"Leasing" ist die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen
Gütern durch Leasing-Gesellschaften oder die Hersteller der Güter.
Im Gegensatz zum Mietvertrag beinhaltet Leasing:
die Vorfinanzierung der Investition durch die Leasing-Gesellschaft
die Beschaffung des Leasing-Objektes auf Kosten der Leasing-Gesellschaft
die Auswahl des Investitionsguts durch den Leasing-Nehmer
die Auswahl des Lieferanten durch den Leasing-Nehmer
die Übergabe des Leasing-Objektes direkt an den Leasing-Nehmer
Miete bedeutet die Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt - Leasing hingegen umfasst neben diesen Elementen der Miete auch Komponenten der Finanzierung. So ist der Erwerb des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf der Grund-Leasingzeit je nach Vertrags-Art möglich.
Bei der Miete trifft der Vermieter die Investitionsentscheidung und bemüht sich anschließend um einen Mieter - beim Leasing hingegen entscheiden Sie, wie genau das gewünschte Leasingobjekt aussieht und welche Bedürfnisse es erfüllen soll.
Bei der Miete wird das Investitionsobjekt vom Mieter in einwandfreiem Zustand übernommen. Der Vermieter trägt die Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Wartung. Beim Leasing obliegen Wartung, Reparaturen und Versicherung dem Mieter.
Argumente der Leasing-Gesellschaften
Bei Investitionen fließt keine Liquidität ab, weil kein Kaufpreis zu zahlen ist.
100%ige Fremdfinanzierung: Das Eigenkapital wird geschont.
Die monatliche Belastung ist niedrig.
Dem Leasing-Nehmer wird eine Kaufoption eingeräumt. Bei Nichtausübung verkauft die Leasing-Gesellschaft den gebrauchten Gegenstand.
bilanzneutral: Weder die Aktiv- noch die Passivseite erhöht sich. Die Bilanzrelationen und damit Bilanzkennzahlen bleiben gleich oder sie verbessern sich.
Der Leasing-Nehmer hat eine sichere Kalkulationsbasis.
Leasing-Nehmer hat Steuervorteile, wenn Leasingraten steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und wenn sie größer sind als die Absetzung für Abnutzung (AfA).
Durch das Sale-and-Lease-Back-Verfahren kann Liquidität freigesetzt und stille Reserven mobilisiert werden.
Als Sicherheit dient dem Leasinggeber das Leasingobjekt. Im Insolvenzfall hat der Leasinggeber ein Aussonderungsrecht. Er holt sein Eigentum ab.
Vorteile:
Die monatlichen Leasingraten sind im Vergleich zum Ratenkredit günstiger, weil noch die Schlussrate am Ende der Laufzeit zu zahlen ist.
Der Kreditrahmen bei der Bank wird nicht belastet. Ersparte Gelder können für einen anderen Zweck eingesetzt werden
Sicherheiten müssen i.d.R. nicht bestellt werden. Häufig wird aber einer Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart.
Vorteile gewerblicher Nutzung:
Schonung der Liquidität: Vorhandenes Eigenkapital kann gewinnbringend im Unternehmen eingesetzt werden.
Bilanzneutralität: Das Leasinggut wird als Anlagevermögen beim Leasinggeber bilanziert und verlängert damit nicht die Bilanz des Leasingnehmers.
Steuervorteile: Die monatlichen Leasingraten wie auch die Leasingsonderzahlungen sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Nachteile des Leasings:
Leasingnehmer hat nur Nutzungsrecht und keine Eigentumsrechte.
Der Leasingnehmer erlangt kein Eigentum und kann den PKW nicht nach Bedarf verkaufen.
Die Gesamtausgaben für Leasing sind oftmals höher als bei der Kreditfinanzierung.
Der geplante Restwert wird am Ende der Laufzeit nicht am Markt erzielt. Deshalb muss Leasingnehmer nachzahlen.
Der Restwert ist relativ hoch und muss evtl. zu hohen Zinsen finanziert werden.
Die Grundmietzeit ist relativ lang. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
Inspektionen müssen in dafür autorisierten Fachwerkstätten ausgeführt werden.
Der PKW muss in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, sonst ist eine Nachzahlung fällig.
