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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Erbangelegenheiten
 
Flessi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:12
Meine Frage bezieht sich auf allgemeine Erbangelegenheiten. Wenn Hans 30 Jahre-zu Lebzeiten-keinen Kontakt zu seinen Eltern pflegt, kann er dann bei Tod der Eltern das Erbe verweigern/ausschlagen.
Er will weder das Haus der Eltern Erben noch die dazugehörigen Verbindlichkeiten. Ist er verpflichtet die Schulden der Eltern zu tragen, sowie es die ges.Erbfolgeregelung eigentlich vorsieht? Muß er die Beerdigungsaufwendungen tragen, wenn diese nicht aus dem Vermögen der Eltern beglichen werden können?

2) Szenario-Hans stirbt.Keine Nachfolger.2 Brüder.
Kann er die Eltern im Testament ausschließen,oder haben sie von kraft Gesetz Anspruch auf den Nachlass?
Cheekah
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:14
1.) Er ist nich gewzwungen, das Erbe anzunehmen. Sei es nun Kapital oder Schulden. Wenn er es nicht annimmt, muss er jedoch so ne Art Strafgeld (hab vergessen wie das heisst) zahlen. Davon werden dann meißt auch die Schulden der toten beglichen.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:21
Er kann das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen.
Dann hat er keinerlei Anspruch mehr auf evtl. bestehende Guthaben aber auch auf die Tilgung der Schulden.
Cheekah
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:40
aber das kostet !?!? oder verwechsle ich da nu irgendwas?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 12:43
Das Erbe ausschlagen? Was soll das kosten?
Notargebühren vielleicht!
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 12:44
Das kostet nix :D
Und er könnte per Testament seine Eltern auschliesen, diese wiederum könnten es anfechten udn auf ihren Mindestanteil plädieren!

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

Flessi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 14:37
danke schon mal. das die eltern das anfechten können, habe ich nämlich auch gehört.erscheint mir aber nicht logisch-wie so vieles in der brd.er muß doch selber bestimmen können wer sein erarbeitetes geld bekommt! wofür testament, wenn es eh angefochten werden darf?
 

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