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Der Kontokorrentkredit (Dispo)

Wesen:

Unter einem Kontokorrentkredit versteht man die Einräumung eines Kreditlimits auf dem Kundenkonto. Der Kunde kann bis zu dem festgelegten Limit Geld verfügen. Der Kredit kann jederzeit durch Einzahlungen zurückgeführt werden. Für den Kunden bedeutet dies größtmögliche Flexibilität, da er nicht an bestimmte Rückzahlungstermine gebunden ist. Die Zinsberechnung erfolgt nur auf die tatsächliche Inanspruchnahme d.h. der Kunde zahlt nur für den Betrag Überziehungszinsen, den er wirklich beansprucht. Die Abrechnung des Dispos erfolgt über das Girokonto.

Kreditinstitute unterscheiden zwischen einem "echten Dispositionskredit" und "gedulteten Überziehungen". Bei den gedulteten Überziehungen wurde dem Kunden kein Dispositionskredit eingeräumt, er darf sein Konto jedoch ohne vorherige Vereinbarung in Anspruch nehmen. Dafür berechnet die Bank einen höheren Zinssatz als beim Dispositionskredit.

Die Rechtsgrundlage des Kontokorrentkredites bilden:

  • der Kontovertrag.
  • der Kreditvertrag einschliesslich der AGB.
  • die BGB-Bestimmungen über das Darlehen.
  • die Definition des Kontokorrents nach § 355 HGB.

Die Erteilung des Dispositionskredit erfolgt meist ohne einen formellen Kreditvertrag. Das Kreditinstitut teilt dem Kunden die Einrichtung eines Dispos per Kontoauszug oder Brief mit. Die Unterschrift des Kunden wird nicht benötigt. Die Höhe des Dispositionskredites ist i.d.R. abhängig von der Höhe des Vedienstes. Normalerweise beträgt die Höhe des Dispos das Dreifache des monatlichen Nettobezugs.

Bedeutung des Kontokorrentkredites:

Der Kontokorrentkredit erhöht die Dispositionsfreiheit des Kunden. Er dient zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe, als Zwischenkredit oder als Betriebsmittelkredit zur Finanzierung der Produktion. Für das Kreditinstitut stellt er eine wichtige Ertragsquelle dar.

Besicherung des Kontokorrentkredites:

Vor der Limiteingabe überprüft das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Kunden. Dadurch soll das Risiko möglichst gering gehalten werden. Die Kreditfähigkeit wird anhand eines amtlichen Lichtbildausweises überprüft.

Zur Prüfung der materiellen Kreditwürdigkeit kann das Kreditinstitut ...

  • die Einkommensnachweise des Kunden
  • die Kontoumsätze
  • die Schufa-Auskunft
  • Grundbuchauszüge
  • die Selbstauskunft des Kunden

zu Hilfe nehmen.

Kontokorrentkredite werden in vielen Fällen als Blankokredite vergeben. Das Kreditinstitut verzichtet auf Sicherheiten, weil es sich vorher von der Kreditwürdigkeit des Kunden überzeugt hat. Um einen Kontokorrentkredit dennoch abzusichern, kann das Kreditinstitut Sicherheiten hereinnehmen. Der Dispositionskredit kann durch Bürgschaften, Verpfändungen, Grundschulden und Sicherungsübereignung abgesichert werden. Auch kann sich das KI auf sein AGB-Pfandrecht berufen, das dem KI bei vertraglicher Nichterfüllung durch den Schuldner das Recht einräumt, sich an den anderen Vermögenswerten des Kunden zu befriedigen (z.B. durch Auflösung vorhandener Sparbücher).

Vorschriften aus dem BGB: Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 ff BGB)

Das Kreditinstitut muss den Kunden vor der Inanspruchnahme eine Überziehungskredites über

  • die Höchstgrenze des Kredits,
  • die Regelungen der Vertragsbeendigung
  • die Bedingungen, unter denen der Zinssatu geändert werden kann und
  • den zum Zeitpunkt der Information geltenden Zinssatz

informieren.

Spätestens nach der ersten Inanspruchnahme muss das KI die Vertragsbedingungen schriftlich bestätigen. Während der Kreditinanspruchnahme muss der Kunde über Zinssatzänderungen unterrichtet werden (z.B. auf seinem Kontoauszug).

Konditionen & Beendigung des Kreditverhältnisses:

Gemäß Â§ 491 ff BGB dürfen für den Dispositionskredit nur Zinsen berechnet werden (also keine Gebühren). Der Zinssatz ist variabel. Die Zinskapitalisierung erfolgt bei Privatkunden meist vierteljährlich, bei Geschäftskunden monatlich.

Der Kreditnehmer kann das Vertragsverhältniss sofort durch Rückzahlung und Ausgleich des Kontos beenden. Das Kreditinstitut kann das Vertragsverhältniss kündigen und den geschuldeten Kreditbetrag zurückfordern, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben oder keine bzw. geringe Zahlungseingänge erfolgen.

Der gedultete Überziehungskredit

Wesen:

Die gedultete Überziehung ist ein Kredit, der auf einem Girokonto in Anspruch genommen wird, ohne dass vorher eine entsprechende Vereinbarung mit dem KI getroffen worden ist. Die gedultete Überziehung wird zuerst vom Kunden in Anspruch genommen, erst dann trifft das KI die Entscheidung, ob es die Überziehung zulässt und dementsprechend duldet. Die Entscheidung wird dabei maßgeblich von der persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeit des Kunden beeinflusst.

Eine geduldete Überziehung entsteht mit der Möglichkeit der Abweisung und ohne die Möglichkeit der Abweisung durch das KI. Bei Lastschriften im Electronic-Cash-Verfahren darf das KI die Einlösung nicht verweigern. Lastschriften, Darlehensraten und nicht garantierte Schecks müssen vom Kreditinstitut dagegen nicht eingelöst werden.

Vorschriften aus dem BGB: Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 ff BGB)

Das Kreditinstitut muss den Kunden über den Jahreszinssatz, die weiteren Kosten und deren Änderungen während der Dauer der Überziehung informieren, wenn die gedultete Überziehung länger als drei Monaten besteht.

Kosten der gedulteten Überziehung:

Der Zinssatz einer gedulteten Überziehung ist höher, als der Zinssatz eines Dispositionskredites (i.d.R. um 3 bis 5 %). Anstelle eines erhöhten Zinssatzes können die Kreditinstitute auch laufzeitunabhängige Kosten berechnen.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
KKK vs. Dispo, guller, 14.10.2010
Kontokorrentlinie (auch KKK) wird einem Firmenkunden eingeräumt, oft in hohen Beträgen z.B. 50.000 € Dispo wird einem Privatkunden in Abhängigkeit des Nettoeinkommens (oft 3-facher Gehaltseingang) eingeräumt
Dispo und KKK...., air_canada, 10.11.2007
Bei PK ist es der Dispo bzw. KKK und bei FK heißt es doch Betriebsmittelkredit oder nicht?....
Nicht schlecht aber..., SpkZicke, 24.03.2004
was mir hier fehlt, ist die Unterscheidung zwischen Kontokorrentkredit und Dispositionskredit. Soweit ich informiert bin macht man da unterschiede zwischen Pk und Fk (Privatkunden und Firmenkunden) Dispo=> PK KKK => FK Und mal wird von kkk gesprochen und mal von Dispo, und ich weiß nicht ob man damit die FK meint oder dies dann nur für PK zutrifft. Ansonsten super zum nacharbeiten.

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