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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Hilfe!!! Abgangszeugniss der Berufsschule
 
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.11.2005 10:20 - Geaendert am: 02.11.2005 10:22
habe eine Frage an euch bzgl. des o.g. Zeugnisses...
habe heute mein Zeugniss erhalten, was ziemlich schlecht ausgefallen ist, da ich im letzten Block längere Zeit gefehlt habe und die lehrer alle Klasuren mit ungenügend bewertet haben (obwohl immer eine AU beim Arbeitgeber vorlag).
Alle anderen aus meinem Lehrjahr haben einen Abschlusszeugnis bekommen, ich im Gegensatz ein Abgangzeugnis, wo gar nichts bescheingt wird...
Kann ich unter dieser Vorrausetzung an der Abschlussprüfung teilnehmen???

Was kann man da machen???
Können die einfach Klasuren mit ungenügend bewerten, wenn eine AU beim AG vorlag??
Wie kann ich jetzt am ebsten vorgehen???

Ich hoffe auf eure Beiträge...

Danke im Vorraus
metalbanker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 10:37
ik würd dir vorschlagen dich mit der JAV auseiander zu setzen!!
wat anderes fällt mir auch nich ein.......
schlumpfine85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 10:46
Vielleicht solltest du dich auch mal bei der zuständigen IHK erkundigen. Eigentlich sollte das ja nicht möglich sein, mit ungenügend zu bewerten, wenn du eine AU vorlegen kannst.
Bestimmt können die da was machen.

-------------------------
viele Grüße und lacht mal wieder... :)

cd_bank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 10:50
ReBeLLioN - AuFruhR - AuFstanD - ReVoluTioN

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

Da_JMo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 11:07
des is ja voll übel ...also ich würde mich auch an die jav und die ausbilder wenden...weil so geht des ja wohl gar nicht...
napoli
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 11:40
das würde ich auch nicht auf mir sitzen lassen, du mußt da aufjedenfall Druck machen...so etwas darf doch gar nicht sein!!! An der Abschlussprüfung kannst du meiner Meinung nach ohne weiteres teilnehmen, da du von der IHK ein eigenes zeugnis erhälst und die Berufsschule nicht ausschlaggebend ist. Aber das Berufsschulzeugnis ist ja wichtig, wenn du dich z.b. später irgendwo bewerben möchtest.

Wende dich an deine zustänidge IHK, JAV oder im schlimmsten Fall würde ich einen Rechtsanwalt mit hinzuziehen!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 12:51
Immer ganz unruhig bleiben:

Also an der Abschlussprüfung darfst du teilnehmen, wenn du zur Zwischenprüfung warst.

Was das mit deiner BS für Mist ist, kann ich dir auch nicht sagen. Setze dich mit deinem Ausbilder und der JAV sowie mit der Schulleitung in Verbindung!
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.11.2005 14:05
wie will man da ruhig bleiben, hatte in den ersten 4 blöcken sonst immer durchschnittsnoten im 2-3er bereich...und jetzt habe ich aufeinmall ein Abgangszeugniss mit lauter 5 erhalten, da ich 3 Wochen krank war, mit AU...und diese komische Berufsschule bzw. Lehrer mir dafür nur 6 im schriftlichen und mündlichen wg. unentschuldigtes Fehlen gegeben haben... kann doch nicht wahr sein, wie will ich mich da noch bei anderen BAnken bewerben? mit einem Abgangszeugnis???
dann habe ich ja sozusagen 2,5 Jahre weggeworfen und diese Ausbildung umsonst gemacht...
marlett
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.11.2005 14:36
Bei uns in der Berufsschule heißt es ofiziell (vor allem, für die Zeit, wo Klausuren geschrieben werden), dass die AU spätestens am 3.Tag der Krankheit der Schule vorlegen muss. Wobei die Lehrer dann auch ein paar Tage länger warten und den Leuten hinterher laufen.
Ich würde dann also zuerst die Frage klären, wie das "Entschuldigungsverfahren" bei euch im Betrieb geregelt ist . Und ggf bei deiner Bank nachfragen, wieso sie es versäumt haben, dich rechtszeitig zu entschuldigen!
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass du noch ein vernünftiges Zeugnis kriegst!
napoli
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 17:40
und schon etwas erreicht, bin mal gespannt wie es ausgeht...
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2005 19:54
Du hättest Dich auf jeden Fall selbst bei der Berufsschule entschuldigen müssen, wenn das Dein Betrieb nicht übernimmt. Spätestens am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Berufsschule vorliegen. Die kannst Du selbst schreiben, da Du ja volljährig bist.