Vertragsinhalte und Vertragsbestimmungen:
Allgemeine Vertragsbestandteile:
persönliche Kundenangabe
Details über das Leasingfahrzeug
Leasing-Konditionen (Leasingzeit, Gesamtfahrleistung in km, monatliche Leasingrate etc.)
Höhe der Leasingsonderzahlung.
Betragsangaben über Mehr- oder Minderkilometerleistung.
Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer bei Überschreitung der vereinbarten Gesamtfahrleistung
mit einem festgelegten Centbetrag pro Mehrkilometer in Rechnung gestellt.
Bei Minderkilometern wird die Kilometerdifferenz zwischen tatsächlicher
und vereinbarter Fahrleistung mit einem festgelegten Centbetrag pro
Minderkilometer vergütet.
Abnahmepflicht:
Der Leasingnehmer verpflichtet sich, die in vertragsgemäßem Zustand bereitgestellten
Fahrzeuge vom Leasinggeber am Ort des Händlers abzunehmen. Dies
setzt allerdings voraus, dass die Fahrzeuge in fehlerfreiem Zustand
sind und alle Beschaffenheitsmerkmale der Bestellung aufweisen, Neufahrzeuge
müssen außerdem fabrikneu sein.
Wird das Fahrzeug vor Übergabe zugelassen, so ist der Zulassungszeitpunkt
für den Beginn der Leasingzeit maßgeblich. Ohne besondere
Regelung eines Übergabezeitpunktes beginnt die Leasingzeit 14 Tage
nach Anzeige der Fahrzeugbereitstellung.
Zahlung der Leasingraten:
Die Leasingraten sind im Voraus zu entrichten. Bei Verzug werden Verzugszinsen erhoben.
Die Zahlung erfolgt i.d.R. durch Einzug per Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren).
Kfz-Versicherung:
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter
Deckungssumme sowie eine Fahrzeugvollkaskoversicherung abzuschließen.
Preisgefahr:
Darunter versteht man die Verpflichtung des Leasingnehmers, trotz der Unmöglichkeit,
das Leasingfahrzeug zu nutzen (z.B. Diebstahl, Totalschaden), den Anspruch
des Leasinggebers auf volle "Amortisation" (vollen Ausgleich)
zu erfüllen. Solange sich das Auto im Herrschaftsbereich des Leasingnehmers
befindet, haftet er auch hier unabhängig von einem Verschulden.
Sachgefahr:
Unter Sachgefahr wird die zufällige Beschädigung, der zufällige Verlust
oder der vollkommenen Untergang des Wirtschaftsgutes verstanden. Da
der Leasingnehmer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug
ausübt und diesen Gebrauchsgegenstand über eine längere
Zeit nutzt, haftet er für alle Folgen eines möglichen Schadeneintritts
am Leasingobjekt.
Instandhaltungspflicht:
Der Leasingnehmer übernimmt die Verpflichtung, das Fahrzeug in einem gepflegten,
verkehrsfähigen und betriebsbereiten Zustand zu betreiben und schließlich
zurückzugeben. Bei auftretenden Mängeln besteht eine Instandhaltungspflicht.
Fällige Wartungsarbeiten müssen in einer Vertragswerkstatt
durchgeführt werden.
Außerordentliche Kündigung:
Für die Dauer des Leasingvertrages ist eine ordentliche Kündigung durch den Leasingnehmer
ausgeschlossen.
Eine außerordentliche Kündigung ist laut AGB nur in folgenden Fällen möglich:
Eintreten von Totalschaden, Verlust des Wagens
Tod des Leasingnehmers
Vorhandensein eines wichtigen Grundes
Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn sich eine Vertragspartei so pflichtwidrig verhält,
dass die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.
Verhaltens- und Obhutspflicht:
Der Leasingnehmer darf das Leasingobjekt nicht verschenken, verkaufen, verpfänden
oder als Sicherheit übereignen. Im Schadensfalls ist der Leasinggeber
sofort zu informieren.
