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Leasing gegen Ratenkredit

Definition:

"Leasing" ist die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch Leasing-Gesellschaften oder die Hersteller der Güter.

Im Gegensatz zum Mietvertrag beinhaltet Leasing:

  • die Vorfinanzierung der Investition durch die Leasing-Gesellschaft
  • die Beschaffung des Leasing-Objektes auf Kosten der Leasing-Gesellschaft
  • die Auswahl des Investitionsguts durch den Leasing-Nehmer
  • die Auswahl des Lieferanten durch den Leasing-Nehmer
  • die Übergabe des Leasing-Objektes direkt an den Leasing-Nehmer
  • Miete bedeutet die Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt - Leasing hingegen umfasst neben diesen Elementen der Miete auch Komponenten der Finanzierung. So ist der Erwerb des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf der Grund-Leasingzeit je nach Vertrags-Art möglich.
  • Bei der Miete trifft der Vermieter die Investitionsentscheidung und bemüht sich anschließend um einen Mieter - beim Leasing hingegen entscheiden Sie, wie genau das gewünschte Leasingobjekt aussieht und welche Bedürfnisse es erfüllen soll.
  • Bei der Miete wird das Investitionsobjekt vom Mieter in einwandfreiem Zustand übernommen. Der Vermieter trägt die Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Wartung. Beim Leasing obliegen Wartung, Reparaturen und Versicherung dem Mieter.

Argumente der Leasing-Gesellschaften

  • Bei Investitionen fließt keine Liquidität ab, weil kein Kaufpreis zu zahlen ist.
  • 100%ige Fremdfinanzierung: Das Eigenkapital wird geschont.
  • Die monatliche Belastung ist niedrig.
  • Dem Leasing-Nehmer wird eine Kaufoption eingeräumt. Bei Nichtausübung verkauft die Leasing-Gesellschaft den gebrauchten Gegenstand.
  • bilanzneutral: Weder die Aktiv- noch die Passivseite erhöht sich. Die Bilanzrelationen und damit Bilanzkennzahlen bleiben gleich oder sie verbessern sich.
  • Der Leasing-Nehmer hat eine sichere Kalkulationsbasis.
  • Leasing-Nehmer hat Steuervorteile, wenn Leasingraten steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und wenn sie größer sind als die Absetzung für Abnutzung (AfA).
  • Durch das Sale-and-Lease-Back-Verfahren kann Liquidität freigesetzt und stille Reserven mobilisiert werden.
  • Als Sicherheit dient dem Leasinggeber das Leasingobjekt. Im Insolvenzfall hat der Leasinggeber ein Aussonderungsrecht. Er holt sein Eigentum ab.

Vorteile:

  • Die monatlichen Leasingraten sind im Vergleich zum Ratenkredit günstiger, weil noch die Schlussrate am Ende der Laufzeit zu zahlen ist.
  • Der Kreditrahmen bei der Bank wird nicht belastet. Ersparte Gelder können für einen anderen Zweck eingesetzt werden
  • Sicherheiten müssen i.d.R. nicht bestellt werden. Häufig wird aber einer Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart.

Vorteile gewerblicher Nutzung:

  • Schonung der Liquidität: Vorhandenes Eigenkapital kann gewinnbringend im Unternehmen eingesetzt werden.
  • Bilanzneutralität: Das Leasinggut wird als Anlagevermögen beim Leasinggeber bilanziert und verlängert damit nicht die Bilanz des Leasingnehmers.
  • Steuervorteile: Die monatlichen Leasingraten wie auch die Leasingsonderzahlungen sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Nachteile des Leasings:

  • Leasingnehmer hat nur Nutzungsrecht und keine Eigentumsrechte.
  • Der Leasingnehmer erlangt kein Eigentum und kann den PKW nicht nach Bedarf verkaufen.
  • Die Gesamtausgaben für Leasing sind oftmals höher als bei der Kreditfinanzierung.
  • Der geplante Restwert wird am Ende der Laufzeit nicht am Markt erzielt. Deshalb muss Leasingnehmer nachzahlen.
  • Der Restwert ist relativ hoch und muss evtl. zu hohen Zinsen finanziert werden.
  • Die Grundmietzeit ist relativ lang. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
  • Inspektionen müssen in dafür autorisierten Fachwerkstätten ausgeführt werden.
  • Der PKW muss in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, sonst ist eine Nachzahlung fällig.

