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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Abschreibung und Steuern
 
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.10.2005 19:31
Schreibt man Umsatz- und Mehrwertsteuern mit ab?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.10.2005 19:50
In der normalen Buchführung nicht.

Wenn wir aber etwas für den umsatzsteuerfreien Bereich eines Bankbetriebes anschaffen, dann können wir die Umsatzsteuer nicht verrechnen und müssen sie aktivieren. Dann erhöht sie den Buchwert des angeschafften Gutes und wird auch mit abgeschrieben.

Gruß
Julien
Alex1982
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 10:44
Umsatzsteuerpflichtig
Beispiel:

Anschaffungswert: 20.000,00 €
inkl. 16% Umsatzsteuer

Betrag, der abgeschrieben wird: 17.241,38 €

Umsatzsteuerfrei
Beispiel:

Anschaffungswert: 20.000,00 €
inkl. 16% Umsatzsteuer

Betrag, der abgeschrieben wird: 20.000,00 €

Ist doch richtig so, wenn ich mich recht erinnere :-)
metalbanker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 13:19
stimmt soweit, du musst nur noch unterscheiden wo der angeschaffte gegenstand eingesetzt wird.

Sprich für welche abteilung in der bank, so unterscheidet man dann welche "umsatzsteuerfrei" und welche "umsatzsteuerpflichtig" sind.
Die bereiche sind fest vorgeschrieben!!!

Korrekt???
Alex1982
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 13:50
Ich bin davon ausgegangen, dass das klar ist :-)

Also:

Steuerpflichtig sind:
1) Depotgeschäfte, Schliessfächer
(2 fehlen noch und ich komme nicht drauf)

Alle anderen Bankdienstleistungen sind umsatzsteuerfrei!!!!
metalbanker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 13:53
war da nich noch wat mit immobiliengeschäft oder so??
Alex1982
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 14:00
Jep, da war noch was. da waren noch zwei anderen Sachen, die umsatzsteuerpflichtig waren.
Ich meine, du könntest mit deiner Vermutung auch recht haben.
Ich schaue zuhause nochmal nach!!! :-)
 

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