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Gläubiger-Identifikationsnummer

Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer bzw. der Gläubiger-ID wird die einziehende Person im SEPA-Lastschriftverkehr eindeutig bestimmt.

Zusammen mit der betreffenden Mandatsreferenznummer wird diese ID bei der Vereinbarung bis zur Bank des Zahlungspflichtigen weitergeleitet.

Die Vergabe der Gläubiger-IDs (bzw. UCI oder Unique Credit Identifier) übernimmt in Deutschland die Bundesbank.

Der Aufbau sieht folgendermaßen aus:

+ am Anfang steht der ISO-Ländercode, in Deutschland DE
+ daran anschließend die zweistellige Prüfziffer
+ danach der Credit Business Code (Standard ZZZ, kann der Kunde jedoch selbst festlegen)
+ anschließend das nationale Identifikationsmerkmal


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