SEPA-Firmenlastschrift
Voraussetzung zur Nutzung der SEPA-Firmenlastschrift ist, dass beide Teilnehmer,
also Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger Firmenkunden sind. Auch hier ist
die Nutzung von IBAN und BIC erforderlich. Die SEPA-Firmenlastschrift ist auch
unter der Bezeichnung SEPA Business to Business Direct Debit bekannt.
Zum Einzug der Forderung ist ein entsprechendes SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
notwendig. Dieses ist zwischen den beiden Parteien zu vereinbaren. Die
bisherigen Abbuchungsaufträge sind hierbei durch die neuen Mandate zu ersetzen.
Diese können nicht für den Einzug der Firmenlastschriften eingesetzt werden.
Damit der Einzug auch verbucht werden kann, muss der Bank des
Zahlungspflichtigen das vereinbarte Mandat vorliegen und in der EDV gespeichert
sein. Sobald die Lastschrift eingezogen wurde, kann diese nicht mehr zurückgegeben
werden. (ähnlich wie beim bisherigen Abbuchungsauftrag)
Wie auch bei der SEPA-Basislastschrift ist eine entsprechende Vereinbarung mit
der Bank abzuschließen. Hierbei ist ebenfalls eine Gläubiger-ID zu beantragen
und dem Kreditinstitut mitzuteilen. Als Vorlauffrist ist hier mindestens ein Tag
einzuhalten.
Schema:
Nach der Einlösung der Lastschrift ist keine Rückbuchung mehr möglich. Sollte
jedoch das Lastschriftmandat gegenüber dem Zahlungsempfänger gekündigt worden
sein un die Bank hat davon keine Information erhalten, kann die Lastschrift
zurückgegeben werden. Die Frist beträgt dabei 13 Monate.
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