Rückgabe des Fahrzeuges:
Entspricht das Fahrzeug nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand, dann ist der Leasingnehmer
zur Ausgleichszahlung verpflichtet. Können sich die Vertragsparteien
nicht auf einen Minderwert einigen, wird dies im Rückgabeprotokoll
vermerkt. Der Minderwert wird daraufhin von einem unabhängigen
Sachverständigen ermittelt. Die Sachverständigenkosten tragen
beide Vertragspartner zur Hälfte.
Vertragsarten beim PKW-Leasing:
Leasing mit Kilometerabrechung:
Diese Vertragsvariante wird als "closed-end-leasing" bezeichnet.
Der Leasinggeber trägt das Restwertrisiko. Er erhält das Fahrzeug
nach Vertragsende zurück und muss sich um die Verwertung kümmern.
Kennzeichnend für diese Vertragsart ist die Festsetzung einer Kilometerleistung.
Angefallene Mehrkilometer muss der Leasingnehmer bezahlen.
Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung:
Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung wird auch als "open-end-leasing"
bezeichnet.Der Leasingnehmer trägt das Restwertrisiko. Zu Vertragsbeginn
wird der spätere Gebracuhtwagenwert bei Leasingende im Vertrag
festgelegt. Er dient als Vergleichsmaßstab. Zum Zeitpunkt der
Fahrzeugrückgabe wird der tatsächliche Fahrzeugwert (Ist-Zustand)
mit dem vereinbarten Gebrauchtwagenwert (Soll-Zustand) verglichen. Können
sich die Vertragspartner nicht über den tatsächlichen Gebrauchtwagenwert
einigen, wird ein Kfz-Sachverständiger zur objektiven Wertermittlung
mit der Begutachtung des Fahrzeuges beauftragt. Stellt der Sachverständige
einen geringeren Marktwert als den tatsächlich vereinbarten fest,
ist der Leasingnehmer verpflichtet, dem Leasinggeber die Wertdifferenz
zu vergüten. Im Falle eines Mehrwertes wird der Leasingnehmer am
Erlös beteiligt.
Festlegung des Restwertes:
Der Restwert reflektiert die bei sorgfältiger Fahrzeugnutzung während der Leasingzeit
auftretenden, normalen Verschleißerscheinungen des Leasingobjektes.
Der Restwert wird so berechnet, dass er unter Berücksichtigung
aller ausschlaggebenden Faktoren, wie
Leasingzeit,
Fahrleistung,
Verwendungszweck,
zukünftige Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes,
Berücksichtigung technischer Entwicklungen,
bisherige Erfahrungen in Bezug auf die Gebrauchtwagenwertentwicklung,
dem voraussichtlichen Marktwert des Fahrzeuges am Ende der Leasingzeit entspricht.
Beispielrechnungen:
Peter Hausmann, frischgebackener Groß- und Außenhandelskaufmann, erfährt
von seinem Arbeitgeber, dass er in den nächsten Jahren, ca. 40
km von seinem Wohnort entfernt eingesetzt werden soll. Herr Hausmann
benötigt dafür dringend einen kleinen, günstigen Stadtwagen,
der ihn sicher zur Arbeit bringt.
Während seiner Ausbildungszeit hat Herr Hausmann ca. 2.500,00 EUR
angespart, die zur Finanzierung des Autos eingesetzt werden können.
Auf seine Anfrage unterbreitet ihm der Autohändler folgendes Leasing-Angebot
der Automusterbank-Leasing GmbH für den Renault "Twingo".
Mtl. Leasingrate:
49,50 EUR
Leasingsonderzahlung:
1.995,00 EUR
Laufzeit:
24 Monate
Fahrkilometer insgesamt:
20.000
kalkulierter Restwert nach 2 Jahren:
4.790,00 EUR
Überführungskosten:
370,00 EUR
Listenpreis:
8.050,00 EUR zzgl. Überführung
a) Ermitteln Sie die Gesamtkosten des Kfz-Leasings
bei dauerhafter Übernahme des "Twingo" nach 24 Monaten,
bei Rückgabe des "Twingo" nach 24 Monaten.
b) Berechnen Sie die monatliche Belastung für den Fall, dass der "Twingo" übernommen wird.
c) Die Konditionen Ihres Kreditinstitutes für Ratenkredite lauten zur Zeit:
Zinssatz: 0,31% per Monat
10% Rabatt bei Barzahlung auf den Listenpreis
Ermitteln Sie die Gesamtkosten der Finanzierung über einen Ratenkredit
bei dauerhafter Übernahme des "Twingo"
bei Verkauf nach 24 Monaten zum kalkulierten Restwert
d) Berechnen Sie die monatliche Belastung für Herrn Hausmann, die sich aus dem Ratenkredit
ergeben würde.
