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Kritik am Prüfungsteil Bankwirtschaft

Bankwirtschaft Teil I

1. Fall

Frage d
Die Frage nach möglichen Vorteilen der Bedingung cif für den Exporteur deckt einen Randbereich des Außenhandels ab. Nur in Banken mit einem großen Außenhandelsbereich wird diese Frage eine Bedeutung haben. Sinn der Ausbildung ist es aber, das Standardwissen zu vermitteln.

Frage fa
Wie ich Ihnen schon in einem separaten Fax geschrieben habe, ist die Musterantwort fachlich falsch. Der Importeur erhält gegen Vorlage eines Originals die Ware ausgeliefert. Die restlichen Originale werden in diesem Fall ungültig. Nur der Exporteur muss den vollen Satz vorlegen.
Bitte informieren Sie die Prüfungskommissionen über diesen Fehler, damit es nicht zu falschen Bewertungen kommt.

2. Fall

Frage c
Vermutlich wollten Sie für die erste Grundschuld einen höheren Wert als 20.000,00 DM eintragen. So deckt sie den Kredit von 15.000,00 EUR nicht ab. Natürlich ist es möglich, das für den Kredit weitere Sicherheiten hereingenommen wurden. Die Prüflinge wurden auf jeden Fall durch die Aufgabenstellung verunsichert.

Frage d und e
Unverständlich ist mir, wie Sie ein so extremes Randthema zum Prüfungsthema machen konnten. Die von mir gefragten Fachleute aus verschiedenen Banken konnten sich an einen ähnlichen Fall in der Praxis nicht erinnern. Außerdem sagten sie einhellig, dass sie die Grundschuld so auch nicht für die Kreditsicherung akzeptieren würden. Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass Sie die Grundschuld zugunsten Ludwig Meerstein an die Eheleute Burger abtreten wollen, die dann durch Burgers wahrscheinlich wiederum an eine Bank abgetreten wird. Im Grundbuch würde aber weiterhin Ludwig Meerstein als Grundpfandgläubiger stehen. Was für eine unübersichtliche Situation. Eine Aufgabe für Jurastudenten.

Außerdem macht der Fall keine Angaben, ob die Eigentümergrundschuld nicht noch einen Kredit absichert. Das wäre für die Beantwortung von
e) wichtig.

Meiner Meinung nach müssten Sie konsequenterweise diese Fragen herausnehmen und jede Antwort als richtig werten.

Bankwirtschaft Teil II

10. Aufgabe

Warum geben Sie hier nicht den Hinweis auf die Tageberechnung nach der Formel act/act. Dies haben Sie bisher immer getan und halte ich auch für sehr sinnvoll. Sicher hätten die Prüflinge nach der Formelsammlung nicht anders handeln können. Aber dafür hätten Sie wissen müssen, dass 1999 für die Börse schon ein Eurojahr war. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie aber ihre Ausbildung noch nicht begonnen. Zusätzlich müssen sie die Industrieobligation zu den Rentenwerten zuordnen. Zwei Unsicherheiten, die Sie durch einen kleinen Hinweis aus der Welt geschaffen hätten.

Sinn dieser Aufgabe ist es doch, den Termin für die Stückzinsvaluta zu errechnen. Dies prüfen Sie nach beiden Methoden (30/360 und act/act) ab. Also lassen Sie bitte auch beide Methoden als Lösung zu.

Auf jeden Fall müssen Sie folgenden Algorithmus in 10 b ebenfalls akzeptieren: 12.000 x 5,9 x a / 36.000. Denn sonst verlieren die Prüflinge, die nach der kaufmännischen Methode gerechnet haben, 5 Punkte, obwohl sie das Problem der Frage erkannt haben.

15. Aufgabe

Unglücklich ist in der Aufgabenstellung der Begriff der Nettomiete. Hiermit meinen Sie sicher die Miete abzüglich Nebenkosten. Oder haben Sie sich in der Begriffswahl geirrt? Bei der Vergleichsmiete fällt der Begriff Netto nicht. Diese Nettomiete ist aber auch der Bruttoertrag, von dem die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden, und dann erhält man den Nettoertrag. Für die Auszubildenden sicher verwirrend.

Ungerecht wäre es auch, wenn Sie bei 15a und b jeweils 4 Punkte abziehen, wenn Prüflinge übersehen haben, den Beleihungswert auf volle 10.000,00 EUR abzurunden. Das gilt besonders beim Sachwert, denn 1.288.000,00 EUR ist doch ein runder Ertrag. Hier keine Teilbewertung vorzunehmen ist rechtlich sicher angreifbar.

16. Aufgabe

Besser wäre es gewesen, Sie hätten nur nach der Rangfolge der Rechte gefragt und den Begriff der Zwangsvollstreckung weggelassen, denn zumindest das Wegerecht in Abteilung II hat keine Bedeutung für die Rangfolge bei der Zwangsvollstreckung. Das ZVG unterscheidet hier nach verschiedenen Rangklassen.

Heinz Rotermund

Veröffentlicht von: karo78
Datum: 02.12.2002
Quelle: www.heinz-rotermund.de

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