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Risikovorsorge: Schuldenkrise als Vorbild für künftige Entwicklungen

BANKMAGAZIN-Gastautor Andreas Huthmann, Niederlassungsleiter und Prokurist der FAS AG in Düsseldorf, kommentiert die Wertberichtigungen für Griechenlandanleihen und spricht über zukünftige Entwicklungen in der Rechnungslegung.

Kaum ein Thema beschäftigt die Bankenbranche aktuell stärker als die Schuldensituation der so genannten PllGS-Staaten. Nicht ein einziger Jahres- oder Halbjahresabschluss der größten Banken Deutschlands kommt daher ohne eine Beschreibung der Staatsschulden-Situation aus. Die Abschreibungsquoten für Griechenlandengagements bewegen sich dabei in der Regel zwischen 21 Prozent und 50 Prozent, mit der Spitze bei 51,6 Prozent.

Regelungen zur Wertberichtigung sind problematisch
Aus Sicht der Rechnungslegung ist aus dieser Analyse heraus auch erkennbar, dass die Regelungen zur Wertberichtigung im Besonderen problembehaftet sind. So reagieren zu Marktpreisen bewertete Instrumente, wie Anleihen, zwar normalerweise relativ frühzeitig, nämlich wenn sich die Markterwartungen zu den Schuldnern verschlechtern. In den Jahres- und Halbjahresabschlüssen war der Großteil der Buchwerte, 58,2 Prozent, aber zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Hier erfolgt eine Erfassung der Wertverluste unter Umständen erst sehr spät, nämlich wenn ein Ausfall unmittelbar bevorsteht. Für das vorherrschende Bilanzierungssystem IFRS gibt es dabei einen vordefinierten Prozess, der anhand objektiver Kriterien einen Ausfall feststellen soll. Vorsorgliche Wertberichtigungen sind nach IFRS maximal in Form der Portfoliowertberichtigungen möglich.

"3-Bucket-Approach" soll Abhilfe schaffen
Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) bietet Banken dagegen die stillen Reserven nach § 340f HGB und die offenen Reserven nach § 340g HGB. Zumindest kündigt sich für IFRS eine Änderung hierzu bereits an. Am Ende des Ersetzungsprojektes zum IAS 39 soll der IFRS 9 entstehen, der auch die Wertberichtigungen für Finanzinstrumente regeln soll. Ein neues Modell antizyklischer Risikovorsorge soll darin Einzug finden. Der zuletzt diskutierte Ansatz, der "3-Bucket-Approach", erwartet für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente eine dreistufige Risikovorsorge. In der ersten Stufe werden für alle nicht wertgeminderten Finanzinstrumente anhand statistischer Modelle der "Erwartete Ausfall" für eine bestimmte Laufzeit (ein oder zwei Jahre) ermittelt und in eine Vorsorgeposition "geparkt". Vorteil hierbei ist, dass aus Basel ll bzw. aus Basel lll heraus sowie für modernes Controlling ("Risk-Adjusted Pricing") die dafür notwendigen Daten häufig ohnehin ermittelt werden.

Modell mit antizyklischen Effekten
Bei Auftreten erster Schwierigkeiten des Schuldners wird das Finanzinstrument in "Bucket" zwei umgegliedert. In diesem "Bucket" wird für alle Finanzinstrumente, für die ein Wertverlust vermutet wird, der aber noch nicht eindeutig identifizierbar ist, ebenfalls ein (nun gestiegener) "Erwarteter Ausfall" berechnet und verbucht. Allerdings erfolgt die Verbuchung nicht auf Einzelkreditebene, sondern auf Portfolioebene, und auch nicht auf eine beschränkte Laufzeit, sondern über die gesamte Restlaufzeit. Der dritte "Bucket" entspricht dann dem bisherigen Prinzip: Der Ausfall wurde festgestellt und als Aufwand erfasst. Der klare Vorteil dieses Ansatzes: Bereits bei Eingehung der Geschäfte wird eine Risikovorsorge gebildet, die im Falle des Ausfalls den Verlust reduziert. Dabei werden risikoreichere Geschäfte aufgrund der höheren Risikoprämie mit höheren Vorsorgebeträgen berücksichtigt. Insgesamt erhöht das auch die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Banken, da die Risikoprämien nicht vollständig (wie derzeit) in guten Zeiten als Gewinn vereinnahmt werden. Außerdem werden die Wertberichtigungen bei Ausfall gemindert, wovon man sich einen antizyklischen Effekt verspricht. Die Implementierung dieser Prozesse erfordert jedoch hohes Know-How und damit Ressourcen in den Instituten.

Quelle: Bankmagazin.de

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 16.11.2011
Quelle: Bankazubis.de

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