Reiseschecks, auch bekannt als "Traveller-Cheques" sind scheckähnliche Zahlungsanweisungen (keine Schecks
im Sinne des Scheckgesetzes aufgrund von Formmängeln), die von
vornherein gedeckts sind, da sie nur gegen Zahlung des aufgedruckten
Betrages ausgegeben werden.
Als Reisezahlungsmittel können Euro-Reiseschecks und Fremdwährungsreiseschecks verwendet werden.
Reiseschecks:
Verkauf erfolgt durch deutsche Kreditinstitute als Kommissionäre
Bezogener sind ausländische Banken (insb. American Express, Thomas
Cook)
Gegenwert zzgl. 1% Provision muss bei Erwerb bezahlt werden
Schecks sind unbeschränkt gültig
feste Beträge aufgedruckt
Nicht verbrauchte Reiseschecks können zurückgegeben werden
Abwicklung:
Kauf der Reiseschecks am Bankschalter:
Der Käufer muss in Gegenwart eines Mitarbeiters des verkaufenden Instituts auf jedem Scheck eine erste Unterschrift leisten.
Er muss den Gegenwert zzgl. Provision zahlen.
Mit der Kaufabrechnung kann bei Verlust der Schaden ersetzt werden
Einlösung in einem Geschäft, bei einer Bank etc.:
Bei Auszahlung oder Einlösung des Reiseschecks muss eine zweite Unterschrift auf dem Scheck erfolgen.
Die auszahlende bzw. annehmende Stelle kann die Legitimation des Vorlegers prüfen.
Verlust:
Beim Verlust von Reiseschecks wird meist bis zu einem bestimmten Betrag sofortiger Ersatz geleistet (Vorlage der Verkaufsabrechnung, eines
Ausweises sowie eines Polizeiprotokolls oder einer eidesstattlichen
Erklärung über den Verlust).
Vorteile von Reiseschecks:
(sofortiger) Ersatz bei Verlust
weltweit einlösbar
auch von Minderjährigen benutzbar
geringe Kosten (1 % Provision)
unbegrenzt gültig
schnelle Abwicklung des Verrechnungsvorgangs
Nachteile von Reiseschecks:
eventueller Zinsnachteil (Bezahlung sofort bei Kauf, nicht erst bei Einlösung)
Einlösung von Reiseschecks:
Das jeweilige Unternehmen, welche die Reiseschecks entgegengenommen
hat, reicht diese bei dem entsprechenden Emittenten (z.B. American
Express) ein.