Vertragsinhalte und Vertragsbestimmungen:

Allgemeine Vertragsbestandteile:

  • persönliche Kundenangabe
  • Details über das Leasingfahrzeug
  • Leasing-Konditionen (Leasingzeit, Gesamtfahrleistung in km, monatliche Leasingrate etc.)
  • Höhe der Leasingsonderzahlung.
  • Betragsangaben über Mehr- oder Minderkilometerleistung.

    Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer bei Überschreitung der vereinbarten Gesamtfahrleistung mit einem festgelegten Centbetrag pro Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Bei Minderkilometern wird die Kilometerdifferenz zwischen tatsächlicher und vereinbarter Fahrleistung mit einem festgelegten Centbetrag pro Minderkilometer vergütet.

    Abnahmepflicht:

    Der Leasingnehmer verpflichtet sich, die in vertragsgemäßem Zustand bereitgestellten Fahrzeuge vom Leasinggeber am Ort des Händlers abzunehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fahrzeuge in fehlerfreiem Zustand sind und alle Beschaffenheitsmerkmale der Bestellung aufweisen, Neufahrzeuge müssen außerdem fabrikneu sein.
    Wird das Fahrzeug vor Übergabe zugelassen, so ist der Zulassungszeitpunkt für den Beginn der Leasingzeit maßgeblich. Ohne besondere Regelung eines Übergabezeitpunktes beginnt die Leasingzeit 14 Tage nach Anzeige der Fahrzeugbereitstellung.

    Zahlung der Leasingraten:

    Die Leasingraten sind im Voraus zu entrichten. Bei Verzug werden Verzugszinsen erhoben. Die Zahlung erfolgt i.d.R. durch Einzug per Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren).

    Kfz-Versicherung:

    Der Leasingnehmer ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme sowie eine Fahrzeugvollkaskoversicherung abzuschließen.

    Preisgefahr:

    Darunter versteht man die Verpflichtung des Leasingnehmers, trotz der Unmöglichkeit, das Leasingfahrzeug zu nutzen (z.B. Diebstahl, Totalschaden), den Anspruch des Leasinggebers auf volle "Amortisation" (vollen Ausgleich) zu erfüllen. Solange sich das Auto im Herrschaftsbereich des Leasingnehmers befindet, haftet er auch hier unabhängig von einem Verschulden.

    Sachgefahr:

    Unter Sachgefahr wird die zufällige Beschädigung, der zufällige Verlust oder der vollkommenen Untergang des Wirtschaftsgutes verstanden. Da der Leasingnehmer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt und diesen Gebrauchsgegenstand über eine längere Zeit nutzt, haftet er für alle Folgen eines möglichen Schadeneintritts am Leasingobjekt.

    Instandhaltungspflicht:

    Der Leasingnehmer übernimmt die Verpflichtung, das Fahrzeug in einem gepflegten, verkehrsfähigen und betriebsbereiten Zustand zu betreiben und schließlich zurückzugeben. Bei auftretenden Mängeln besteht eine Instandhaltungspflicht. Fällige Wartungsarbeiten müssen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden.

    Außerordentliche Kündigung:

    Für die Dauer des Leasingvertrages ist eine ordentliche Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen.

    Eine außerordentliche Kündigung ist laut AGB nur in folgenden Fällen möglich:

    • Eintreten von Totalschaden, Verlust des Wagens
    • Tod des Leasingnehmers
    • Vorhandensein eines wichtigen Grundes

    Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn sich eine Vertragspartei so pflichtwidrig verhält, dass die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.

    Verhaltens- und Obhutspflicht:

    Der Leasingnehmer darf das Leasingobjekt nicht verschenken, verkaufen, verpfänden oder als Sicherheit übereignen. Im Schadensfalls ist der Leasinggeber sofort zu informieren.

    Rückgabe des Fahrzeuges:

    Entspricht das Fahrzeug nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand, dann ist der Leasingnehmer zur Ausgleichszahlung verpflichtet. Können sich die Vertragsparteien nicht auf einen Minderwert einigen, wird dies im Rückgabeprotokoll vermerkt. Der Minderwert wird daraufhin von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Die Sachverständigenkosten tragen beide Vertragspartner zur Hälfte.

