Riester Sockelbetrag 2005 |
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 13:30 |
|
|
wieviel euro muss ich dieses jahr als sockelbetrag einzahlen?der sockelbetrag bewirkt doch,dass der vertrag anteilig gefördert wird u somit bestehen bleibt oder?was passiert,wenn i in einem jahr mal gar nichts einzahle u folglich auch keine zulage erhalte???besteht der riestervertrag dann trotzdem noch u liegt quasi nur still oder sowas? |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 13:32 |
|
|
60 € im Jahr!
MFG Master |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 13:34 |
|
|
Kommt auf Dein Bruttoverdienst 2004 an, 2 % davon, zahlst du die nicht, bekommst du nur den Anteil ! |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 13:39 |
|
|
naja u wenn i zB ein jahr komplett 2 vom brutto-vorjahreseinkommen einzahle u im nächsten jahr 0€??besteht der vertrag weiter oder bin i verplichtet den sockelbertrag von 60euro einzuzahlen?
ist der sockelbetrag von 60euro fest oder verändert der sich von jahr zu jahr? |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 14:24 |
|
|
Also, der Sockelbetrag ist für 05,06,08 fest !
Wenn man zum Bsp. ein Jahr lang einzahlt und im nächsten die Ratenzahlung stopt, dann ruht der Vertrag automatisch,Zulage bekommt ihr keine!!! |
|
|
|
Verfasst am: 18.02.2006 16:00 - Geaendert am: 18.02.2006 16:03 |
|
|
Sockelbetrag nach § 86 EStG ab 2005
ohne Kinderzulage: 90 €
eine Kinderzulage: 75 €
zwei und mehr Kinderzulage: 60 € |
|
|
|
Verfasst am: 19.02.2006 11:23 |
|
|
@Herrmann
ich dachte, der Sockelbeitrag ist unabhängig von irgendwelchen Zulagen einheitlich auf 60€ festgesetzt?
Als Sockelbetrag sind ab dem Jahr 2005 jährlich 60 Euro zu leisten. <5>Ist der Sockelbetrag höher als der Mindesteigenbeitrag nach Satz 2, so ist der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag zu leisten. <6>Die Kürzung der Zulage ermittelt sich nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag. (Ausschnitt aus § 86EStG)
Grüße Jazzy |
|
|
|
Verfasst am: 19.02.2006 12:07 - Geaendert am: 19.02.2006 12:08 |
|
|
Tatsächlich! Es war zuerst anders geplant.
Ab 01.01.2005 beträgt der Sockelbetrag einheitlich EUR 60. |
|
|
|
Verfasst am: 19.02.2006 15:55 - Geaendert am: 19.02.2006 15:58 |
|
|
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen:
Wenn Du nichts einzahlst, läuft der Vertrag "einfach so" weiter, d.h.
- Wertentwicklung gemäß Anlage (z.B. Verzinsung und/oder Kursentwicklung)
- ggf. Fälligkeit von regelmäßigen Gebühren wie sonst auch (Jahresgebühr)
- keine Förderung/Steuerermäßigung für die betroffenen Jahre
Der Vertrag endet erst durch Kündigung, dann sind auch ggf. empfangene Prämien zurückzuzahlen.
Der Sockelbetrag hat für einen normalen Arbeitnehmer bzw. anderweitig direkt Geförderten keine Bedeutung. Er stellt nur die nötige Mindesteinzahlung für die komplette Prämie bei Geringverdienern oder Erwerbslosen dar (auch "Hausfrauen", Elternzeit etc.). Dort würde sich aus einem Verdienst von null oder knapp darüber ja auch eine entsprechende Einzahlung ergeben (2% von null bleiben null). Der Gesetzgeber wollte nur ausschließen, dass jemand ganz ohne Eigenleistung "nur durch Unterschrift" Prämien kassiert.
Gruß
Julien |
|
|
|