Beispiellösung:
a)
Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24):
=
1.188,00 EUR
Leasingsonderzahlung:
+
1.995,00 EUR
Überführungskosten:
+
370,00 EUR
Kalkulatorischer Restwert:
+
4.790,00 EUR
Gesamtkosten der Übernahme:
=
8.343,00 EUR
Bei dauerhafter Übernahme des "Twingo" muss Herr Hausmann insgesamt 8.343,00 EUR zahlen.
Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24):
=
1.188,00 EUR
Leasingsonderzahlung:
+
1.995,00 EUR
Überführungskosten:
+
370,00 EUR
Gesamtkosten bei Rückgabe des "Twingo":
=
3.553,00 EUR
Bei Rückgabe des "Twingo" nach 24 Monaten zahlt er insgesamt 3.553,00 EUR.
Der kalkulatorische Restwert von 4.790,00 EUR fällt weg, weil er
den Wagen ja zurückgibt.
Um den kalkulatorischen Restwert bereits in den 24 Monaten anzusparen, muss Herr Hausmann mit
einer monatlichen Mehrbelastung von 199,58 EUR rechnen. Insgesamt betragen
die monatlichen Leasingausgaben 249,08 EUR.
c)
Listenpreis:
=
8.050,00 EUR
Rabatt 10%:
-
805,00 EUR
Preis ohne Überführung:
=
7.245,00 EUR
Überführung:
+
370,00 EUR
Gesamtkosten Auto:
=
7.615,00 EUR
Um Leasing und Ratenkredit vergleichbar machen zu können, wird davon ausgegangen, dass der
Kunde die ersparte Leasingsonderzahlung und die Überführungskosten
als Eigenanteil aufbringt. Der Eigenanteil wird von den Gesamtkosten
subtrahiert und ergibt den Kreditbedarf des Kunden.
Gesamtkosten Auto :
=
7.615,00 EUR
Eigenanteil Kunde (1.995,00 + 370,00):
-
2.365,00 EUR
Kreditbedarf:
=
5.250,00 EUR
Zinsaufwendungen gesamt (0,31% x 24):
+
390,60 EUR
Gesamtkosten Kredit:
=
5.640,60 EUR
Bei dauerhafter Übernahme des "Twingo" muss Herr Hausmann 8.110,60 EUR
(5.745,60 Kredit + 2.365,00 selbsterbrachter Eigenanteil)
bezahlen. Im direkten Vergleich zum Leasing spart er also 232,40 EURO.
Wenn Herr Hausmann den "Twingo" nach 24 Monaten zum kalkulierten Restwert verkauft,
belaufen sich die Kosten auf 3.320,60 EUR (8.110,60 - 4.790,00 kalkulierter
Restwert). Auch hier spart er also 232,40 EURO.
d) Die monatlichen Kosten für den Ratenkredit belaufen sich auf 239,40 EURO. Die monatliche
Belastung ergibt sich aus den Gesamtkosten von 5.745,60 EURO / 24 Monate
Laufzeit. Damit erspart sich Herr Hausmann im Vergleich zur monatlichen
Leasingbelastung 9,68 EURO pro Monat.
Rechenaufgabe:
Autotyp:
Renault Clio
Mtl. Leasingrate:
199,00 EUR
Leasingsonderzahlung:
4.500,00 EUR
Laufzeit:
24 Monate
Fahrkilometer insgesamt:
20.000
kalkulierter Restwert nach 2 Jahren:
10.800,00 EUR
Überführungskosten:
inklusive
Listenpreis:
20.350,00 EUR
1) Erstelle die Gesamtkosten des KFZ-Leasings in EUR
a) bei dauerhafter Übernahme
b) bei Rückgabe des "Clio" nach 24 Monaten
2) Berechne die monatliche Belastung für den Fall, dass der "Clio"
nach 24 Monaten übernommen wird.
