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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Alterseinkünftegesetz
 
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2005 10:53
Halli hallo,

kann mir irgendjemand kurz und bündig das wichtigste über das Alterseinkünftegesetz erklären?

Vielen Dank
nani

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2005 13:37
Am besten ist es, wenn Du jemanden von eurer Versicherung fragst! Die kennen sich damit am besten aus!
Tresa
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.12.2005 14:12
Also ich habe da mal was aus unserm System rausgesucht.
Weiß aber leider nicht ob ich damit deine Frage beantworte:

Wiederkehrende Bezüge

Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Renten:

z.B. Altersruhegelder aus der gesetzlichen Rentenversicherung
und aus privaten Rentenversicherungen

Diese Einkünfte sind teilweise nicht voll einkommensteuerpflichtig, sondern nur der Ertragsteil
(= Anteil der Bruttorente, der versteuert werden muß).

Die prozentuale Höhe des Ertragsteils richtet sich ab 2005 nach der Art der Rente und für eine Übergangszeit bis 2025 nach dem Jahr des Eintritts in die Rentenzahlung.



Ab dem Renteneintrittsjahr 2025 sind dann 100 % der Rente steuerpflichtig.

Gesetzliche Rente und Rüruprente(Tarife neu ab 2005): Ab 2005 werden 50 % der Rente steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für Bestandsrenten, als auch für Rentenjahrgänge, die im Jahr 2005 erstmals Rente beziehen. Dieser Anteil wächst für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2020 in Schritten von zwei Prozentpunkten auf 80 %. Danach wird er jährlich um einen Prozentpunkt bis 2040 auf 100 % angehoben.

Der sich aus dem Prozentsatz (Ertragsanteil) bei Rentenbeginn ergebende EUR-Betrag, der steuerfrei gestellt wird, bleibt für die gesamte Rentenbezugszeit erhalten.


Beispiel:

Ein Mann tritt 2006 ins Rentenalter ein und bezieht eine monatliche
Rente von EUR 1.000 Ertragsanteil = 52 % = 48 % steuerfrei

EUR 1.000 x 12 Monate = 12.000 EUR
abzügl. steuerfreier Anteil = ./. 5.760 EUR (der steuerpflichtige Anteil = Ertragsanteil = 6240 EUR = 52 %) abzügl. WK-Pauschbetrag = ./. 102 EUR
steuerpflichtige Einkünfte = 6.138 EUR


Durch Rentensteigerung erhält der Mann 2008 eine mtl. Rente von EUR 1.100

EUR 1.100 x 12 Monate = 13.200 EUR
abzügl. steuerfreier Anteil = ./. 5.760 EUR (der steuerpflichtige Anteil = Ertragsanteil = 7440 EUR = 56 %)
abzügl. WK-Pauschbetrag = ./. 102 EUR

steuerpflichtige Einkünfte = 7.338 EUR
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2005 19:16 - Geaendert am: 21.12.2005 19:20
Das Einkommensteuergesetz gibt an § 79 Auskunft über Riester-Verträge.

Es gibt folgende Angebote, die zertifiziert sind:
- Banksparverträge
- Aktienfondssparverträge
- Rentenversicherungsverträge

Berechtigte:
- rentenversicherungsprflichte Arbeiter
- rentenversicherungsprflichte Angestellte
- rentenversicherungsprflichte Landwirte, Handwerker
- Beamte

Es gibt
- Grundzulagen
- Kinderzulagen

Man muss einen bestimmten Prozent des Vorjahresbruttoentgelts einzahlen, um die volle Förderunge zu bekommen.
Zulagen sind für Familien, die Steuervorteile für Gutverdienende interessant.

usw.
Lorchen-Heidemarie
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.03.2006 14:59
Wann kam denn da nochmal der Altersentlastungsbetrag zum Einsatz?
 

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