Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 21
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Gesamtvertretung bei Gesamtprokura ?
 
phil_eiven
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 10:45
ich hoffe jemand kann mir helfen, denn bei der aufgabe finde ich keine begründung!

Prüfung Sommer 2003 konv. Nr.1 / e

Worauf bezieht sich die Gesamtvertretung bei einer Gesamtprokura, wenn er doch z.B. Kredite alleine aufnehmen darf? Darf er dann nur keine Konten alleine eröffnen?

In allen Texten die ich gefunden habe steht nur, dass er das Unternehmen nur gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen vertreten darf.
Aber ist eine Kreditaufnahme denn keine Vertretung?
Lupus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 10:51
Würde dir ja gerne helfen... aber mir liegt die Prüfung nicht vor... und so wie du die Frage gestellt hast, kann ich nicht nachvollziehen, was du willst.

Gruß

-------------------------------------------------

Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

phil_eiven
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 10:55
Der Unterschied zwischen einer Einzel und einer Gesamtprokura besteht ja darin, das der Gesamtprokurist das Unternehmen nur zusammen mit einem Geschäftsführer etc. vertreten darf.

Was zählt denn zur Vertretung des Unternehmens, wenn ein Gesamtprokurist alleine einen Kredit aufnehmen darf?
Ist das denn keine Vertretung des Unternehmens?

Oder liege ich ganz falsch?
phil_eiven
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 10:58
die Prüfung muss nicht vorliegen, denn die Aufgabenstellung lautete lediglich:

Ein Gesamtprokurist ist gegeben, welche Tätigkeiten darf er in der Geschäftsbeziehung mit der Kreditbank tätigen?
Skamelot
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 12:18
@ phil_eiven

Ist das nicht eine unechte Gesamtprokura, die du genannt hast?

Es steht doch im Handeslregisterauszug, wer mit wem zeichen darf. Es kann ja auch sein, dass 2 Leute mit Gesamtprokura unterzeichnen, oder irre ich mich da?

Skammy
phil_eiven
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 16:51
2 gesamtprokuristen dürfen zusammen unterzeichnen!

aber wofür gillt das?
ist das bei jedem geschäft so, wenn man eine gesamtprokura hat? darf man mit einer gesamtprokura nicht alleine?
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse