch noch weitere Vorteile. Er erspart sich Buchungskosten (Monatsabrechnungen) und erhält einen Zins- und Liquiditätsvorteil (Abbuchungen i.d.R. erst nach einigen Wochen). Der Kunde muss keine ausländischen Währungen hin- und herwechseln und sein Verfügungsrahmen ist großzügiger bemessen.

"normale" Kreditkarte:
- bargeldlose Zahlung von Waren und Dienstleistungen
- Ausland: max. 1.000 US-Dollar in Landeswährung in 7 Tagen (individuell regelbar)
- Inland: max. 2.000 EUR in 7 Tagen (individuell regelbar)
- Ersatzkartenservice per weltweitem Kurierdienst

goldene Kreditkarte:
- umfangreicherer Versicherungsschutz

VISA:

VISA ist eine Organisation, die selbst keine Karten herausgibt und kein Händlergeschäft betreibt. Die Mitgliedsinstitute übernehmen den Vertrieb der Karten. VISA ermöglicht seinen Mitgliedsinstituten größtmögliche Freitheit bei der Ausübung des Kartengeschäfts und überlässt ihnen Marketing, Preisgestaltung, Vertieb etc. völlig.

VISA Classic:
- Standard-Kreditkarte
- Leistungumfang bestimmt das jeweilige Mitgliedsinstitut
- monatliche oder sofortige Abrechnung möglich

VISA Premier:
- höherer Verfügungsrahmen
- Hotel-Reservierungs-Service
- Reiseversicherung
- Exclusivservice für Notfälle
- monatliche oder sofortige Abrechnung möglich

VISA Electron:
- ausschliesslich für elektronische Terminals
- jede Transaktion wird von der Bank autorisiert

VISA Corporate:
- fü Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen

Weitere Kartentypen:
- VISA Business
- VISA Purchasing Karte
- VISA TravelMoney
- VISA Cash

Weitere Kreditkarten:

- Diners Club
- Amexco (American Express Co.)
- Kundenkarten diverser Unternehmen

Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft:

Zwischen dem Kartenherausgeber und dem Vertragsunternehmen wird durch Vertrag ein Dauerschuldverhältnis begründet.

Der Kartenherausgeber ist verpflichtet die Forderungen der Vertragsunternehmen anzukaufen und sofort zu bezahlen. Er übernimmt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Karteninhabers.

Die Vertragsunternehmensind verpflichtet, den Karteninhabern ihre Leistungen zu Barzahlungsbedingungen zu gewähren und bestimmte Kontrollmassnahmen bei der Akzeptierung der Kreditkarte durchzuführen. Ausserdem müssen sie dem Kartenherausgeber eine Service-Gebühr zahlen.

Zwischen dem Kartenherausgeber und dem Karteninhaber wird durch den Kreditkartenvertrag ein Dauerschuldverhältnis begründet.

Der Kartenherausgeber ist verpflichtet, die Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber zu bezahlen.

Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Jahresbeitrag für die Kreditkarte zu zahlen und den eingeräumten Verfügungsrahmen zu beachten. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto ausreichend Deckung aufweist. Den Verlust der Karte muss er dem Kartenherausgeber unverzüglich mitteilen. Nach der Benachrichtigung haftet er nicht mehr für die Schäden, die aus der missbräuchlichen Nutzung entstehen. Für Schäden, die vor der Meldung entstanden sin, haftet er bis max. 50 EUR.

Abwicklung der Kreditkartenzahlung:

Der Karteninhaber legt die Karte vor. Er unterzeichnet den erstellten Beleg. Das Vertragsunternehmen stellt über ein Terminal die Verbindung mit dem Rechenzentrum oder der Autorisierungsstelle her. Der Verfügungsrahmen und das Vorhandensein von Sperren wird überprüft. Bei positiver Autorisierung erscheint eine Autorisierungsnummer, die eine Zahlungsgarantie für das Vertragsunternehmen darstellt.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Haftung?!, air_canada, 18.09.2006
Ist das mit der Haftung noch so richtig?!-ich bin mir da nicht so sicher..
ganz okay, Silke, 05.12.2005
ist gut gelungen es fehlt nur näheres zur mastercard...
Ergänzung Kreditkarten, Coke1984, 20.11.2005
Sehr informativer Artikel, gefällt mir ganz ausgezeichnet und erleichtert das Lernen für die kommende BBL-Klausur ungemein... allerdings möchte ich noch ergänzen, dass nicht alle Banken gegen Vorlage der Kreditkarte am Schalter Bargeld auszahlen, die Sparkassen tun dies z.B. nicht mehr.
Ist echt klasse!, realcat1987, 22.01.2004
Was mir leider noch gefehlt hat war über die ausländische Handhabung der Bankcard! Aber es war trotzdem sehr informativ!
Master-Card (+Gold), Der_Pate, 30.12.2003
man hätte noch was über die Master-Card scheiben können (aktualisieren)
Sehr gut!, Beckham, 07.10.2003
Also ich bin auch schwer begeistert davon! Alles was man so braucht ist da! bravo mfg
Zusatz!, PAGS, 02.04.2003
Sehr schöne Darstellung der Karten, habe nur eine kleine Zusatzfrage, die mich interessiert. Wie erfolgt die Abwicklung der Kreditkartenzahlung im Internet (keine Unterschrift auf einem Beleg)!Wie sind die Rechtsgrundlagen? Danke
Alles drin!, Hattric, 15.11.2002
Genial, da ist alles drin was man wissen muß!
Bewertung, Der Pfefferkuchenmann, 15.02.2002
Find ich eigentlich sehr gut, bis auf die Erklärung über die EC-Schecks. Sie sind ja nicht mehr aktuell. Gruß der Pfefferkuchenmann
Die Karte, Andrea Autenzeller, 10.10.2001
Sehr gut für Azubis im ersten Lehrjahr um Grundlagen kennenzulernen und zu behalten!
Man nicht schlecht, superingo80, 14.06.2001
Eh super Arbeit. Eigentlich hatte ich vor zu meinem Spezialthema,"Kreditkarten" auch was ins web zu stellen. Deine Ausführungen sind allerdings so brauchbar, das man dem nicht viel zufügen braucht. Ich denke ich werde mich in den nächsten Tagen noch zu Versicherungen hinsichtlich der kreditkarte äußern.

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