SEPA-Überweisung
SEPA-Überweisungen können seit dem 28. Januar 2008 für Zahlungen innerhalb von Deutschland und in ein SEPA-teilnehmendes
Land verwendet werden. Diese sind auch unter dem Begriff "SEPA Credit
Transfer" bekannt. Das Ziel der Einführung von SEPA-Überweisungen ist
die Ablösung der nationalen Zahlungsformen.
Bestandteile der SEPA-Überweisung sind:
- Name des Begünstigten
- IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) des Begünstigten
- zu überweisender Betrag in Euro
- Verwendungszweck (maximal 140 Stellen)
- Name des Zahlungspflichtigen
- IBAN des Zahlungspflichtigen
- Datum und Unterschrift des Kunden
Verbraucher können noch bis voraussichtlich Februar 2016 die bisherigen Zahlungsdaten (Kontonummer und
Bankleitzahl) verwenden. Diese werden bis dahin automatisch in IBAN und BIC umgerechnet.
Für Firmenkunden ist diese Möglichkeit seit Juli 2014 nicht mehr gegeben.
Mit den SEPA-Überweisungsformularen sind auch nur Überweisungen in der
Währung Euro möglich. Das bedeutet es können z.B. keine dänische Kronen
damit überwiesen werden.
Grundsätzlich sollte bei beleglosen SEPA-Überweisungen der überwiesene Betrag
am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto des Begünstigten verbucht sein. Bei
beleghaften Überweisungsaufträgen sind dies maximal zwei Bankarbeitstage.
SEPA-Teilnahmeländer:
Zu den SEPA-Teilnehmerländern gehören die 28 Staaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei,
Spanien, Tschechien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern. Zusätzlich nehmen auch Island,
Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und die Schweiz daran teil.
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