Im Modell der freien Marktwirtschaft ist die Freiheit des Einzelnen oberster Grundsatz. Die
Ansprüche der Gesellschaft treten demgegenüber in den Hintergrund.
Damit der einzelne sich im Wirtschaftsleben weitgehend uneingeschränkt
entfalten kann, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt
sein.
1. Vertragsfreiheit:
Sie beinhaltet das Recht des einzelnen, seine Beziehungen zu anderen
durch freie Vereinbarungen zu ordnen. Hierbei sind die Wirtschaftssubjekte
keinerlei staatlichen Beschränkungen unterworfen. Sie können
Verträge beliebiger Art und jedweden Inhalts abschließen
(Vertragseingehungs- und -gestaltungsfreiheit), so z.B. Kauf-, Werk-,
Miet-, Pacht-, Arbeits-, Gesellschafts- und Versicherungsverträge.
Die Gefahr einer so weitgehenden Vertragsfreiheit besteht darin, dass sie der wirtschaftlich
Stärkere zum Nachteil des sozial Schwächeren mißbrauchen
kann, bspw. beim Abschluss von Arbeitsverträgen oder zur Beseitigung
unliebsamer Mitbewerber.
2. Freie wirtschaftliche Betätigung:
Die Arbeitnehmer sind frei in der Wahl ihres Berufes und in der Wahl ihres Arbeitsplatzes.
Die Unternehmer haben umfassende Freiheitsrechte, so u.a. das Recht, ...
- ohne staatliche Beschränkungen einen Gewerbebetrieb gründen zu können (Gewerbefreiheit);
- sich an jedem beliebigen Standort niederlassen zu können (Niederlassungsfreiheit);
- in jedem beliebigen Umfang Kapital gewinnbringend im Wirtschaftsprozess einzusetzen (Investitionsfreiheit);
- in jedem beliebigen Markt wirtschaftlich tätig zu werden (freier Zugang zu den Märkten);
- nach Belieben Waren zu importieren oder zu exportieren (Freihandel).
Die Konsumenten können frei über ihr Einkommen verfügen. Sie entscheiden
darüber, was, wieviel und wo sie kaufen wollen (Konsumfreiheit)
und wieviel von ihrem Einkommen gespart werden soll (Sparfreiheit).
3. Privateigentum an den Produktionsmitteln:
Ohne Privateigentum an den Produktionsmitteln gibt es keine Marktwirtschaft.
Privateigentum und Marktwirtschaft hängen somit eng miteinander
zusammen.
Privateigentum ist die Grundlage des Erwerbsstrebens in der Marktwirtschaft. Die Möglichkeit,
Gewinne zu erzielen und Eigentum zu bilden, ist der stärkste Leistungsanreiz
in der Marktwirtschaft.
Ohne die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel können die
Unternehmer nicht selbstständig (autonom) planen. Sie werden dann
auch nicht bereit sein, das Risiko im Wirtschaftsprozess zu übernehmen,
so dass wichtige Investitionen unterbleiben.
Fragen:
1.) Was darf der Staat in der freien Marktwirtschaft auf keinen Fall tun ?
2.) Welcher Grundsatz gilt in der freien Marktwirtschaft ?
3.) Welche Antriebskräfte wirken in der freien, sich selbst überlassenen Wirtschaft ?
4.) Welche Freiheitsrechte müssen gewährt werden, damit sich der einzelne in der freien Marktwirtschaft uneingeschränkt entfalten kann ?
5.) Welche Bedeutung hat das Privateigentum an den Produktionsmitteln für die freie Marktwirtschaft ?
Lösungen:
1.) Er darf nicht in den wirtschaftlichen Ablauf eingreifen.
2.) "Laßt alles laufen, wie es läuft, die Welt ordnet sich von selbst."
3.) Es wirkt das freie Spiel der Kräfte. Einzelinteressen werden wie durch eine "unsichtbare Hande" auf das Gesamtinteresse gelenkt.
4.) Vertragsfreiheit, freie wirtschaftliche Betätigung, Privateigentum an den Produktionsmitteln
5.) Ohne Privateigentum an den Produktionsmitteln gibt es keine Marktwirtschaft.
Das Privateigentum ist die Grundlage des Erwerbslebens. Ohne die uneingeschränkte
Verfügungsgewalt können Unternehmer nicht selbstständig
planen.