Daher sei vorsichtig mit Aussagen, die Du jetzt machst und lass Dich ggf. anwaltlich beraten. Wenn Du jetzt im Eifer des Gefechtes zugibst, Dich nie entschuldigt zu haben, dann kann das das Boot schon kippen. Der Schule ist aber die Frage zu stellen, warum Du darauf nie hingewiesen wurdest. Die Strafe scheint hier völlig unangemessen, jeder Verkehrssünder wird mehrfach verwarnt, bevor er den Führerschein verliert.

Hol Dir unbedingt Hilfe.

Gruß
Julien
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.11.2005 21:51
Es gibt an jeder Schule eine Schulordnung - vermutlich steht da genau drin, wie er sich hätte entschuldigen müssen..
Also ist der Schule - rein rechtlich - kein Vorwurf zu machen.
Ob das freundlich dem Schüler gegenüber ist sei mal dahingestellt!
Aber - ich nehme mal an, er war nicht das allererste mal krank während der 2-3 Jahre Berufsschulunterricht - und mehrmals eine Entschuldigung anmahnen muss die Schule wirklich nicht!

Und er ist ja schon was länger zur Schule gegangen auch vor Beginn der Berufsschule - da sollte bekannt sein, dass unentschuldigt nicht geschrieben Klausuren mit "ungenügend" bewertet werden.
_das_ ist so üblich!

Du kannst nur mit Abgangszeugnis problemlos an der Prüfung teilnehmen - macht halt einen sehr schlechten Eindruck, wenn du dich bewerben willst..
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit über eine mündliche Nachprüfung die Abschlussnoten noch zu verändern?
(das war bei einer Mitazubine möglich, die auch nur ein Abgangszeugnis bekommen hätte.. mal _freundlich_ bei der Schule anfragen wirkt manchmal wunder)
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.11.2005 22:29
Mehrfach anmahnen muss die Schule nicht, keine Frage. Aber einmal sollte schon sein. Oder es sollte die Schulordnung bei der Anmeldung geben oder oder oder ...

Bei uns hat das alles der Ausbildungsbetrieb gemacht, wir hatten nie etwas formales außerhalb des Unterrichts mit der Schule zu tun. Daher sollte sich die Schule meiner Meinung nach schon beim unentschuldigten Fernbleiben rückversichern. Wenn wirklich lückenlos Arbeitunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen, ist doch relativ klar, dass kein böser Wille vorliegt. Wenn die Schule darauf natürlich hingewiesen hat, ist die "Schuldfrage" klar, so hart das auch ist.

Einen Anspruch auf die Verbriefung nicht erbrachter Leistungen kann es natürlich nicht geben. Aber dieses hätte könnte wäre wollte bringt nicht weiter. In einem so ernsten Fall sollte immer professionelle Unterstützung eingeholt werden. Wenn nicht vom Anwalt. Dann z.B. vom Personalrat oder der Gewerkschaft. Wenn es um die sprichwörtliche Wurst geht, ist es m.E. auch für einen jungen Menschen OK, sich an die Personalvertretung zu wenden.

Gruß
Julien
SlaS0r
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 16:21
würde mit den betroffenen lehrer sprechen und wenn die es nicht einsehen mit dem schulleiter drüber sprechen. jav bringt dir bei schulischen angelegenheiten sehr wenig, da sie für den betrieb gedacht ist. sollte sich die berufsschule stur schalten, würde ich mit deinen ausbilder /in reden, ob die nicht druck auf die berufsschule ausüben können.

~~keep it hardcore~~

schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.11.2005 16:28
@sla...

habe heute mit meinem zuständigen Ausbilder gesprochen, er meinte er wäre eine Angelegenheit zwischen der Schule und mir...er würde sich da nicht einmischen *toller Ausbilder*
Er hat der Schule nachdem meine Entschuldigungen eingegangen sind, sofort mitgeteilt das alle tagen lückenlos entschuldigt sind.

Was auch nicht weiß ich da noch machen soll?
Eventuell so hinnehmen, hab ich halt Pech gehabt oder einen Anwalt zur Unterstüzung anfordern..

Echt dumme Situation, vorallem jeder zukünftiger AG möchte doch ein Zeugnis der BErufsschule sehen, und da kommt dann ein Abgangszeugnis mit fünfen in den wichtigen Fächern nicht besonders gut...
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.11.2005 20:23
.
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.11.2005 20:37
Wenn du die Klausuren verpasst hast, musst du dich schon selber um einen Nachschreibetermin kümmern. Du wirst ja kaum aus heiterem Himmel das Zeugnis bekommen haben?!
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.11.2005 20:40
war doch die letzten 3 Wochen des Blockes nicht anwesend, wann soll ich denn bitteschön die Klasuren nachschreiben,m habe das Zeugnis gestern im Sektreiat erhalten
 

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