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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Dokumentenakkreditiv (Prüfung durch KI)
 
PatrickW
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.11.2005 16:55
Habe da mal eine Frage:

Was bedeutet genau nach den ERA:

Die Dokumente der äußeren Aufmachung nach, den .... zu entsprechen scheinen ?

Habe mir mal heraus gesucht was ich beim Inkasso prüfen muss und was beim Akkreditiv.

Beim Inkasso muss ich auch die innere Stimmigkeit und die Unterschriften prüfen bzw. ob sie da sind .... prüfe also auch ob die Namen und Häfen etc. überein stimmen ... was ist genau der unterschied nun ?

Danke
honey84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.11.2005 17:34
Beim Inkasso musst du nur die Plausibilität und die Vollständigkeit prüfen!

Beim Akkreditiv must du jedoch auch alles auf den Buchstaben genau prüfen!
Wenn nur ein Buchstabendreher vorhanden ist, hat der Exporteur das Problem, dass er dieses Zahlungsversprechen (Schuldversprechen) "in die Tonne hauen kann"!
PatrickW
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.11.2005 14:06
Es gibt da so einen Mustersatz bzw. 2:

Inkasso:
Prüfung ob die Dokumenten den lt. Inkassoauftrag zu entsprechen scheinen

Akkreditiv:
Prüfung, ob die Dokumente ihrer äußeren Aufmachung dem
Akkreditiv zu entsprechen scheinen ....

Was ist mit äußeren Aufmachung gemeint ?
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.11.2005 14:34 - Geaendert am: 06.11.2005 14:34
dass wir immer nur die Dokumente prüfen, nicht die Ware selbst und auch, dass wir keine Fachleute sind, was die Warenbezeichnung usw angeht....
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2005 19:46
Wir können ja auch schlecht die Ware prüfen!

Prüfung nur nach Vollständigkeit!
 

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