    Vertragsarten beim PKW-Leasing:

    Leasing mit Kilometerabrechung:
    Diese Vertragsvariante wird als "closed-end-leasing" bezeichnet. Der Leasinggeber trägt das Restwertrisiko. Er erhält das Fahrzeug nach Vertragsende zurück und muss sich um die Verwertung kümmern. Kennzeichnend für diese Vertragsart ist die Festsetzung einer Kilometerleistung. Angefallene Mehrkilometer muss der Leasingnehmer bezahlen.

    Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung:
    Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung wird auch als "open-end-leasing" bezeichnet.Der Leasingnehmer trägt das Restwertrisiko. Zu Vertragsbeginn wird der spätere Gebracuhtwagenwert bei Leasingende im Vertrag festgelegt. Er dient als Vergleichsmaßstab. Zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe wird der tatsächliche Fahrzeugwert (Ist-Zustand) mit dem vereinbarten Gebrauchtwagenwert (Soll-Zustand) verglichen. Können sich die Vertragspartner nicht über den tatsächlichen Gebrauchtwagenwert einigen, wird ein Kfz-Sachverständiger zur objektiven Wertermittlung mit der Begutachtung des Fahrzeuges beauftragt. Stellt der Sachverständige einen geringeren Marktwert als den tatsächlich vereinbarten fest, ist der Leasingnehmer verpflichtet, dem Leasinggeber die Wertdifferenz zu vergüten. Im Falle eines Mehrwertes wird der Leasingnehmer am Erlös beteiligt.

    Festlegung des Restwertes:

    Der Restwert reflektiert die bei sorgfältiger Fahrzeugnutzung während der Leasingzeit auftretenden, normalen Verschleißerscheinungen des Leasingobjektes. Der Restwert wird so berechnet, dass er unter Berücksichtigung aller ausschlaggebenden Faktoren, wie

    • Leasingzeit,
    • Fahrleistung,
    • Verwendungszweck,
    • zukünftige Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes,
    • Berücksichtigung technischer Entwicklungen,
    • bisherige Erfahrungen in Bezug auf die Gebrauchtwagenwertentwicklung,

    dem voraussichtlichen Marktwert des Fahrzeuges am Ende der Leasingzeit entspricht.

    Beispielrechnungen:

    Peter Hausmann, frischgebackener Groß- und Außenhandelskaufmann, erfährt von seinem Arbeitgeber, dass er in den nächsten Jahren, ca. 40 km von seinem Wohnort entfernt eingesetzt werden soll. Herr Hausmann benötigt dafür dringend einen kleinen, günstigen Stadtwagen, der ihn sicher zur Arbeit bringt.
    Während seiner Ausbildungszeit hat Herr Hausmann ca. 2.500,00 EUR angespart, die zur Finanzierung des Autos eingesetzt werden können. Auf seine Anfrage unterbreitet ihm der Autohändler folgendes Leasing-Angebot der Automusterbank-Leasing GmbH für den Renault "Twingo".

     Mtl. Leasingrate:  49,50 EUR 
     Leasingsonderzahlung:  1.995,00 EUR 
     Laufzeit:  24 Monate 
     Fahrkilometer insgesamt:  20.000 
     kalkulierter Restwert nach 2 Jahren:  4.790,00 EUR 
     Überführungskosten:  370,00 EUR 
     Listenpreis:  8.050,00 EUR zzgl. Überführung 

    a) Ermitteln Sie die Gesamtkosten des Kfz-Leasings

    • bei dauerhafter Übernahme des "Twingo" nach 24 Monaten,
    • bei Rückgabe des "Twingo" nach 24 Monaten.

    b) Berechnen Sie die monatliche Belastung für den Fall, dass der "Twingo" übernommen wird.

    c) Die Konditionen Ihres Kreditinstitutes für Ratenkredite lauten zur Zeit:

    • Zinssatz: 0,31% per Monat
    • 10% Rabatt bei Barzahlung auf den Listenpreis

    Ermitteln Sie die Gesamtkosten der Finanzierung über einen Ratenkredit

    • bei dauerhafter Übernahme des "Twingo"
    • bei Verkauf nach 24 Monaten zum kalkulierten Restwert

    d) Berechnen Sie die monatliche Belastung für Herrn Hausmann, die sich aus dem Ratenkredit ergeben würde.

