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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Realkredit und Personalkredit
 
Dr_Zoidberg
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2005 11:57
Könnte mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
ich weiss, dass realkredite bessere konditionen haben. aber wie man das festsetzt ist mir noch nicht ganz klar, also die sache mit den 60% für rk`s und 80% für pk`s. was ist das?
würde mich über antworten freuen!
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2005 13:18 - Geaendert am: 15.12.2005 13:18
Mit den Prozentzahlen, die du hier wohl meinst, ist der Beleihungsauslauf des jeweiligen Darlehens gemeint.

Das heisst das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe (z.B. 60.000 Euro) und Beleihungswert (z.B. 100.000 Euro) des Objektes. (Hier dann 60%).

Je geringer der Beleihungsauslauf umso besser natürlich für die Bank, da die Wahrscheinlichkeit bei der Sicherheitenverwertung das Geld zurückzubekommen, größer wird.
Folglich spiegelt sich der Umstand natürlich auch im Zinssatz für den Kunden wieder.
Huelya0210
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.12.2005 16:00
Realkrediten sind mit Grundschulden abgesichert. Allerdings nur inder 60% Grenze des BW. Bsp.

BW= 100.000€
60%= 60.000€
80%= 80.000€

Kredit= 50.000€

der Kredit ist somit im Vollem Umfang mit GS abgesichert die unter der 60% Grenze liegen,deshalb spricht man von einem Realkredit.

Bei einem PK- Kredit ist der Kredit auch durch GS abgesichert allerding übersteigt diese die 60% BW- Grenz.

Bsp.

BW= 100.000€
60%=60.000€
80%= 80.000€

Kredit = 70.000€

ist somit über 60% aber immernoch inder 80% Grenze.

FORCA PORTUGAL!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2005 21:29 - Geaendert am: 15.12.2005 21:33
Beide Begriffe stammen aus einer Sparkassensatzung.

Realkredit ist ein Kredit, der durch Sachen gesichert ist. Er steht im Gegensatz zum Personalkredit

Ein Personalkredit ist ein Kredit, der durch schuldrechtliche Verpflichtungen von Personen abgesichert ist. Dabei unterscheidet man zwischen einfachen und verstärkten Personalkrediten.

Der Realkredit wird durch bewegliche oder unbewegliche Sachen abgesichert. Man bezeichnet ihn deshalb auch als dinglich gesicherten Kredit.
Die Sparkasse gewährt Darlehen gegen Grundpfandrechte nach Maßgabe der von der obersten Aufsichtsbehörde erlassenen Beleihungsgrundsätze.
 

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