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Bereich Auslandsgeschäft
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Ausland, Akkreditiv
 
sid
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.12.2005 12:11 - Geaendert am: 22.12.2005 13:56
"ausgestellt an Order und blankon indossiert"

was meint dieser Satz bezogen auf ein Seekonnossement?

Hat hier niemand Ahnung von Auslandsgeschäft oder bin ich im verkehrten Bereich mit meinem Beitrag?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.12.2005 16:25
Das Konnossement wird durch diesen Zusatz "blanko indossiert" als Orderpapier zum Inhaberpapier, d.h. die Konnossemente und damit die Ware können einfach übertragen und weitergegeben werden.
sid
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.12.2005 08:28 - Geaendert am: 23.12.2005 08:30
vielen dank...stimmt eigentlich logisch, hab mal wieder voll auf dem schlauch gestanden

:-)

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"Wenn unsere Träume wahr werden, was ist dann mit unseren Albtäumen?"

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2005 12:37
... nur wie kann man sich ein Blankoindossament vorstellen?
sid
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.12.2005 14:04
gute frage, wie man sich das dann vorstellen kann...

spontan würe ich sagen, muss das Konnossement dann diesen Vermerk enthalten [an order....] und muss indossiert sein, sprich unterschrieben, weil ein indossament ja der Weitergabevermerk ist .

so würde ich das spontan beschreiben, aber mit sicherheit kann man sich das ganze dann nur schwer vorstellen, weil es recht abstrakt ist, wie das akkreditiv ja auch.

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"Wenn unsere Träume wahr werden, was ist dann mit unseren Albtäumen?"

Kati_wen
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.12.2005 08:59
Also `n blankoindossament ist nur die unterschrift hinten auf den scheck; `n vollindossament beinhaltet zusätzlich den text "für mich an die order....."

LG
 

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