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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Betriebsabrechnungsbogen
 
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 15:51
Hey,

sind Betriebsabrechnungsbogen / Vollkostenrechnung/
Teilkostenrechnung

eigentlich prüfungsrelevant??

Weißt das jemand? Wäre echt super!
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2005 15:56
bei teilkostenrechnung bin ich mir recht sicher, dass das relevant ist. steht auch im prüfungkatalog!
beim rest: keine ahnung!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:00
Kann mir mal jemand ganz kurz sagen, was unter den drei begriffen überhaupt zu verstehen ist, kann da gerade irgendwie nicht so viel mit anfangen...
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:04
also soweit ich mich reingelesen habe, verteilst du die Kosten die angefallen sind auf die jeweiligen Stellen.
Das heißt es gibt eine Kostenträgerzeitrechnung, Kostenstellenrechnung und noch eine *grübel* , Kostenartenrechnung.
Welche Kosten fallen wo, wie bei welcher Leistung an.

Aber da ich bis jetz tnoch nie eine Aufgabe zu den drei Sachen hatte, bin ich mir dabei total unsicher, ob das dran kommt. IN der Schule haben es wir vor einem Jahr gemacht... Also keine Ahnung :o(

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 16:06
Wir haben dieses Thema in der Schule nicht gehabt und bei den Prüfungsaufgaben, die ich gemacht habe, habe ich es auch nirgends gesehen....
Reyen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 23:11
Also Prüfungsrelevant sind sie sicherlich....gerade die Teilkostenrechnung ist ja Grundlage für jegliche Kalkulationsfragen / Preisgrenzenberechnungen etc...

Vollkostenrechnung = berücksichtigt sowohl Einzelkosten (die direkt durch den Geschäftsprozess entstehen) als auch Gemeinkosten (z.b Kosten der Revision)

Teilkostenrechnung = berücksichtigt NUR Einzelkosten und ermittelt Deckungsbeiträge, die die Gemeinkosten zum Teil abdecken

Betriebsabrechnungsborgen = wird bei der Vollkostenrechnung benutzt um die Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen umzulegen
 

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