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Unternehmen informieren sich im Web über Bewerber

Bei der Auswahl neuer Mitarbeiter recherchiert gut die Hälfte (52 Prozent) aller Unternehmen im Internet über ihre Bewerber. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter 1.500 Geschäftsführern und Personalverantwortlichen ergeben.

Im Vergleich zur Befragung im Vorjahr ist der Anteil leicht um drei Prozentpunkte gestiegen. „Viele Arbeitgeber machen sich im Internet ein Bild über ihre potenziellen Mitarbeiter“, sagte BITKOM-Präsident Professor Dieter Kempf. „Jeder Bewerber sollte wissen, was über ihn im Internet steht und darauf achten, was er selbst oder andere über ihn im Web verbreiten.“

Laut der BITKOM-Umfrage nutzen 49 Prozent der Firmen Internet-Suchmaschinen, um Informationen über Bewerber zu gewinnen. Ein Fünftel (21 Prozent) recherchiert in sozialen Online-Netzwerken, die einen beruflichen Schwerpunkt haben, zum Beispiel Xing oder LinkedIn. 19 Prozent aller Unternehmen suchen auch in sozialen Online-Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ, die eher für die Kontaktpflege im privaten Umfeld genutzt werden.

Rechtlich ist es weiterhin zulässig, im Internet nach Bewerbern zu suchen. Ein Gesetz der Bundesregierung zum Mitarbeiterdatenschutz, das auch diesen Punkt regeln sollte, befindet sich bereits seit längerer Zeit in parlamentarischen Beratungen. Laut Entwurf soll die Recherche über Bewerber künftig nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein. Die Online-Suche nach Informationen mit eher privatem Charakter hätte dann zu unterbleiben. „Wie die Internet-Recherchen der Personalabteilungen in der Praxis überprüft werden sollen, ist aber unklar“, sagte Kempf. Das neue Datenschutzgesetz für Beschäftigte muss noch den Bundestag passieren und könnte im kommenden Jahr in Kraft treten.

Für Bewerber besteht die Gefahr, dass die Personaler im Internet Widersprüche im Lebenslauf, unvorteilhafte Fotos oder schädliche Äußerungen finden. Solche Informationen über die eigene Person können unter Umständen auch von anderen Internetnutzern ohne das Wissen oder die Zustimmung des Bewerbers eingestellt worden sein.

Der BITKOM gibt Hinweise, worauf Bewerber achten sollten:

■Sich selbst suchen: Wer seinen Namen in Suchmaschinen eingibt, bekommt schnell einen Überblick, was über ihn im Web zu finden ist. Neben Google, Bing und Yahoo gibt es dafür spezielle Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123People.
■Eigene Präsenz aufbauen: Profile in Online-Netzwerken oder eine eigene Website erscheinen in den Ergebnislisten der Suchmaschinen in der Regel oben und bestimmen damit die Außenwirkung. Für das Anlegen eines persönlichen Profils eignen sich berufliche Online- Netzwerke wie Xing und LinkedIn sowie Jobportale wie Stepstone oder Monster.
■Meinungen kontrolliert äußern: Wer sich im Internet in Blogs oder Foren mit kompetenten Beiträgen äußert, wird positiv wahrgenommen. Beleidigende Äußerungen sind dagegen Tabu. Wer sich privat zu Hobbys oder auch Krankheiten austauschen will, muss nicht seinen echten Namen nennen. Ein beliebiger Benutzername (Nickname) ist in der Netzgemeinde weithin akzeptiert.
■Unvorteilhafte Fotos entfernen: Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Veröffentlichen Privatpersonen oder Betreiber von Webseiten unvorteilhafte Fotos, kann man die Entfernung aus dem Internet verlangen.
■Im Fall der Fälle: Sollten sich falsche oder unvorteilhafte Inhalte über die eigene Person im Internet häufen, kann professionelle Hilfe sinnvoll sein. Einige Agenturen haben sich darauf spezialisiert, gegen Bezahlung unerwünschte Inhalte aus dem Internet zu entfernen und beim Aufbau der individuellen Online-Reputation zu helfen.

Quelle: Bankfachklasse.de

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 21.10.2011
Quelle: Bankazubis.de

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