3) Als Alternative bietet die Musterbank für Ratenkredite folgende Konditionen:
Zinssatz: 0,36 p.m.
12 % Preisnachlass bei Barzahlung vom Neupreis
Ermittle Sie die Gesamtkosten der Finanzierung des Fahrzeugs über einen Ratenkredit
a) bei dauerhafter Nutzung
b) bei Verkauf des Autos nach 24 Monaten zum kalkulierten Restwert
4) Berechnen Sie die monatliche Belastung, die sich aus dem Retenkredit ergibt.
Lösungen:
1.a)
Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24):
=
4.776,00 EUR
Leasingsonderzahlung:
+
4.500,00 EUR
Überführungskosten:
+
0,00 EUR
Kalkulatorischer Restwert:
+
10.800,00 EUR
Gesamtkosten der Übernahme:
=
20.076,00 EUR
Die Gesamtkosten bei Übernahme des "Clio`s" belaufen sich auf 20.076,00 EUR.
1.b)
Gesamthöhe Leasingraten (mtl. Rate x 24):
=
4.776,00 EUR
Leasingsonderzahlung:
+
4.500,00 EUR
Gesamtkosten bei Rückgabe des Clio:
=
9.276,00 EUR
Bei Rückgabe des Autos nach 24 Monaten belaufen sich die Kosten auf 9.276,00 EUR.
Die monatliche Mehrbelastung
bei geplanter Übernahme nach 24 Monaten beträgt 450,00 EUR.
Insgesamt fallen monatlich 649,00 EUR an.
3.a)
Listenpreis (inkl. Überführung):
=
20.350,00 EUR
Rabatt 12%:
-
2.442,00 EUR
Gesamtkosten Auto:
=
17.908,00 EUR
Eigenanteil Kunde:
-
4.500,00 EUR
Kreditbedarf:
=
13.408,00 EUR
Zinsaufwendungen gesamt (0,36% x 24):
+
1.158,45 EUR
Gesamtkosten Kredit:
=
14.566,45 EUR
Bei dauerhafter Übernahme des Autos belaufen sich die Kosten auf 19.334,61 EUR
(14.834,61 EUR Kredit + 4.500,00 EUR Eigenanteil).
3.b) Bei Verkauf des Autos nach 24 Monaten zum kalkulatorischen Restwert belaufen sich
die Gesamtleasingkosten auf 8.534,61 EUR (19.334,61 EUR - 10.800,00
EUR).
4) Die monatliche Belastung aus dem Ratenkredit beträgt 618,11 EUR (14.834,61
EUR / 24 Monate).
Lösungsweg nicht nachvollziehbar, Bankazub1, 21.01.2019
Hallo, kann mir jmd erklären warum man in beiden Rechenbeispielen bei den Gesamtkreditkosten von 5.640,60 bzw. 14.566,45 dann auf einmal mit 5.745,60 bzw. 14.834,61 (Im Fließtext unter der Tabelle) weiterrechnet (Berechnung der Gesamtkosten bei dauerhafter Übernahme)? Vielen Dank
für 2012 mündliche prüfung immer noch eine top vorbereitung ;) ich finde man versteht sehr wohl deine voraussetzungen und traurig, wenn jemand diese super Erklärungen nicht begreift :) Vielen Dank!
Ist komisch, dass jetzt noch DEM ist. Wäre besser, es umzustellen.
Du solltest vielleicht mal die Voraussetzungen für deine Rechenaufgaben überprüfen!!!!, wolf_karin, 05.05.2003
Deine Angaben zu den Rechenbeispielen sind einfach armselig....
Man sollte vielleicht angeben, dass die Kunden die Sonderzahlung angespart haben, Besonders bei dem zweiten Beispiel
Gut, aber..., , 14.11.2002
Also der Artikel ist gut und auch recht detailiert. jedoch fehlen mir die Begriffe der Teil- und Vollamortisierung. die Abnutzung, bzw Restwert sind angesprochen, in diesem Zusammenhang kann mann dies doch mit einpflechten!!!
C U
PIERRO