    Beispiellösung:

    a)

     Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24): = 1.188,00 EUR 
     Leasingsonderzahlung: + 1.995,00 EUR 
     Überführungskosten: + 370,00 EUR
     Kalkulatorischer Restwert: + 4.790,00 EUR 
     Gesamtkosten der Übernahme: = 8.343,00 EUR

    Bei dauerhafter Übernahme des "Twingo" muss Herr Hausmann insgesamt 8.343,00 EUR zahlen.

     Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24): = 1.188,00 EUR 
     Leasingsonderzahlung: + 1.995,00 EUR 
     Überführungskosten: + 370,00 EUR 
     Gesamtkosten bei Rückgabe des "Twingo": = 3.553,00 EUR 

    Bei Rückgabe des "Twingo" nach 24 Monaten zahlt er insgesamt 3.553,00 EUR. Der kalkulatorische Restwert von 4.790,00 EUR fällt weg, weil er den Wagen ja zurückgibt.

    b)

     Monatliche Rate : = 49,50 EUR 
     Monatliche Mehrbelastung:
     (Kalkulatorischer Restwert/24)
    + 199,58 EUR 
     Monatliche Belastung gesamt: = 249,08 EUR 

    Um den kalkulatorischen Restwert bereits in den 24 Monaten anzusparen, muss Herr Hausmann mit einer monatlichen Mehrbelastung von 199,58 EUR rechnen. Insgesamt betragen die monatlichen Leasingausgaben 249,08 EUR.

    c)

     Listenpreis: = 8.050,00 EUR 
     Rabatt 10%: - 805,00 EUR 
     Preis ohne Überführung: = 7.245,00 EUR 
     Überführung: + 370,00 EUR 
     Gesamtkosten Auto: = 7.615,00 EUR 

    Um Leasing und Ratenkredit vergleichbar machen zu können, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die ersparte Leasingsonderzahlung und die Überführungskosten als Eigenanteil aufbringt. Der Eigenanteil wird von den Gesamtkosten subtrahiert und ergibt den Kreditbedarf des Kunden.

     Gesamtkosten Auto : = 7.615,00 EUR 
     Eigenanteil Kunde (1.995,00 + 370,00): - 2.365,00 EUR 
     Kreditbedarf: = 5.250,00 EUR 
     Zinsaufwendungen gesamt (0,31% x 24): + 390,60 EUR 
     Gesamtkosten Kredit: = 5.640,60 EUR 

    Bei dauerhafter Übernahme des "Twingo" muss Herr Hausmann 8.110,60 EUR (5.745,60 Kredit + 2.365,00 selbsterbrachter Eigenanteil) bezahlen. Im direkten Vergleich zum Leasing spart er also 232,40 EURO.

    Wenn Herr Hausmann den "Twingo" nach 24 Monaten zum kalkulierten Restwert verkauft, belaufen sich die Kosten auf 3.320,60 EUR (8.110,60 - 4.790,00 kalkulierter Restwert). Auch hier spart er also 232,40 EURO.

    d) Die monatlichen Kosten für den Ratenkredit belaufen sich auf 239,40 EURO. Die monatliche Belastung ergibt sich aus den Gesamtkosten von 5.745,60 EURO / 24 Monate Laufzeit. Damit erspart sich Herr Hausmann im Vergleich zur monatlichen Leasingbelastung 9,68 EURO pro Monat.

    Rechenaufgabe:

     Autotyp:  Renault Clio
     Mtl. Leasingrate:  199,00 EUR
     Leasingsonderzahlung:  4.500,00 EUR
     Laufzeit:  24 Monate
     Fahrkilometer insgesamt:  20.000
     kalkulierter Restwert nach 2 Jahren:  10.800,00 EUR
     Überführungskosten:  inklusive
     Listenpreis:  20.350,00 EUR

    1) Erstelle die Gesamtkosten des KFZ-Leasings in EUR

    • a) bei dauerhafter Übernahme
    • b) bei Rückgabe des "Clio" nach 24 Monaten

    2) Berechne die monatliche Belastung für den Fall, dass der "Clio" nach 24 Monaten übernommen wird.

