Als Überweisung wird der Auftrag an ein Kreditinstitut bezeichnet,
einen bestimmten Geldbetrag zu Lasten des Kontos des Auftraggebers und
zugunsten des Kontos des Begünstigten zu transferieren. Grundlage
der Überweisung ist der Überweisungsauftrag. Die Zahlung durch
Überweisung erfolgt erfüllungsstatt, d.h. eine bestehende
Schuld erlischt durch die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers.
Dadurch entsteht ein neues Forderungsrecht zwischen Gläubiger und
Kreditinstitut. Zur Schuldentilgung durch den Schuldner bedarf es der
Zustimmung des Gläubigers, da Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel
ist. Der Abdruck der Kontoverbindung auf Briefen und Anschreiben gilt
als stillschweigendes Einverständnis.
Sicherheiten im Überweisungsverkehr:
Die kontoführende Bank prüft die Unterschrift und die Kontodeckung, um missbräuchliche
Nutzung auszuschliessen.
Zahlungsabwicklung:
Arten von Überweisungen:
Dauerüberweisung:
Dauerüberweisungen bzw. Daueraufträge werden von Kreditinstituten
aufgrund eines einmalig erteilten Auftrags regelmässig zu bestimmten
Terminen ausgeführt. Summe, Verwendungszweck etc. werden in die
EDV eingepflegt. Dadurch ist dieses Verfahren vor allem für Beträge
in gleichbleibender Höhe geeignet (Miete, Übertrag auf Sparbuch
etc.).
Sammelüberweisung:
Mehrere Überweisung an verschiedene Empfänger werden in
einer Belastungsbuchung zusammengefasst, wodurch z.B. Buchungsgebühren
eingespart werden. Nur die Sammelüberweisung muss vom Zahlungsplichtigen
unterschrieben werden.
Telegrafische Überweisung:
Die Überweisung wird gleichtägig weitergeleitet und steht
dem Empfänger zur sofortigen Verfügung bereit. Die telegrafische
Überweisung wird dem KI des Zahlungsempfängers avisiert.
Die Verrechnung erfolgt auf dem normalen Weg. Für telegrafische
Überweisungen fallen in der Regel Sondergebühren an.
Rückruf von Überweisungen:
Der Rückruf einer Überweisung ist so lange möglich,
wie die Überweisung noch nicht ausgeführt ist (also bis
der Zahlungsempfänger die vorbehaltlose Gutschrift erhalten hat).
Der Rückruf muss brieflich bzw. per Fax übermittelt werden.
Abkommen zum Überweisungsverkehr:
Das Abkommen ist eine Vereinbarung der Spitzenverbände des Kreditgewerbes.
Das Abkommen bildet die Grundlage für die beleglose Weiterleitung
von Überweisungen. Darin ist ebenfalls geregelt, welche Daten
erfasst werden müssen (z.B. Kontonummer des Empfängers,
Bankleitzahl, Verwendungszweck, Betrag etc.).