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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Spekulationsgewinne
 
Derber
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.12.2005 22:06
Wie ist die neue Regelung:
Lese immer nur vom Wegfall der Frist und der Abgeltungssteuer in Höhe von 20%.

Was stimmt den nun! Oder gibt es nch keine amtliche Lösung.

Sparerfreibetrag wird ab dem 1.1.2007 auf 750 bzw. 1500 gekürzst oder?
Derber
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.12.2005 22:33
Vorgehensweise mit Altbeständen?
Mirco
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.12.2005 22:53
Hallo,
hier mal ein Artikel zum o.g. Thema:

Koalition will Veräußerungsgewinne ab 2007 besteuern

Sa Nov 12, 2005


Berlin (Reuters) - Die von der großen Koalition geplante Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien von Privatpersonen soll nach den bisherigen Plänen nur für Wertsteigerungen und Neufälle nach dem Jahr 2007 gelten.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Michael Meister, unterstrich am Samstag in Berlin, eine solche Regelung werde sich in die Zukunft richten, nicht in die Vergangenheit. Bislang können Anleger ihre Aktien nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, ohne dafür dem Fiskus einen Anteil zu geben. Union und SPD wollen diese Zeitfristen zum 1.1. 2007 abschaffen und die Veräußerungsgewinne generell mit 20 Prozent besteuern (Abgeltungssteuer).

Bei der Einführung der Besteuerung ist zwischen Neu- und Altfällen zu unterscheiden. Dieser Bestandschutz ist notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben auf eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen. Dazu sind zwei Möglichkeiten denkbar. Nach Meisters Worten ist daran gedacht, lediglich die Wertsteigerungen zu besteuern, die nach dem 1. Januar 2007 entstünden. Eine andere Möglichkeit wäre, lediglich Aktien- und Immobilien den neuen Steuerregeln zu unterwerfen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Für alle vorherigen Käufe würde dann weiter das alte Recht gelten.

Unklar ist nach Worten des designierten Bundesfinanzministers Peer Steinbrück zudem, wie etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren, oder Fonds-Sparpläne in diesem Zusammenhang behandelt werden.

Der SPD-Politiker sagte, die genaue Ausgestaltung unterliege dem Gesetzgebungsverfahren. Das Thema Veräußerungsgewinne werde jedoch wieder aufgegriffen, wenn die große Koalition an die Reform der Unternehmensbesteuerung herangehe. Auch dort werde es um die Frage von Veräußerungsgewinnen gehen. (...)

© Reuters 2005. Alle Rechte vorbehalten

MfG Mirco

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"Was regen Sie sich auf? Ihr Geld ist nicht weg!
Das ist jetzt nur woanders!"

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2006 14:15
Vermutlich erst ab 2008: Pauschalsteuer von 20 Prozent auf private Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Aktien und Immobilien. Die Spekulationsfristen von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahren für Immobilien gelten dann nicht mehr.
 

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