    3) Als Alternative bietet die Musterbank für Ratenkredite folgende Konditionen:

    • Zinssatz: 0,36 p.m.
    • 12 % Preisnachlass bei Barzahlung vom Neupreis

    Ermittle Sie die Gesamtkosten der Finanzierung des Fahrzeugs über einen Ratenkredit

    • a) bei dauerhafter Nutzung
    • b) bei Verkauf des Autos nach 24 Monaten zum kalkulierten Restwert

    4) Berechnen Sie die monatliche Belastung, die sich aus dem Retenkredit ergibt.

    Lösungen:

    1.a)

     Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24): = 4.776,00 EUR 
     Leasingsonderzahlung: + 4.500,00 EUR 
     Überführungskosten: + 0,00 EUR 
     Kalkulatorischer Restwert: + 10.800,00 EUR 
     Gesamtkosten der Übernahme: = 20.076,00 EUR 

    Die Gesamtkosten bei Übernahme des "Clio`s" belaufen sich auf 20.076,00 EUR.

    1.b)

     Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24): = 4.776,00 EUR 
     Leasingsonderzahlung: + 4.500,00 EUR 
     Gesamtkosten bei Rückgabe des Clio: = 9.276,00 EUR 

    Bei Rückgabe des Autos nach 24 Monaten belaufen sich die Kosten auf 9.276,00 EUR.

    2)

     Monatliche Rate : = 199,00 EUR 
     Monatliche Mehrbelastung:
     (Kalkulatorischer Restwert/24)
    + 450,00 EUR 
     Monatliche Belastung gesamt: = 649,00 EUR

    Die monatliche Mehrbelastung bei geplanter Übernahme nach 24 Monaten beträgt 450,00 EUR. Insgesamt fallen monatlich 649,00 EUR an.

    3.a)

     Listenpreis (inkl. Überführung): = 20.350,00 EUR 
     Rabatt 12%: - 2.442,00 EUR 
     Gesamtkosten Auto: = 17.908,00 EUR 
     Eigenanteil Kunde: - 4.500,00 EUR 
     Kreditbedarf: = 13.408,00 EUR 
     Zinsaufwendungen gesamt (0,36% x 24): + 1.158,45 EUR 
     Gesamtkosten Kredit: = 14.566,45 EUR 

    Bei dauerhafter Übernahme des Autos belaufen sich die Kosten auf 19.334,61 EUR (14.834,61 EUR Kredit + 4.500,00 EUR Eigenanteil).

    3.b) Bei Verkauf des Autos nach 24 Monaten zum kalkulatorischen Restwert belaufen sich die Gesamtleasingkosten auf 8.534,61 EUR (19.334,61 EUR - 10.800,00 EUR).

    4) Die monatliche Belastung aus dem Ratenkredit beträgt 618,11 EUR (14.834,61 EUR / 24 Monate).


    Kommentare

    Durchschnittliche Leserbewertung: 
    Lösungsweg nicht nachvollziehbar, Bankazub1, 21.01.2019
    Hallo, kann mir jmd erklären warum man in beiden Rechenbeispielen bei den Gesamtkreditkosten von 5.640,60 bzw. 14.566,45 dann auf einmal mit 5.745,60 bzw. 14.834,61 (Im Fließtext unter der Tabelle) weiterrechnet (Berechnung der Gesamtkosten bei dauerhafter Übernahme)? Vielen Dank
    super hilfe, juliliii, 15.07.2012
    für 2012 mündliche prüfung immer noch eine top vorbereitung ;) ich finde man versteht sehr wohl deine voraussetzungen und traurig, wenn jemand diese super Erklärungen nicht begreift :) Vielen Dank!
    Währung, rom412, 30.03.2010
    Ist komisch, dass jetzt noch DEM ist. Wäre besser, es umzustellen.
    Du solltest vielleicht mal die Voraussetzungen für deine Rechenaufgaben überprüfen!!!!, wolf_karin, 05.05.2003
    Deine Angaben zu den Rechenbeispielen sind einfach armselig.... Man sollte vielleicht angeben, dass die Kunden die Sonderzahlung angespart haben, Besonders bei dem zweiten Beispiel
    Gut, aber..., , 14.11.2002
    Also der Artikel ist gut und auch recht detailiert. jedoch fehlen mir die Begriffe der Teil- und Vollamortisierung. die Abnutzung, bzw Restwert sind angesprochen, in diesem Zusammenhang kann mann dies doch mit einpflechten!!! C U PIERRO

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