- umfangreicherer Versicherungsschutz
VISA:
VISA ist eine Organisation, die selbst keine Karten herausgibt und kein Händlergeschäft
betreibt. Die Mitgliedsinstitute übernehmen den Vertrieb der Karten.
VISA ermöglicht seinen Mitgliedsinstituten größtmögliche
Freitheit bei der Ausübung des Kartengeschäfts und überlässt
ihnen Marketing, Preisgestaltung, Vertieb etc. völlig.
VISA Classic:
- Standard-Kreditkarte
- Leistungumfang bestimmt das jeweilige Mitgliedsinstitut
- monatliche oder sofortige Abrechnung möglich
VISA Premier:
- höherer Verfügungsrahmen
- Hotel-Reservierungs-Service
- Reiseversicherung
- Exclusivservice für Notfälle
- monatliche oder sofortige Abrechnung möglich
VISA Electron:
- ausschliesslich für elektronische Terminals
- jede Transaktion wird von der Bank autorisiert
VISA Corporate:
- fü Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen
Weitere Kartentypen:
- VISA Business
- VISA Purchasing Karte
- VISA TravelMoney
- VISA Cash
Weitere Kreditkarten:
- Diners Club
- Amexco (American Express Co.)
- Kundenkarten diverser Unternehmen
Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft:
Zwischen dem Kartenherausgeber und dem Vertragsunternehmen wird durch Vertrag ein Dauerschuldverhältnis
begründet.
Der Kartenherausgeber ist verpflichtet die Forderungen der Vertragsunternehmen anzukaufen
und sofort zu bezahlen. Er übernimmt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit
des Karteninhabers.
Die Vertragsunternehmensind verpflichtet, den Karteninhabern ihre Leistungen zu Barzahlungsbedingungen
zu gewähren und bestimmte Kontrollmassnahmen bei der Akzeptierung
der Kreditkarte durchzuführen. Ausserdem müssen sie dem Kartenherausgeber
eine Service-Gebühr zahlen.
Zwischen dem Kartenherausgeber und dem Karteninhaber wird durch den Kreditkartenvertrag ein Dauerschuldverhältnis begründet.
Der Kartenherausgeber ist verpflichtet, die Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber zu bezahlen.
Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Jahresbeitrag für die Kreditkarte zu zahlen
und den eingeräumten Verfügungsrahmen zu beachten. Er hat
weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto ausreichend
Deckung aufweist. Den Verlust der Karte muss er dem Kartenherausgeber
unverzüglich mitteilen. Nach der Benachrichtigung haftet er nicht
mehr für die Schäden, die aus der missbräuchlichen Nutzung
entstehen. Für Schäden, die vor der Meldung entstanden sin,
haftet er bis max. 50 EUR.
Abwicklung der Kreditkartenzahlung:
Der Karteninhaber legt die Karte vor. Er unterzeichnet den erstellten Beleg. Das Vertragsunternehmen
stellt über ein Terminal die Verbindung mit dem Rechenzentrum oder
der Autorisierungsstelle her. Der Verfügungsrahmen und das Vorhandensein
von Sperren wird überprüft. Bei positiver Autorisierung erscheint
eine Autorisierungsnummer, die eine Zahlungsgarantie für das Vertragsunternehmen
darstellt.