Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 35
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Gerichtsstand Ort (Eheleute oder Firma?) aus AP 2005
 
Ola
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.11.2005 13:35
Dazu habe ich was aus dem Gesetz gefunden:

1.BRINGSCHULD
Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort
<<<am Sitz des Gläubigers>>>zusammen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er Leistungsgefahr und Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat.

2.HOLSCHULD
Der Schuldner hat seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger die Leistung <<<beim Schuldner>>> abholen, dort <<<ist der Leistungs- und Erfüllungsort.>>>

! ! ! Wenn die Vertragsparteien nichts anderes geregelt ! ! !haben und auch sonst nichts anderes aus den Umständen oder der Natur des Schuldverhältnisses ersichtlich ist, ist die <<<Holschuld im deutschen Recht der gesetzliche Regelfall>>>.

---WAS DENKT IHR DAZU---Ist der Sitz bei der Firma doch richtige Antwort?
schnippi05
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.11.2005 13:43
eigentlich hast du recht, welche Lösung war es in der Prüfung 5????

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.11.2005 13:44
Der Meinung bin ich auch. In der Aufgabe ist meiner Meinung nach die 4 und die 5 richtig. (War nicht ganz eindeutig)
Andyci
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2005 11:56
weiß die Frage zwar nimma mehr geanu aber ich denk ich habs falsch, da meine Überlegung so war:

Eheleute müssen zahlen, dann dachte ich auch, dass der gesetzliche oder was für ein Erfüllungsort auch immer (falls es das Wort überhaupt gibt, hab jetzt leider keine Ahnung mehr von dem 1. Thema in AWL, ist ja auch scho 2 Jahre her) bei denen liegt, demnach muss dort geklagt oder mahnbescheid angefordert.

den gerichtsstand individuell ausmachen können nur firmen dacht ich mir.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2006 10:07
Der Antrag auf Eröffnung eines Klageverfahrens muss beim Amtsgericht am Ort der Bank( oder Firma) gestellt werden.

So habe ich es zumindest gelernt


Nun habe ich aber gerade im AWL Buch folgendes gefunden

Klageverfahren:
Gericht des Erfüllungsortes Grundsatz:

Wohnort bzw. Sitz des Schuldners.



Was ist denn nun richtig?
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2006 20:30
Wo muss denn nun der Antrag auf das gerichtliche Klageverfahren gestellt werden?
 

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse