Unter einem Kontokorrentkredit versteht man die Einräumung eines
Kreditlimits auf dem Kundenkonto. Der Kunde kann bis zu dem festgelegten
Limit Geld verfügen. Der Kredit kann jederzeit durch Einzahlungen
zurückgeführt werden. Für den Kunden bedeutet dies größtmögliche
Flexibilität, da er nicht an bestimmte Rückzahlungstermine
gebunden ist. Die Zinsberechnung erfolgt nur auf die tatsächliche
Inanspruchnahme d.h. der Kunde zahlt nur für den Betrag Überziehungszinsen,
den er wirklich beansprucht. Die Abrechnung des Dispos erfolgt über
das Girokonto.
Kreditinstitute unterscheiden zwischen einem "echten Dispositionskredit" und
"gedulteten Überziehungen". Bei den gedulteten Überziehungen
wurde dem Kunden kein Dispositionskredit eingeräumt, er darf sein
Konto jedoch ohne vorherige Vereinbarung in Anspruch nehmen. Dafür
berechnet die Bank einen höheren Zinssatz als beim Dispositionskredit.
Die Rechtsgrundlage des Kontokorrentkredites bilden:
der Kontovertrag.
der Kreditvertrag einschliesslich der AGB.
die BGB-Bestimmungen über das Darlehen.
die Definition des Kontokorrents nach § 355 HGB.
Die Erteilung des Dispositionskredit erfolgt meist ohne einen formellen Kreditvertrag.
Das Kreditinstitut teilt dem Kunden die Einrichtung eines Dispos per
Kontoauszug oder Brief mit. Die Unterschrift des Kunden wird nicht benötigt.
Die Höhe des Dispositionskredites ist i.d.R. abhängig von
der Höhe des Vedienstes. Normalerweise beträgt die Höhe
des Dispos das Dreifache des monatlichen Nettobezugs.
Bedeutung des Kontokorrentkredites:
Der Kontokorrentkredit erhöht die Dispositionsfreiheit des Kunden. Er dient zur Überbrückung
kurzfristiger Liquiditätsengpässe, als Zwischenkredit oder
als Betriebsmittelkredit zur Finanzierung der Produktion. Für das
Kreditinstitut stellt er eine wichtige Ertragsquelle dar.
Besicherung des Kontokorrentkredites:
Vor der Limiteingabe überprüft das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit und
Kreditfähigkeit des Kunden. Dadurch soll das Risiko möglichst
gering gehalten werden. Die Kreditfähigkeit wird anhand eines amtlichen
Lichtbildausweises überprüft.
Zur Prüfung der materiellen Kreditwürdigkeit kann das Kreditinstitut ...
die Einkommensnachweise des Kunden
die Kontoumsätze
die Schufa-Auskunft
Grundbuchauszüge
die Selbstauskunft des Kunden
zu Hilfe nehmen.
Kontokorrentkredite werden in vielen Fällen als Blankokredite vergeben. Das Kreditinstitut
verzichtet auf Sicherheiten, weil es sich vorher von der Kreditwürdigkeit
des Kunden überzeugt hat. Um einen Kontokorrentkredit dennoch abzusichern,
kann das Kreditinstitut Sicherheiten hereinnehmen. Der Dispositionskredit
kann durch Bürgschaften, Verpfändungen, Grundschulden und
Sicherungsübereignung abgesichert werden. Auch kann sich das KI
auf sein AGB-Pfandrecht berufen, das dem KI bei vertraglicher Nichterfüllung
durch den Schuldner das Recht einräumt, sich an den anderen Vermögenswerten
des Kunden zu befriedigen (z.B. durch Auflösung vorhandener Sparbücher).
Vorschriften
aus dem BGB: Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 ff BGB)
Das Kreditinstitut muss den Kunden vor der Inanspruchnahme eine Überziehungskredites
über
die Höchstgrenze des Kredits,
die Regelungen der Vertragsbeendigung
die Bedingungen, unter denen der Zinssatu geändert werden kann und
den zum Zeitpunkt der Information geltenden Zinssatz
informieren.
Spätestens nach der ersten Inanspruchnahme muss das KI die Vertragsbedingungen
schriftlich bestätigen. Während der Kreditinanspruchnahme
muss der Kunde über Zinssatzänderungen unterrichtet werden
(z.B. auf seinem Kontoauszug).
Konditionen & Beendigung des Kreditverhältnisses:
Gemäß Â§ 491 ff BGB dürfen für den Dispositionskredit
nur Zinsen berechnet werden (also keine Gebühren). Der Zinssatz
ist variabel. Die Zinskapitalisierung erfolgt bei Privatkunden meist
vierteljährlich, bei Geschäftskunden monatlich.
Der Kreditnehmer kann das Vertragsverhältniss sofort durch Rückzahlung und
Ausgleich des Kontos beenden. Das Kreditinstitut kann das Vertragsverhältniss
kündigen und den geschuldeten Kreditbetrag zurückfordern,
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert
haben oder keine bzw. geringe Zahlungseingänge erfolgen.
Der gedultete Überziehungskredit
Wesen:
Die gedultete Überziehung ist ein Kredit, der auf einem Girokonto in
Anspruch genommen wird, ohne dass vorher eine entsprechende Vereinbarung
mit dem KI getroffen worden ist. Die gedultete Überziehung wird
zuerst vom Kunden in Anspruch genommen, erst dann trifft das KI die
Entscheidung, ob es die Überziehung zulässt und dementsprechend
duldet. Die Entscheidung wird dabei maßgeblich von der persönlichen
und materiellen Kreditwürdigkeit des Kunden beeinflusst.
Eine geduldete Überziehung entsteht mit der Möglichkeit der Abweisung und ohne die Möglichkeit
der Abweisung durch das KI. Bei Lastschriften
im Electronic-Cash-Verfahren darf das KI die Einlösung nicht verweigern.
Lastschriften, Darlehensraten und nicht garantierte Schecks müssen
vom Kreditinstitut dagegen nicht eingelöst werden.
Vorschriften aus dem BGB: Verbraucherdarlehensvertrag
(§ 491 ff BGB)
Das Kreditinstitut muss den Kunden über den Jahreszinssatz, die weiteren Kosten und
deren Änderungen während der Dauer der Überziehung informieren,
wenn die gedultete Überziehung länger als drei Monaten besteht.
Kosten der gedulteten Überziehung:
Der Zinssatz einer gedulteten Überziehung ist höher, als der Zinssatz eines Dispositionskredites
(i.d.R. um 3 bis 5 %). Anstelle eines erhöhten Zinssatzes können
die Kreditinstitute auch laufzeitunabhängige Kosten berechnen.
Kontokorrentlinie (auch KKK) wird einem Firmenkunden eingeräumt, oft in hohen Beträgen z.B. 50.000 €
Dispo wird einem Privatkunden in Abhängigkeit des Nettoeinkommens (oft 3-facher Gehaltseingang) eingeräumt
was mir hier fehlt, ist die Unterscheidung zwischen Kontokorrentkredit und Dispositionskredit.
Soweit ich informiert bin macht man da unterschiede zwischen Pk und Fk (Privatkunden und Firmenkunden)
Dispo=> PK
KKK => FK
Und mal wird von kkk gesprochen und mal von Dispo, und ich weiß nicht ob man damit die FK meint oder dies dann nur für PK zutrifft.
Ansonsten super zum nacharbeiten.