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SEPA-Überweisung

SEPA-Überweisungen können seit dem 28. Januar 2008 für Zahlungen innerhalb von Deutschland und in ein SEPA-teilnehmendes Land verwendet werden. Diese sind auch unter dem Begriff "SEPA Credit Transfer" bekannt. Das Ziel der Einführung von SEPA-Überweisungen ist die Ablösung der nationalen Zahlungsformen. 

Bestandteile der SEPA-Überweisung sind:

- Name des Begünstigten
- IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) des Begünstigten
- zu überweisender Betrag in Euro
- Verwendungszweck (maximal 140 Stellen)
- Name des Zahlungspflichtigen
- IBAN des Zahlungspflichtigen
- Datum und Unterschrift des Kunden

Verbraucher können noch bis voraussichtlich Februar 2016 die bisherigen Zahlungsdaten (Kontonummer und Bankleitzahl) verwenden. Diese werden bis dahin automatisch in IBAN und BIC umgerechnet.
Für Firmenkunden ist diese Möglichkeit seit Juli 2014 nicht mehr gegeben.

Mit den SEPA-Überweisungsformularen sind auch nur Überweisungen in der Währung Euro möglich. Das bedeutet es können z.B. keine dänische Kronen damit überwiesen werden.
Grundsätzlich sollte bei beleglosen SEPA-Überweisungen der überwiesene Betrag am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto des Begünstigten verbucht sein. Bei beleghaften Überweisungsaufträgen sind dies maximal zwei Bankarbeitstage.

SEPA-Teilnahmeländer:
Zu den SEPA-Teilnehmerländern gehören die 28 Staaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern. Zusätzlich nehmen auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und die Schweiz daran teil.


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