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Smartphone als Ausweis

04.07.2013 - „Zeig mir Dein Handy, und ich sage Dir, wer Du bist.“ Bezog sich dieser Satz bislang eher auf den persönlichen Lifestyle und die Zugehörigkeit zu einem gesellschaftlichen Milieu, so könnte das Smartphone in Zukunft offiziell zur Identifikation dienen. Jeder vierte Bundesbürger (24 Prozent) kann sich vorstellen, seinen Ausweis zu Hause zu lassen und sich unterwegs mit seinem Smartphone zu identifizieren.

Das sind rund 17 Millionen Deutsche. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des BITKOM. „Viele Verbraucher werden zukünftig ohne Portemonnaie aus dem Haus gehen und sich per App oder speziellem Chip mit dem Smartphone sicher ausweisen – ob bei der Bank oder der Mietwagenfirma“, sagt BITKOM-Experte Dr. Pablo Mentzinis. Daten müssen nicht mehr umständlich per Hand eingegeben werden. Das Smartphone als Ausweis können sich überdurchschnittlich viele Männer (28 Prozent), Jüngere (41 Prozent aller Personen zwischen 14 und 29 Jahren) und Ostdeutsche (31 Prozent) vorstellen.

Für Behördengänge und andere wichtige Geschäfte bleibt der neue Personalausweis im Chipkartenformat die wichtigste Karte. Auf immer mehr Verwaltungsportalen können sich Bürger mit dem neuen Personalausweis ausweisen und Anträge elektronisch stellen. Allerdings brauchen Nutzer dafür einen Kartenleser für ihren Rechner. Spätestens ab 2015 soll das Smartphone als Kartenleser für den neuen Personalausweis einsetzbar sein. Der neue Funkstandard NFC erlaubt künftig eine einfache und sichere Kommunikation per Handy. „Schon heute zeigen Länder wie Österreich mit der Handysignatur, dass man mit jedem Mobilgerät via SMS auch Formulare unterschreiben kann“, sagt Mentzinis.

Viele Deutsche wollen auch ihr Portemonnaie durch das so genannte Mobile Wallet auf dem Smartphone ersetzen. Jeder Siebte (14 Prozent) kann sich vorstellen, auf sein Portemonnaie komplett zu verzichten und nur noch mit dem Smartphone zu bezahlen. Das sind umgerechnet knapp 10 Millionen Personen. Mentzinis: „Das Smartphone wird für immer mehr Verbraucher auch zum Ausweis, Portemonnaie, Schlüssel und zur Musikbox.“

Quelle: BITKOM

Autor(en): Bankfachklasse

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 04.07.2013
Quelle: Bankazubis.de

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